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Verlängerung AE ab 18 Jahren kurz vor Abi (Gelesen: 1.174 mal)
Themen Beschreibung: Verlängerung AE ab 18 Jahren kurz vor Abi
elacwinter111
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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10.04.2022 um 16:45:17
 
Hallo zusammen,

Ich habe die anderen Beiträge diesbezüglich gelesen, aber bin immer noch verwirrt. Folgende komplizierte Situation:

Ich bin 19 und ein türkischer Staatsbürger. Ich bin Ende 2017 mit 15 nach Deutschland gekommen. Der Grund dafür war, dass meinem Vater ein fünfjähriger Auftrag als Lehrer vergeben wurde. Wir haben als Familie unser Visum und Aufenthaltserlaubnisse nur aufgrund dessen erhalten, da es sich um eine zwischenstaatliche Kooperation handelte. Ich besuche seitdem ein Gymnasium und werde nächstes Jahr erfolgreich mein Abitur abschließen.

Das Problem ist, dass mein Vater am Ende dieses Schuljahres zurückkehren muss. Uns wurde von der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass mein Schulbesuch kein valider Aufenthaltsgrund sei. Ich habe also nur noch bis August Zeit.

Könnte AufenthG § 25a in meinem Fall relevant sein? Ich erfülle ja alle genannten Voraussetzungen dafür, außer, dass ich geduldet bin. Ich mache mir aber Sorgen über den ganzen Prozess und fühle mich unsicher. Kann ich überhaupt eine Duldung bekommen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für mich ohne geduldet zu sein Visum oder Aufenthalt zu erhalten, wenn mein LU gesichert ist wie bei den internationalen Studenten? Würde es also Sinn ergeben, wenn ich ein Visum beantrage?

Danke vorab für euren Rat!
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elacwinter111
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #1 - 10.04.2022 um 17:12:39
 
Entschuldigt bitte. Duldung ist für mich ausgeschlossen. Ich wusste gar nicht genau worum es sich handelt. Ich möchte nur wissen, ob es irgendeinen Weg zur AE gibt, ohne dass ich mein Abi abbreche.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.04.2022 um 17:20:15
 
Wie ist denn das Beschäftigungsverhältnis des Vaters geregelt? Ist er bei der deutschen Schulverwaltung angestellt oder als Bediensteter der Türkei entsandt?

Hintergrund ist die Klärung der Frage, ob du eventuell dem ARB unterallen könntest.
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elacwinter111
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #3 - 10.04.2022 um 17:42:35
 
Er ist als Bediensteter entsandt worden, also beim türkischen Konsulat angestellt und sein Einkommen, Versicherungen werden vom Konsulat gedeckt. Er unterrichtet aber an deutschen Schulen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.04.2022 um 17:51:08
 
Alles klar, dann hat sich der Gedankengang mit dem ARB erledigt.

Möglich wäre aber eine Verlängerung der derzeitigen AE über § 34 Abs. 3 AufenthG, dazu auch eine Niederlassungerslaubnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG. Voraussetzung wäre das Entstehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts nach § 34 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, dort heißt es:

Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.

Auf den ersten Blick dürfte das erfüllt sein, sofern du bei Eintritt der Volljährigkeit im Besitz einer entsprechenden AE (§ 32) warst. Das Einzige, was hier problematisch sein könnte ist der Umstand, dass euer Aufenthalt von Anfang an auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt war. Aber es fehlt hier an einer expliziten Regelung wie im Fall es eigenständigen Aufenthaltsrecht von Ehegatten (§ 31 Abs. 1 Satz 2). Daher scheint die gesetzliche Regelung für das Bestehen eines solchen Rechts zu sprechen.

Da andere Alternativen wie § 25a (mangels Duldung) oder auch § 16f Abs. 2 AufenthG (Schulbesuch -> aber laut Wortlaut bei international ausgerichteten Privatschulen) ausscheiden dürften, sollte das - ggf. mithilfe eines Anwalts - geprüft werden.
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