Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eritreische Frau mit Kindern und Behörden (Gelesen: 2.588 mal)
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
03.04.2022 um 18:15:13
 
Hallo,
es gibt folgende Situation:
Eine eritreische Frau ist kirchlich mit einem Landsmann vh. Auf der Flucht haben sie sich 2016 in Israel verloren. Es gibt keinen Kontakt, und der Wohnort des Mannes ist unbekannt. Bei der Aufnahme in DE hat sie vh gesagt und später die kirchliche Urkunde vorgezeigt (ohne Übersetzung) Scheinbar hat die ABH das so akzeptiert und überall als vh durchlaufen lassen.

2018 und 2021 hat sie Kinder von einem anderen Mann bekommen, mit dem sie seit 2017 zusammen lebt. In den Geburtsurkunden der Kinder steht beim Kind 2018 geb. kein Vater drin, beim Kind geb. 2021 der damalige Ehemann. Die Frau hat für die Kinder nirgends Geld bekommen.

Offenbar haben die Eltern der Kinder keine Vaterschaftsanerkennung gemacht und/oder die Eltern haben keine guten Infos gehabt, wie das Procedere hier läuft. Ich vermute, es war kein Dolmetscher involviert.

Die Eltern möchten natürlich den Namen des Vaters in den Geb. Urkunden. Sie können kein Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen, bis diese Situation geklärt ist.

Es ist klar, dass erstmal eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden muß. Dann müssen die Urkunden geändert werden.

Aber wie kommt die Frau aus der Sache mit der kirchlichen Heiratsurkunde raus? Alle meine Infos sind, dass diese Urkunden hier keine Anerkennung finden. Was genau müssen die Eltern machen?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #1 - 03.04.2022 um 18:45:59
 
Du meinst, für das dritte Kind ist der Vater des ersten Kindes als vermeintlicher Ehemann eingetragen?

Dann kann der Vater des 3. Kindes die Vaterschaft anfechten. Das wird dann vom Jugendamt und vielleicht später vom Gericht entschieden.

Alle sollten gut Deutsch sprechen, schreiben und verstehen, damit sie das Verfahren durchstehen können.

Und natürlich können sie Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Falls es abgelehnt wird, erheben sie Widerspruch oder klagen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #2 - 03.04.2022 um 19:02:53
 
Nein Reinhard. Es gibt nur 2 Kinder. Für das 2. Kind wurde der vermeintliche Ehemann als Vater eingetragen. Der leibliche Vater kann das anfechten, ok. Gibt das Jugendamt Beistandshilfe oder kann er das direkt beim Fam. Gericht machen?

Für das 1. Kind ist KEIN Vater eingetragen. Für beide Kinder muß er eine Vaterschaftsanerkennung machen, richtig?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #3 - 03.04.2022 um 19:31:11
 
Wenn es keinen Vater gibt: Eine Vaterschaftsanerkennung.

Wenn es einen (eingetragenen) Vater gibt: Eine Vaterschaftsanfechtung.

Er sollte einfach zum Jugendamt gehen, dort erfährt er den weiteren Gang der Dinge.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #4 - 03.04.2022 um 21:31:23
 
Spielt die kirchliche Heiratsurkunde keine Rolle?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #5 - 03.04.2022 um 22:39:50
 
Das können nur Jugendamt und Familiengericht entscheiden.

Das wird er aber erfahren, sobald er sich darum kümmert.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #6 - 03.04.2022 um 23:23:02
 
reinhard schrieb am 03.04.2022 um 22:39:50:
Das wird er aber erfahren, sobald er sich darum kümmert.


Die Migrationshilfe ist seit mehr als einem Jahr involviert und sagt, das JA kann nichts machen. Das wiederum ist ja nicht richtig, da die Vaterschaften ja sowohl anerkannt als auch angefochten werden können. Was kann denn der Vater noch machen?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #7 - 04.04.2022 um 11:06:45
 
Kommt darauf an, was er heute beim Jugendamt beantragt hat und ob schon eine Antwort da ist.

Letztlich musst Du ihn das fragen, Du hast ihm ja sicherlich am Wochenende Bescheid gesagt. Einer Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen, ich hoffe, sie weiß das und will das.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #8 - 04.04.2022 um 11:16:12
 
Eine Vaterschaftsanerkennung geht nicht, wenn die Frau verheiratet ist. Eine Anfechtung geht nur per Gericht, das Jugendamt kann da nichts machen.
Man muss die Fristen dafür beachten §1600 ff BGB

Hier wird das Verfahen und die Kosten recht gut beschrieben

https://beratung.de/recht/ratgeber/vaterschaftsanfechtung-ablauf-kosten-fristen_
fnnhkj
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
traute
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 364

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Antwort #9 - 04.04.2022 um 18:01:22
 
Ich danke euch für die Hinweise. Es läuft jetzt weiter.
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema