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Remonstration - FZF (Gelesen: 1.873 mal)
Harri
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07.04.2022 um 16:23:51
 
Guten Tag,

Mein Mann hat gerade seinen Pass vom Verbindungsbüro in Gambia abgeholt, die zuständige Botschaft ist in Dakar im Senegal.
Leider wurde das Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt, sowohl von der zuständigen Ausländerbehörde als auch von der Botschaft. Begründung: "Die Identität konnte nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden.Ausnahmetatbestände wurden nicht vorgetragen." Der Brief ist datiert auf den 15.3.2022

Hintergrundwissen: ich bin Deutsche, mein Mann Nigerianer, der seit fast 18 Jahren in Gambia lebt und arbeitet. Wir haben im Mai 2019 in Gambia geheiratet. Bedingt durch Corona, die Pflege und den späteren Tod meiner Mutter haben wir den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung erst im Januar 2021 gestellt. Uns wurde mitgeteilt, dass eine Urkundenüberprüfung stattfinden werde, nicht in Gambia, wo mein Mann seit vielen Jahren wohnt, sondern in seinem Herkunftsland Nigeria.

Mein Mann war zu diesem Zeitpunkt seit 17 Jahren nicht in der Heimat und hatte ausser seinem nigerianischen Pass keine anderen Dokumente. Und er hatte auch kaum noch Kontakte, ausser zu seiner leiblichen Schwester.
Seine Schwester ist für ihn dann in den ehemaligen Wohnort gefahren und hat dort an der Schule  nach alten Schulzeugnisse gesucht, Kontakt aufgenommen zu seinen alten Schulfreunden und hat offizielle Bestätigungen (Geburt, Bestätigung, dass sie ihn kennt und seine Schwester ist, state of origin usw) besorgt.

Die Eltern meines Mannes sind lange verstorben, sie waren arme Bauern. Mein Mann ist teilweise bei einem älteren Halbbruder unter schwierigen Umständen gross geworden, dementsprechend wurde sich um Schulbildung, Aufbewahrung von Zeugnissen usw nicht gekümmert, selbst Fotos aus der Zeit gibt es so gut wie keine.
Das Umfeld war muslimisch, so dass mein Mann von Geburt an einen muslimischen Vornamen hatte, der sich jetzt bei der Suche auch in den Listen der Schule wiederfand.
Er ist als junger Erwachsener zum Christentum konvertiert und hat seinen Vornamen (Mittel- und Nachname sind dieselben geblieben) geändert, dies aber damals nirgends offiziell mitgeteilt. Wir fanden heraus, dass man eine Namensänderung offiziell bestätigen und durch eine entsprechende Zeitungsannonce kundtun muss, das haben wir dann im Zuge des Sammelns aller Unterlagen getan.

Mein Mann hat Kontakt zu alten Schulfreunden aufgenommen über Facebook und WhatsApp und ist seitdem wieder mit ihnen in Kontakt.
Im Dezember letzten Jahres konnte er dann das erste Mal nach all diesen Jahren nach Nigeria reisen, wo er alle Freunde und Verwandte und auch den Mitarbeiter, der die Überprüfung vornahm, treffen konnte. Mit ihm zusammen sind sie sogar zu seiner alten Schule gefahren. Der Mitarbeiter hat allerdings nur einen der als Referenzpersonen angegebenen Freunde kontaktiert, der befreundete Polizeioffizier und die befreundete Lehrerin wurden nicht interviewt.

Referenzpersonen in Gambia wurden nicht zugelassen, auch unsere Trauzeugen in Gambia wurden nicht kontaktiert.
Wir haben in einem seperaten Dokument über die Namensänderung und den Werdegang meines Mannes in Nigeria geschrieben und mit dem Antrag zusammen abgegeben.

Ich bin seit Kurzem an Krebs erkrankt und frisch operiert, zum Glück mit gutem Ausgang. Die Botschaft weiss dies, auch, dass ich mir natürlich meinen Mann an meiner Seite wünsche um zu gesunden und Kraft zu schöpfen.

Wir haben die Hoffnung, dass eine Remonstration Zweifel bezüglich der Identität beseitigen kann.
Da wir allerdings nicht wissen, was in dem Bericht der Urkundenüberprüfung steht, ist es ja schwierig,  auf eventuelle Unklarheiten einzugehen. Wie kann man hier vorgehen?
Ist eine Remonstration der richtige Weg und wenn ja, gilt die Frist von 4 Wochen ab dem Datum der Ablehnung oder ab dem Datum, an dem mein Mann hiervon Kenntnis erhalten hat? (Wenn ersteres, dann wird die Zeit ja schon knapp, heute ist der 7.4.) Dürfen wir diesen Bericht sehen, um auf einzelne Punkte zu reagieren? Sollten wir einen Fachanwalt beauftragen, hat der eventuell Akteneinsicht?
Wir sind natürlich gerade untröstlich, hoffen aber auf ein gutes Ende und ein paar gute Ratschläge. Vielen Dank schon mal vorab.

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deerhunter
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Antwort #1 - 07.04.2022 um 18:37:03
 
Harri schrieb am 07.04.2022 um 16:23:51:
Wir haben die Hoffnung, dass eine Remonstration Zweifel bezüglich der Identität beseitigen kann.

Eine Remonstration macht nur Sinn, wenn man die Identität des Ehemannes entsprechend nachweisen kann und hier neue Fakten hat, die man im Visumantrag nicht vorgetragen hat. Also hier muss in Nigeria alles entsprechend organisiert werden...GU, Nachweise und speziell die Namensänderung.
Der Aufenthalt in Gambia hat damit nichts zu tun, da er dort auch schon mit "falscher" Identität gelebt haben kann. Ohne Nachweis der Identität, vermutlich auch gerichtliche Bereinigung der Namensänderung wird es kein Visum geben

Harri schrieb am 07.04.2022 um 16:23:51:
Da wir allerdings nicht wissen, was in dem Bericht der Urkundenüberprüfung steht, ist es ja schwierig,auf eventuelle Unklarheiten einzugehen. Wie kann man hier vorgehen? 

Den Bericht, speziell Ungereimtheiten sollte dein Mann bekommen haben

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Harri
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Antwort #2 - 07.04.2022 um 20:02:56
 
Danke für deine Antwort.
Mein Mann hat die Unterlagen, glaube ich, vor lauter Schreck noch gar nicht weiter angeguckt,  dann kann es gut sein, dass der Bericht noch bei den anderen Papieren ist.

Dass Gambia aussenvor ist, verstehe ich vor dem Hintergrundgedanken der möglichen  "falschen" Identität.

Was genau meinst du mit 'gerichtliche Bereinigung der Namensänderung' ? 

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deerhunter
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Antwort #3 - 07.04.2022 um 21:42:52
 
Habt ihr euch daran gehalten?

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006286/93182558baa58ad9836f118f56611905/me...

Seite 4

eine Namensänderung ist nur durch
Abgabe einer entsprechenden
eidesstattlichen Erklärung zur
Namensänderung möglic


Der Namenswechsel muss eindeutig aus
dem Urkundstext hervorgehen (vorher
Name XY, jetzt Name YZ)


ist die/der Urkundeninhaber zum Zeitpunkt der
Namensänderung volljährig (18 Jahre oder älter), kann die
eidesstattliche Erklärung nur von ihr/ihm persönlich vor einer
hierzu befugten Stelle (in Nigeria i.d.R. der örtliche High
Court) abgegeben werden
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Harri
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Antwort #4 - 08.04.2022 um 09:32:56
 
Guten Morgen,
Ich musste erst abwarten, dass mein Mann mir alle Unterlagen noch einmal schickt und mich dann erinnern, was genau letztes Jahr alles passiert ist.

Also, die Namensänderung haben wir erledigt. Die Schwester meines Mannes hat die Erklärung in Nigeria besorgt und diese dann zu meinem Mann nach Gambia geschickt. Mein Mann hat seine Unterschrift dort notariell beglaubigen lassen. Danach wurde die Namensänderung in Nigeria in der Zeitung veröffentlicht. Die ganze Seite der Zeitung war voll mit Bekanntmachungen anderer Namensänderungen.
Ob das so ausreichend war, da er ja nicht persönlich anwesend war, weiss ich nicht. Gehofft hatten wir es jedenfalls.
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Harri
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Antwort #5 - 08.04.2022 um 09:38:19
 
Nachtrag: Der Bericht, oder Teile davon, war nicht bei den zurückgegebenen Unterlagen.
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Antwort #6 - 08.04.2022 um 10:46:54
 
Harri schrieb am 08.04.2022 um 09:32:56:
Ob das so ausreichend war, da er ja nicht persönlich anwesend war, weiss ich nicht. Gehofft hatten wir es jedenfalls. 

Möglicherweise oder höchst warscheinlich ist das nicht ausreichend, weil im verlinkten Merkblatt steht extra "persönlich"

Hier auch https://www.wikiprocedure.com/index.php/Nigeria_-_Change_your_Name

"Apply In-Person "


Harri schrieb am 08.04.2022 um 09:38:19:
Nachtrag: Der Bericht, oder Teile davon, war nicht bei den zurückgegebenen Unterlagen. 

Das ist ungewöhnlich...wie soll man wissen, was man ändern soll? Einfach mal anschreiben und darum bitten (mit Vollmacht)
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Harri
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Antwort #7 - 08.04.2022 um 11:26:10
 
OK, das werde ich machen. Eine Vollmacht meines Mannes habe ich schon die ganze Zeit und habe auch immer mal wieder zur Botschaft Kontakt gehabt.

Den Weg über die Schwester und notarielle Beglaubigung hatten wir damals gewählt, weil mein Mann ja in Gambia lebt und wir dachten, dass es so ok sein würde. Letztes Jahr waren Reisen coronabedingt auch nicht einfach zu bewerkstelligen. Da muss man jetzt dann gucken, ob es tatsächlich hieran gelegen hat, und dann wird mein Mann ganz kurzfristig nach Nigeria reisen müssen.

Da stellt sich uns auch die Frage, wann die 4-wöchige Frist abgelaufen ist. Der Brief der Botschaft ist datiert auf den 15.3.22, die Ablehnung erfahren hat mein Mann gestern, am 7.4.22. Wie gehen wir da am besten vor?
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DerRalf
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Antwort #8 - 08.04.2022 um 13:02:05
 
Harri schrieb am 08.04.2022 um 11:26:10:
a stellt sich uns auch die Frage, wann die 4-wöchige Frist abgelaufen ist. Der Brief der Botschaft ist datiert auf den 15.3.22, die Ablehnung erfahren hat mein Mann gestern, am 7.4.22. Wie gehen wir da am besten vor? 

Welche vierwöchige Frist? Bei nationalen Visas ist die Frist meines Wissens ein Jahr. Und egal auf was der Brief der Botschaft datiert ist. Es gilt der Zugang des Bescheides.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.04.2022 um 13:31:24
 
DerRalf schrieb am 08.04.2022 um 13:02:05:
Welche vierwöchige Frist? Bei nationalen Visas ist die Frist meines Wissens ein Jahr


Vorsicht: Die Jahresfrist gilt nur dann, wenn dem Bescheid keine oder keine ordnungsgemäßge Rechtsmittelbelehrung beigefügt wurde. Ansonsten beträgt die Frist einen Monat (nicht vier Wochen) ab Bekanntgabe. Deshalb ist diese Aussage..

DerRalf schrieb am 08.04.2022 um 13:02:05:
Es gilt der Zugang des Bescheides.

zutreffend.
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Harri
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Antwort #10 - 08.04.2022 um 14:02:14
 
Ich danke euch für eure Nachrichten.
In dem Schreiben der Botschaft steht "Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe von der Auslandsvertretung prüfen zu lassen (Remonstration)

Als bekannt gegeben muss dann ja das gestrige Datum, 7.4.22, gelten.
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