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Familienzusammenführung Kind zum Vater (Gelesen: 1.261 mal)
alici88
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i4a rocks!


Beiträge: 107
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.03.2022 um 23:12:59
 
Hallo an alle ich habe eine Frage zum Thema Familienzusammenführung

Mein Mann türkischer Staatsbürger hat eine Tochter aus 1. Ehe,
16 Jahre alt, er hat das alleinige Sorgerecht aufenthaltsrecht etc. Sie besucht zur Zeit die 11. Klasse in der Türkei. Wir würden sie gerne noch bevor sie 18 wird durch die Familienzusammenführung nach deutschland holen wollen.(Sie war zuvor noch nie hier und ist in der Türkei geboren. Mein Mann lebt seit 9 Jahren in deutschland und Pflegt unsere 8 jährige mehrfach schwerbehinderte Tochter mit Pflegegrad 5). Das wäre dann 3 Monate bevor Sie volljährig wird. Meine Frage dazu ist bekommen wir irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Visum, weil das so kurz vor ihrem 18. Geburtstag ist oder stellt das kein Problem dar?

Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar LG
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.04.2022 um 04:09:34
 
Hat das Mädchen bereits sehr gute (C1) Deutschkenntnisse?
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alici88
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i4a rocks!


Beiträge: 107
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.04.2022 um 06:42:38
 
Gute ja aber keine sehr guten Deutschkentnisse
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.04.2022 um 07:40:19
 
Falls das Kind seinem Elternteil hinterherziehen soll, ist ab 16 Jahren Voraussetzung für den Nachzug, dass das Kind
Zitat:
die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.

--> § 32 Abs. 2 Satz 1
"die deutsche Sprache beherrscht" = Sprachkenntnisse C1

Damit ist die erste von genau zwei Alternativen bei Deiner Stieftochter wohl nicht gegeben.

Es kommt also darauf an, die zweite Alternative zu belegen.
Gelingt das nicht, ist kein Familiennachzug möglich. Es bleiben dann nur die für alle Ausländer möglichen Wege wie z.B. eine Berufsausbildung, Studium ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 01.04.2022 um 07:44:36
 
alici88 schrieb am 01.04.2022 um 06:42:38:
Gute ja aber keine sehr guten Deutschkentnisse 

Das wird, ab 16, nicht reichen. C1 ist nahe "Muttersprachlich"
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alici88
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i4a rocks!


Beiträge: 107
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.04.2022 um 10:37:35
 
Ich danke euch für die Antworten
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Fred Dust
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i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 01.04.2022 um 21:09:42
 
deerhunter schrieb am 01.04.2022 um 07:44:36:
Das wird, ab 16, nicht reichen. C1 ist nahe "Muttersprachlich"


Nein, cZWEI ist nahe an muttersprachlich. Ich hab selbst miterlebt, dass Medizinstudierende mit c2 schlechteres Deutsch sprachen als Freunde von mir, die gerade für die b2-Prüfung lernten.

Soll heissen, es ist für Laien sehr schwer zu beurteilen, auf welchem Sprachniveau jemand tatsächlich ist. Sie könnte die TestDaF-Prüfung Deutsch ablegen. Diese misst ihr tatsächliches Sprachniveau und wird zumindest bei ausländischen Studierenden genauso von den deutschen Behörden akzeptiert wie eine c1- oder c2-Prüfung des Goethe-Instituts. Nach dem Ergebnis könnt Ihr weitere Entscheidungen treffen. zb Crashkurs zum Ausgleich der fehlenden Sprackenntnisse. Oder  das glückliche Ergebnis in der Hand haben.

Die TestDaf-Prüfung besteht aus 4 Teilen, Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen. in jedem Teil können 0-5 Punkte erzielt werden. Vereinfacht entsprechen 3 Punkte B2, 4 Punkte C1 und 5 Punkte C2 in der jeweiligen Teildisziplin. Daraus wird die Summe gebildet für das Endergebnis.

Die Uni Hamburg schreibt: "Die TestDaF-Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen: Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck. Bestandene Teilprüfungen werden mit den Niveaustufen 3, 4, und 5 bewertet. Mit einem Testergebnis von mindestens 15 Punkten, bei dem drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen, verfügen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium an der Universität Hamburg." (erforderlich ist dort C1)

TestDaf-Testzentren gibt es in Istanbul, Ankara, Izmir und weiteren Städten: https://www.testdaf.de/de/teilnehmende/mein-testdaf/testzentrum-finden/?eventDat...

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