Hallo,
es gibt folgende Situation:
Eine eritreische Frau ist kirchlich mit einem Landsmann vh. Auf der Flucht haben sie sich 2016 in Israel verloren. Es gibt keinen Kontakt, und der Wohnort des Mannes ist unbekannt. Bei der Aufnahme in DE hat sie vh gesagt und später die kirchliche Urkunde vorgezeigt (ohne Übersetzung) Scheinbar hat die
ABH das so akzeptiert und überall als vh durchlaufen lassen.
2018 und 2021 hat sie Kinder von einem anderen Mann bekommen, mit dem sie seit 2017 zusammen lebt. In den Geburtsurkunden der Kinder steht beim Kind 2018 geb. kein Vater drin, beim Kind geb. 2021 der damalige Ehemann. Die Frau hat für die Kinder nirgends Geld bekommen.
Offenbar haben die Eltern der Kinder keine Vaterschaftsanerkennung gemacht und/oder die Eltern haben keine guten Infos gehabt, wie das Procedere hier läuft. Ich vermute, es war kein Dolmetscher involviert.
Die Eltern möchten natürlich den Namen des Vaters in den Geb. Urkunden. Sie können kein Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen, bis diese Situation geklärt ist.
Es ist klar, dass erstmal eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden muß. Dann müssen die Urkunden geändert werden.
Aber wie kommt die Frau aus der Sache mit der kirchlichen Heiratsurkunde raus? Alle meine Infos sind, dass diese Urkunden hier keine Anerkennung finden. Was genau müssen die Eltern machen?