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Perso erneuern. Gebursurkunde zwingend erforderlich? (Gelesen: 1.991 mal)
amadeus
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i4a rocks!


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03.04.2022 um 12:16:32
 
Hallo!
Eine vor einigen Jahren eingebürgerte Person möchte Ihren bald ablaufenden Personalausweis verlängern/erneuern lassen. Hierfür ist meines Wissens u.a. auch die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich. Es ist aber keine deutsche Geburtsurkunde vorhanden, sondern nur eine des Ursprungslandes (EU) in derer Sprache und in nicht lateinischer Schrift verfasst. Wird diese von der entsprechenden Stelle der Gemeinde in der Regel auch so akzeptiert oder müsste diese erst übersetzt werden? Alternativ könnte auch die Einbürgerungsurkunde von damals vorgelegt werden. Würde diese auch ausreichen.
Vielen Dank!
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 03.04.2022 um 13:17:23
 
amadeus schrieb am 03.04.2022 um 12:16:32:
möchte Ihren bald ablaufenden Personalausweis verlängern/erneuern lassen.

Der Personalausweis wird erneuert.
Die Person hat dazu ihren jetzt noch gültigen DPA und ein biometrisches Passbild vorzulegen.

Es  wird der alte Ausweis ODER die Geburtsurkunde verlangt.
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amadeus
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Antwort #2 - 03.04.2022 um 18:51:04
 
Ja schon, allerdings steht auf der Seite der "Stadt"

"zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen"

Es fragt sich halt wie streng denn diese Empfehlung ist. Wäre die nicht-Vorlage ein Grund den Perso nicht erneuert zu bekommen?
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Antwort #3 - 03.04.2022 um 18:57:41
 
das wird man verlässlich nur erfahren, wenn man bei bei der zsutändigen Stadtverwaltung nachfragt! Ansonsten ist alles Vermutung!
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Antwort #4 - 03.04.2022 um 19:08:19
 
Angesichts des von Dir zitierten Textes
amadeus schrieb am 03.04.2022 um 18:51:04:
"zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen"

verstehe ich die Frage des Themas nicht.

Natürlich ist diese Urkunde *nicht* zwingend erforderlich, falls der Autor der zitierten Zeilen nicht auch noch einer Formulierungsschwäche verdächtigt wird.

Zudem fragte ich mich noch beim Lesen der Frage in der Themenübersicht, wieso diese Frage in einem Forum für Ausländerrecht gestellt wird.

Nach dem Buchstaben der Empfehlung würde ich die Einbürgerungsurkunde mitnehmen und gut ist es.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #5 - 24.04.2022 um 03:13:03
 
Ich habe meine Geburtsurkunde nur für meinen ersten Perso gebraucht. Bis dahin haben die ja nicht mal ein Foto von einem, um zu wissen wie man aussieht. Beim verlängern hat man ja einen Perso, sofern man ihn nicht verloren hat, sodass der ja als Identitätsnachweis ausreicht.

Die Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde macht dahingehend Sinn, als dass Melderegister eigentlich immer unvollständig und teilweise falsch sind. Die wollen halt nur sicher sein, dass die nicht Murks im Register haben. Bspw. Jemand heißt im Perso "Max Mustermann", und dann bringt der seine Geburtsurkunde und da steht "Maximilian Mustermann" oder "Max Gustav Mustermann" und dann kann der Sachbearbeiter beim Einwohnermeldeamt das erkennen und den Fehler im Register beheben. Um mehr geht es ja im Grunde nicht...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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