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Vorgehen für FZF (Gelesen: 1.613 mal)
edson
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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01.04.2022 um 13:50:08
 
Hallo an alle,

ich bitte euch um Rat.
Meine Frau und ich haben in Kamerun geheiratet. Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland und Sie in Kanada. Sie ist in Besitz eines kanadischen Niederlassungerlaubnis. Wir wollen in Deutschland zusammenleben. Was müssen wir tun ?
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lottchen
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Antwort #1 - 01.04.2022 um 14:11:35
 
Halöchen,

in Deinem Profil steht, dass Du Ausländer bist. Im Text steht, Du bist Deutscher. Was stimmt denn nun?
Und welche Staatsbürgerschaft hat Deine Frau? Kann sie deutsch, hat sie A1?
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edson
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.04.2022 um 14:25:01
 
Meine Frau hat die Kamerunische Staatsbürgerschaft und kann kein Deutsch. Ich habe mich vor einigen Jahren einbürgen lassen
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lottchen
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Antwort #3 - 01.04.2022 um 15:48:31
 
Wenn sie ihren Wohnsitz in Kanada hat muss sie dort bei der deutschen Botschaft das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Und dafür benötigt sie als Kamerunerin u.a. A1. Also Grundkenntnisse deutsch muss sie erst mal erwerben bevor sie den Antrag stellen kann. Ausnahme wäre wenn Deine Frau einen Hochschulabschluß hat. Hat sie?
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edson
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Antwort #4 - 01.04.2022 um 17:28:33
 
Sie hat einen MBA aber ich denke nicht dass es in Deutschland anerkannt wird
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reinhard
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Antwort #5 - 01.04.2022 um 18:58:23
 
Dann sag Ihr, dass sie Deutsch lernen muss, bis zur A1-Prüfung.

Und damit und mit der Heiratsurkunde beantragt sie ein Visum. Danach bekommst Du die Anfrage von der Ausländerbehörde, ob Du mit ihr zusammenleben willst, und antwortest. Sie bekommt dann das Visum, und hier beantragt sie die Aufenthaltserlaubnis.
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SimonB
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Antwort #6 - 01.04.2022 um 19:05:07
 
edson schrieb am 01.04.2022 um 17:28:33:
Sie hat einen MBA 


Das hat aber nichts mit der Sprachkenntnis zu tun.

Den MBA kann sie evtl. später hier in D anerkennen lassen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.04.2022 um 19:48:45
 
edson schrieb am 01.04.2022 um 13:50:08:
Meine Frau und ich haben in Kamerun geheiratet. Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland und Sie in Kanada. Sie ist in Besitz eines kanadischen Niederlassungerlaubnis. Wir wollen in Deutschland zusammenleben. Was müssen wir tun ?


Zwei Hinweise zum Visumverfahren:

Der Sprachnachweis ist grundsätzlich zu erbringen. Eine Ausnahme könnte bei erkennbar geringem Integrationsbedarf vorliegen. Dieser kann angenommen werden, wenn ein Hochschulabschluss vorliegt und die Annahme rechtfertigt, ohne Deutschkenntnisse eine entsprechende Beschäftigung zu finden. Es gibt durchaus Branchen, bei denen Deutschkenntnisse nicht von Relevanz sind. Falls das auf deine Ehefrau zutrifft, kann der Sprachnachweis auch entbehrlich sein.

Bei Kamerun handelt es sich um ein Land mit sog. "unsicherem Urkundenwesen". Im Rahmen einer FZF werden kamerunische Dokumente daher einer Urkundenüberprüfung unterzogen, siehe https://jaunde.diplo.de/cm-de/service/-/1440316. Es kann zwar sein, dass man in Kanada weniger ein Auge auf solche Details hat und darauf verzichtet. Aber dafür besteht keine Garantie.
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edson
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 01.04.2022 um 21:19:02
 
@Bayraqiano vielen Dank für diesen Hinweis auf die Überprüfung der Urkunden. Ich habe nachgeschaut es steht auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kanada folgendes für FZF mit einem Deutschen:
1)Valid passport (issued within the last 10 years and valid for at least 6 months afterarriving in Germany with at least two empty pages)
2)Proof of legal status in Canada
3)Applic ation form fully completed including declaration Section 54 ( 2) 8 duly signed
3)Declaration “Use of mail services”, duly signed
4)Passport size picture , stamped, not older than three months with a bright background and frontal view of the face (please do not fix the picture to the application form) Digitally altered passport pictures will not be accepted
5)Copy of your passport’s data page
6)Copy of your Canadian residence permit , e.g. work permit, study permit, etc. ifapplicable
7original marriage certificate, when applying for a spouse reunion visa and copy OR original birth certificate long form of your German child and copy, OR registration of marriage appointment in Germany and copy
8)Proof of German language skills,at least level A1
9)Proof of housing in Germany , including full address and postal code (e.g. renting,contract, hotel reservation, OR invitation letter in case of private accommodation with name and passport copy of the inviting person)
10)Prepaid self addressed Xpresspos t envelope (Canada Post only), Regional Standard to Ontario or National Standard to all other provinces shipment to a Canadian
address only

Please note that the German Consulate reserves the right to ask for additional documents at any time during processing. Submission of the above mentioned documents does not
guarantee that a visa is granted.

Hier wird keine UP verlangt aber es können weitere Dokumente von der Botschaft
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 01.04.2022 um 21:29:58
 
edson schrieb am 01.04.2022 um 21:19:02:
Hier wird keine UP verlangt


Klar, weil eine UP nur für die Staatsbürger bestimmter Länder verlangt wird, nicht für jedes Land.
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Petersburger
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Antwort #10 - 01.04.2022 um 22:24:12
 
Das hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun, sondern mit dem Land der Urkunden-Erstellung.

Das Merkblatt stellt natürlich nicht auf den Spezialfall ab, dass die konkrete Antragstellerin aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen kommt.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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