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Einbürgerung - Einkommens/Vermögensfrage bei Ehepaar (Gelesen: 703 mal)
Habowan
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i4a rocks!


Beiträge: 39

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - Einkommens/Vermögensfrage bei Ehepaar
31.03.2022 um 10:15:46
 
Hallo Allerseits.

Ich habe mich jetzt ein wenig durch dieses Forum gelesen und schon viele gute Tips gefunden. Ich habe jetzt aber noch eine weitere Frage zur Einbürgerung:

Meine Frau, Türkische Staatsbürgerin, seit 38 Jahren in D, Unbegrenzter Schengentitel, hat keine absolut durchgängige Erwerbsbiographie. Sie war Letztes Jahr z.B: Arbeitslos und hat ALG 1 bekommen. wegen Corona lief es in der Gastronomie eben nicht so. Ihr jetziger Arbeitsvertrag läuft im August aus und grade jetzt was neues zu finden ist auch nicht so einfach.

Ihr Nettoeinkommen beträgt etwa 1250,- bei 5.
Unser gemeinsames Netto liegt so bei 5600,-

Nach welchen Regeln wird hier entschieden ? Da die Ausländerbehörde ja auch meine Abrechnungen sehen will, gehe ich davon aus das unser gemeinsames Einkommen/Vermögen als Ehepaar relevant ist. Welche Grenze müssen wir da überschreiten ? Ist Privatvermögen (wie zum Beispiel eine Lastenfreie Immobilie) auch Relevant um darzulegen das sie als meine Frau eigentlich nicht arbeiten MUSS ? (falls sie jetzt in nächster Zeit nichts neues finden sollte... wenn wir den Antrag hinschicken wird es ja noch dauern, da kann viel passieren)

Ich habe zwar schon ein bischen gesucht aber nichts weiter gefunden als das die Einzubürgernde Person 'in der Lage sein muss nachhaltig ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können'

Liegt die Beurteilung der 'Nachhaltigkeit' im Auge des Entscheiders ? wird danach geschaut ob man schonmal ALG 2 bezogen hat ? oder wird mehr in die Zukünftige Entwicklung gesehen ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.03.2022 um 13:28:20
 
Ehegatten werden selbstverständlich gemeinsam betrachtet. Wenn deine 4350 Euro/netto aus einer festen, ungekündigten Einnahmequelle stammen, sind keine weiteren Probleme zu erwarten.
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