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Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? (Gelesen: 15.668 mal)
Habowan
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31.03.2022 um 08:00:50
 
Hallo allerseits.

Wir sind ein gemischtes Paar (Meine Frau ist Türkische Staatsbürgerin, seit 38 Jahren in D, ich Deutscher Staatsbürger)

Wir haben jetzt begonnen uns um ihre Einbürgerung zu kümmern, Papiermässig ist alles in Ordnung, alle Benötigten Dokumente die gewünscht sind, sind vorhanden, wir hielten das lediglich für eine Formsache und haben nun den ersten Stolperstein:

In unserer Stadt können Termine nur per Email angefordert werden. Der 'Antrag' kam recht schnell innerhalb von 4 Tagen nach Email absendung, darin steht, der Antrag kann nur Persönlich abgegeben/eingereicht werden. (weil man da ja unterschreiben muss)

Nun also, seit vielen vielen Wochen (und einige Emails mit Bitte um Antragsabgabe später) reagiert die Ausländergehörde nicht auf unsere Bitte das wir doch gern einen Termin hätten um den Ausgefüllten Antrag mit allen Dokumenten wieder abzugeben. Telefonisch ist sowieso niemand erreichbar. Online kann man auch keinen Termin vereinbaren.

Wenn also die Behörde auf Bitte um einen Termin für die Antragsabgabe, der ja laut Schriftlicher Formulierung persönlich stattfinden muss, nicht reagiert so finde ich das doch recht seltsam.

Gibt es alternative Wege den Antrag abzugeben wie zum Beispiel die 'Unterschrift unter dem Antrag' bei einem Notar zu leisten ?

Es kann doch nicht sein das die Aussage 'nur Persönliche Abgabe' und 'ignorieren des Wunsches nach einem Termin' dazu führt das wir noch nicht mal einen Antrag auf Einbürgerung stellen können ?

Wie gesagt, es geht nur darum den Antrag Abzugeben. Das die Bearbeitung des selbigen, wohl einige Jahre dauert, geschenkt, wir leben in Hannover, da sind wir einiges gewohnt, was die Verwaltung angeht.

vielleicht kann uns jemand einen Tip geben ?
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« Zuletzt geändert: 31.03.2022 um 08:11:22 von Habowan »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.03.2022 um 08:14:30
 
Diese Vorgehensweise bei Antragstellung wird zwar mancherorts gefordert, ist aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einbürgerung kann auch gänzlich formlos beantagt werden, der hier maßgebliche § 10 Abs. 1 StAG spricht nur von einem Antrag, nicht von einem schriftlichen Antrag (vgl. dagegen z.B. § 10 Abs. 1 S. 1 BImSchG).

Insoweit könnte der Antrag auch mittels Einschreiben an die Behörde übermittelt werden. Sie darf die Antragsannahme nicht verweigern (§ 24 Abs. 3 VwVfG) und muss den Antrag auch bearbeiten.
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Antwort #2 - 31.03.2022 um 08:30:49
 
Hallo und vielen Dank Bayraqiano!

Das hilft uns schon einmal sehr viel weiter.

Ein kleines Problem gibt es da noch, wir müssen einiges an Dokumenten beilegen deren wiederbeschaffung nahezu unmöglich ist (Meine Frau wurde vor 52 Jahren während eines Urlaubs in Neapel geboren, die Geburtsurkunde ist fast unmöglich wiederzubeschaffen) etc. etc.

Reicht es zur Antragsabgabe aus wenn wir die geforderten Dokumente als Kopie beilegen oder müssen wir von jedem Dokument eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen ? Die Originale würden wir auf keinem Fall aus der Hand geben.

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Bayraqiano
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Antwort #3 - 31.03.2022 um 08:48:06
 
Legt Kopien bei. Originale gibt es dann zur Einsichtnahme bei der Behörde.
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Antwort #4 - 31.03.2022 um 08:50:44
 
vielen Dank!

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SimonB
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Antwort #5 - 31.03.2022 um 13:30:05
 
Habowan schrieb am 31.03.2022 um 08:30:49:
die geforderten Dokumente als Kopie beilegen

In den Antrags-und Infomaterialien findet sich ganz sicher der Hinweis, dass zunächst nur Kopien einzureichen sind.
Persönlich in den Hausbriefkasten oder per Einwurfeinschreiben genügt. Persönliche Termine machen viele EBH nicht. Deshalb antworten sie dir auch nicht.
NRW macht es jetzt so. Hessen auch.

Vorige Woche las ich eine diesbezügliche E-Mail von der EBH:
1. Coronabedingt werden keine Termine mehr für eine persönliche Erstberatung und für die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen vergeben. Wir haben daher auf ein weitestgehend schriftliches Verfahren umgestellt. Bei Fragen zur Einbürgerung können Sie uns gerne unter folgender Telefonnummer ... anrufen.
2. Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein. Nach Eingang erhalten Sie von unserer Seite eine Eingangsbestätigung mit weiteren Hinweisen zum Verfahren. Ihre Urkunden und Dokumente reichen Sie lediglich in Kopie ein.
3. Merkblatt über die notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Wichtig: Bitte reichen Sie von allen Dokumenten vorerst nur Kopien ein!

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Habowan
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Antwort #6 - 01.04.2022 um 17:34:48
 
SimonB schrieb am 31.03.2022 um 13:30:05:
In den Antrags-und Infomaterialien findet sich ganz sicher der Hinweis, dass zunächst nur Kopien einzureichen sind.
Persönlich in den Hausbriefkasten oder per Einwurfeinschreiben genügt. Persönliche Termine machen viele EBH nicht. Deshalb antworten sie dir auch nicht.
NRW macht es jetzt so. Hessen auch.


Hallo Danke für die Info wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Wir Leben in Niedersachsen.
In unserem Fall (Einwanderungsbehörde Hannover) war die Persönliche Fürsprache zur Unterschrift Explizit im letzten Schreiben der Einbürgerungsbehörde gefordert und keine Einreichung per Brief.

Ich glaube nicht das die mir nicht Antworten weil es hier eine andere Regelung gibt. das könnte man sogar mit einem Textbaustein erledigen. Gar nicht auf eine Email mit einem ernsthaften Anliegen (im Brief stand: Bitte vereinbaren sie einen Termin per Email) zu Antworten empfinde ich als, hmm, äusserst grenzwertig. 'Deshalb antworten die nicht' lasse ich so nicht stehen.

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SimonB
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Antwort #7 - 01.04.2022 um 19:31:26
 
Habowan schrieb am 01.04.2022 um 17:34:48:
Wir Leben in Niedersachsen.

Die Stadt Hannover teilt mit Datum 27.2.2022 mit:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Ausl%C3...

Selbstverständlich könnt ihr auf einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Unterschrift bestehen.

Habowan schrieb am 01.04.2022 um 17:34:48:
Gar nicht auf eine Email mit einem ernsthaften Anliegen (im Brief stand: Bitte vereinbaren sie einen Termin per Email) zu Antworten empfinde ich als, hmm, äusserst grenzwertig.

Ja, es bleibt, auf eine Antwort der Behörde zu warten.
Oder ab und zu mal für neue aktuelle Hinweise auf diese Seite zu schauen.
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HannoManno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 03.04.2022 um 17:49:16
 
Hallo, also ich hatte selbst mal einen Einbürgerungsantrag in (Region) Hannover gestellt und dort konnte ich alles per Post einreichen. Mir wurde gesagt das man die Unterschrift auf dem Antrag erst ganz am Ende leistet (die Unterschriften für die Belehrung und Bekenntnis kann man alleine zuhause machen).

Die Möglichkeit das man alles per Post senden kann steht auch nur auf der Seite für Region Hannover: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Ausl%C3...

Mit dem Hinweis: Sobald eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.
Du musst dich also um nichts kümmern. Einfach Antrag senden und warten. Warum die Stadt Hannover hier so stark abweicht weiß ich nicht.

Auf meine Mails wurde auch blitzschnell geantwortet.
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« Zuletzt geändert: 03.04.2022 um 18:02:06 von HannoManno »  
 
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Antwort #9 - 05.04.2022 um 11:50:04
 
HannoManno schrieb am 03.04.2022 um 17:49:16:
Du musst dich also um nichts kümmern. Einfach Antrag senden und warten. Warum die Stadt Hannover hier so stark abweicht weiß ich nicht.


Nunja, ich für meinen Teil bin Froh darüber das es die Möglichkeit gibt dies schriftlich zu erledigen. Verwundert war ich darüber das im Anschreiben explizit die Terminanfrage per Email gefordert war. Hätte ich jetzt hier nicht explizit nachgefragt würde ich wahrscheinlich bis ans ende aller Tage auf eine Reaktion meiner Emails warten....

Der Kram ist jetzt raus per Einschreiben, und nun harren wir der Dinge. Vielleicht tut sich ja schon dieses Jahr etwas. Aus Der Zeitung habe ich erfahren das hier einige schon sehr lange in Hannover auf den Fortgang/Abschluss ihres Verfahrens warten, es sollen aber auch 3 neue Stellen hier dafür geschaffen werden. Da sind wir insgesamt guter Hoffnung, das wir alles bis Ende 23/Anfang 24 Abgeschlossen haben. Wir haben es damit nicht eilig und es besteht aufgrund des unbegrenzten Schengen Titels da kein Grund zur Eile....

Ich hoffe nur das dies nicht dazu führt andere Einbürgerungen vorzuziehen und unser Anliegen nach unten sortiert wird. Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
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Antwort #10 - 06.04.2022 um 08:52:56
 
Habowan schrieb am 05.04.2022 um 11:50:04:
Ich hoffe nur das dies nicht dazu führt andere Einbürgerungen vorzuziehen und unser Anliegen nach unten sortiert wird. Schockiert/Erstaunt 


Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge nach Datum des Eingangs bearbeitet.
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Antwort #11 - 14.04.2022 um 15:03:14
 
Hier mal ein Update:

Die Anzuschreiben und den Antrag schriftlich abzugeben scheint ja schon einmal etwas bewirkt zu haben. Zumindest haben die jetzt reagiert. Per Email mit angehängtem PDF. Nachdem die meinen Brief erhalten haben---- Der Punkt 'ihr Schreiben vom' wurde wohl aus Pietätsgründen im PDF offen gelassen....

Unser Termin um den Antrag 'Abzugeben' ist also schon in 5 Monaten. Ein Schelm wer dabei....

"Berechtigung zum Betreten des HannoverServiceCenters
Für einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde
am 13.09.2022 um ***** Uhr
für *******, geb. am *******
Zum Termin mitzubringen sind die mit Schreiben vom von Ihnen angeforderten Unterlagen.
Mit dieser Bescheinigung wird die o.g. Person berechtigt, diesen Termin im Hannover-ServiceCenter
wahrzunehmen. Der Einlass erfolgt nur über Eingang C des Gebäudes Am Schützenplatz 1. Diese
Bescheinigung ist am Eingang vorzuzeigen.
Bitte kommen Sie direkt in Zimmer B.1.069.
Die Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Für den
Zutritt zum Gebäude ist ein geeigneter Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativer
PoC-Antigen-Test, PCR-Test) beim Einlass vorzulegen. Ein selbst durchgeführter Selbsttest reicht hierfür
nicht aus. Im Gebäude gilt für alle Personen eine Maskenpflicht (FFP2-Maske).
Ein rechtzeitiges Erscheinen zum Termin ist erforderlich. Der Einlass erfolgt frühestens 15 Minuten
vor dem obigen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nicht unterschrieben, da maschinell erstellt."

Hier unsere Antwort, auf die Mail mit angehängtem PDF.

(wir wurden mit 'guten Tag' angeschrieben in der Email an der das PDF mit dem Termin hing, das zeugt ja mal von Wertschätzung...)

Sehr geehrte Frau ********.

Den Antrag habe ich, nachdem ich nach über einem Monat ohne Reaktionen ihrerseits auf meine Terminwünsche per Email den Eindruck gewann das ihre EDV Anlagen vielleicht defekt sind, per Einschreiben an sie geschickt. Inkl. aller Kopien der benötigten Dokumente. Es geht nur um die Unterschrift des selbigen und Vorlage der Originaldokumente. In 5 Monaten (so wie in ihrem Schreiben als Termin angegeben) werden schon einige wieder ungültig oder obsolet sein.

Muss ich jetzt, weil einige Dokumente nur 6 Monate gültig sind, diese neu beschaffen oder die Dokumente mitbringen die zu dem Zeitpunkt gültig waren als wir nach Beschaffung aller Dokumente anfingen um einen Termin zu Bitten ?

Da ich nicht glaube das auf meine Email reagiert wird geht diese Frage natürlich auch schriftlich per Einschreiben raus....


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.04.2022 um 15:08:16
 
Ich benutze das Wort nicht gerne weil es zu inflationär gebraucht wird, aber einen Termin in fünf Monaten zu vergeben nur um die Frau bei einer Unterschrift zu beobachten ist nichts anderes als Schickane.

Im Übrigen ist der Antrag wirksam gestellt worden -> § 75 VwGO läuft.
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Antwort #13 - 14.04.2022 um 15:19:26
 
Zitat:
Ich benutze das Wort nicht gerne weil es zu inflationär gebraucht wird, aber einen Termin in fünf Monaten zu vergeben nur um die Frau bei einer Unterschrift zu beobachten ist nichts als Schickane.

Im Übrigen ist der Antrag wirksam gestellt worden -> § 75 VwGO läuft.


Ich weiss nicht ob das Schikane ist oder überforderung oder Laissez faire weil man sich so an die guten Coronazeiten gewöhnt hat... Für mich ist dabei wichtig: Die Dokumente die wir als Kopie mitgeschickt haben werden zum Zeitpunkt der Unterschriftsabgabe schon Ungültig sein, weil laut erstem Brief von Dort: Einige nur 6 Monate gültig. Wiederbeschaffung und Neuausstellung ist mit einigen Kosten und der Konsultation einer, wenn nicht u.u. zweier Botschaften verbunden. (Italienische Behörden/Türkische Behörden)

Die 5 Monate sind übrigens für Hannover extrem Sportlich schnell. Wir hatten, ohne mit der Wimper zu zucken mit einem Jahr gerechnet. Das hier ist Sparta, eh Hannover....
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Antwort #14 - 14.04.2022 um 15:27:36
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:19:26:
Einige nur 6 Monate gültig.

Das ist auch so eine Sache, die in keinem Gesetz steht - sofern man "haben wir schon seit 1845 so gemacht" nicht als solches sieht. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage immer neuer Geburts- oder Heiratsurkunden.
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Antwort #15 - 14.04.2022 um 15:34:45
 
Zitat:
Das ist auch so eine Sache, die in keinem Gesetz steht - sofern man "haben wir schon seit 1845 so gemacht" nicht als solches sieht. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage immer neuer Geburts- oder Heiratsurkunden.


Das ist eine gute Info. Wie kann ich das im September Argumentieren ohne weggeschickt zu werden um nochmal ein paar Quartale zu warten ?

Im zweifelsfall juckt es uns ein wenig in den Fingern das Verständnis meiner Frau betreffs der Rechtsordnung in unserem Land Deutlich zu machen indem wir die neubeschaffung dieser Dokumente, sofern verlangt, bei der Stadt geltend machen.....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 14.04.2022 um 15:39:55
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:34:45:
Wie kann ich das im September Argumentieren ohne weggeschickt zu werden um nochmal ein paar Quartale zu warten ?

"Zeigen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Forderung".

Ein Einbürgerungsbewerber muss im Rahmen seiner Mitwirkung die Einbürgerungsvoraussetzungen mit geeigneten Mitteln nachweisen, das ist bereits anhand der vorgelegten Dokumente erfolgt. Geburtsurkunde (im Übrigen überflüssig falls ein gültiger Pass vorliegt) und  Heiratsurkunde haben keinen Ablaufdatum.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:34:45:
Im zweifelsfall juckt es uns ein wenig in den Fingern das Verständnis meiner Frau betreffs der Rechtsordnung in unserem Land Deutlich zu machen indem wir die neubeschaffung dieser Dokumente, sofern verlangt, bei der Stadt geltend machen.....

Dann könnte ich mir vorstellen, dass die Stadt dann die Notwendigkeit der Neubschaffung ablehnt und euch im Regen stehen lässt.
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Antwort #17 - 14.04.2022 um 15:40:50
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:03:14:
Für einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde
am 13.09.2022

Damit hat die Behörde es innerhalb ca 3 Wochen geschafft, einen Termin zu vergeben.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:03:14:
Da ich nicht glaube das auf meine Email reagiert wird geht diese Frage natürlich auch schriftlich per Einschreiben raus....

Mit Zynismus und unnötigem Schriftverkehr erreicht man bei Verwaltungen/Behörden eher weniger als mehr. Ihr seid doch einiges gewöhnt, was H-Verwaltung betrifft.
Die nur 6 Monate gültigen Dokumente werden wie alle anderen  inzwischen zur Akte genommen sein.

Habowan schrieb am 05.04.2022 um 11:50:04:
und unser Anliegen nach unten sortiert wird.

Wohl ganz im Gegenteil. Schon nach weniger als 6 Monaten, weil der Fall einfach einfach ist... Zwinkernd
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Antwort #18 - 14.04.2022 um 16:03:51
 
Ich verweise hier mal gerne auf das Urteil des VG Stuttgart vom 01.03.2010 - 11 K 223/09 wo es dem Berichterstatter zu bunt wurde:

In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Berichterstatter den Hinweis, dass das gesamte Einbürgerungsverfahren des Klägers reich an Irritationen ist. Hierzu zählt etwa, unabhängig von der fehlerhaft geforderten Legalisation (vgl. oben), dass die Beklagte vom Kläger mit Schreiben vom 16.11.2007 ausdrücklich eine aktuelle Geburtsurkunde erbeten hat. Solches ist dem Berichterstatter fremd. Geburtsurkunden weisen typischerweise ein erhebliches Alter auf. Selbst die Geburtsurkunde des Berichterstatters, die dieser gelegentlich in inländischen Verwaltungsverfahren und Personenstandsangelegenheiten verwendet, hat ein erhebliches Alter. Noch nie ist jemand auf den Gedanken gekommen, eine aktuelle Geburtsurkunde zu verlangen.
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Antwort #19 - 14.04.2022 um 16:25:05
 
SimonB schrieb am 14.04.2022 um 15:40:50:
Damit hat die Behörde es innerhalb ca 3 Wochen geschafft, einen Termin zu vergeben.


Es waren fast 6 Wochen. (fehlen 2 Tage) Und ich glaube ohne Postalisches Anschreiben würden wir immer noch brav sitzen und warten.

Die Vermutung das eventuell die EDV kaputt war ist nicht Zynisch. Das kann passieren. Unsere Heiratsurkunden z.B. sind  hier in der Stadt im Original verfügbar, wahrscheinlich sogar im selben Gebäude (dort wurde unser Aufgebot gestellt, ein paar Zimmer weiter), wir haben in Hannover geheiratet, trotzdem wollen die eine Abschrift oder Eheurkunde haben die nicht älter als 6 Monate sein darf.

Haben wir erledigt ohne nachzufragen warum das nun jetzt sein muss.

Das ist der Stand der Digitalisierung.

Wenn ich darüber nachdenke liegen so 2 drittel all unserer benötigten Dokumente schon lange dort im Keller. Die haben wir für unser Aufgebot auch schon alle einmal hingeschleppt....
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Antwort #20 - 14.04.2022 um 16:45:53
 
Zitat:
Ich verweise hier mal gerne auf das Urteil des VG Stuttgart vom 01.03.2010 - 11 K 223/09 wo es dem Berichterstatter zu bunt wurde:



Nun ich nehme unserer Verwaltung nichts mehr übel. Ich wäre lediglich froh wenn all das bis september 23 erledigt ist. Aber hier und da mal einen Schubs geben das die Räder sich tatsächlich auch mal drehen dagegen habe ich nichts.

Da hat dein Tip mit der schriftlichen Abgabe schon sehr geholfen! Da bin ich dir dankbar für.
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« Zuletzt geändert: 14.04.2022 um 16:56:22 von Habowan »  
 
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Antwort #21 - 14.04.2022 um 17:10:01
 
Habowan schrieb am 31.03.2022 um 08:00:50:
Wie gesagt, es geht nur darum den Antrag Abzugeben.

Oh, Entschuldigung. Da hatte ich wohl versehentlich am 31.3.  deinen Erstbeitrag falsch interpretiert.
Kommt vor. Nichts für ungut.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 16:25:05:
Und ich glaube ohne Postalisches Anschreiben würden wir immer noch brav sitzen und warten.

Das wiederum glaube ich nicht. Ist aber nun auch egal.
Man sollte von einem Verwaltungsmitarbeiter der EBH nicht verlangen, die Heirats-und/oder Geburtsurkunden, die dort irgendwo lagern, selbst zu suchen usw.
Auch nicht bei/mit/wegen zaghaft fortschreitender Digitalisierung.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 16:45:53:
wenn all das bis september 23 erledigt ist

Bitte nochmal nachlesen: Der Termin ist SCHON in 2022.
Zwinkernd
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Antwort #22 - 14.04.2022 um 18:36:16
 
SimonB schrieb am 14.04.2022 um 17:10:01:
Bitte nochmal nachlesen: Der Termin ist SCHON in 2022.


Ja, ab der Unterschrift geht das ja woanders hin. Die Chance das es irgendwo schlechter und langsamer vorangeht als hier ist minimal Wir haben Hoffnung aber erwarten nichts. Dieses Jahr wird das garantiert nix mehr. Wichtig ist uns nur das wir sehen das es voran geht. Im September sehen wir weiter.
Hinzu kommt ja auch noch das wir NACH der einbürgerung noch Monate auf ihren Perso und Reisepass warten müssen. Mit der Einbürgerung ist das noch lange nicht vorbei hier. Das kommt noch ON TOP.

Das Forum hier ist echt gut.
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Antwort #23 - 13.09.2022 um 13:55:28
 
Hallo Allerseits.

Hier mal ein Update.

Nach nun fast 6 Monaten Wartezeit war es nun Heute endlich soweit. Wir hatten unseren Termin zur 'Antragsunterschrift' Da bleibt mir nichts als Sarkasmus über....

Der Termin war um 10:30 und es hiess 'ohne Aufforderung eintreten' Scheinbar war gemeint die Tür "einzutreten" denn es half kein Klopfen und warten, vor dem Zimmer das uns im Anschreiben genannt wurde. Das Büro war abgeschlossen und von drinnen hörte man das dort wohl gute Laune herrschte.

Wir versuchten es nach einer halbe Stunde warten und klopfen in den Zimmern rechts und Links daneben und hatten links Glück. Dort war eine Dame die bereit war uns zu helfen und unsere Unterschrift entgegenzunehmen. Aber so einfach war es dann doch nicht denn die Person die uns den Antrag zugeschickt hatte (und unser Einschreiben nachweislich Anfang April mit allen Unterlagen erhalten hat) war mittlerweile woanders. Niemand wusste wo unsere Unterlagen hingekommen sind und nach etwa einer viertelstunde plötzlicher Geschäftigkeit wo an verschiedenen Stellen gesucht wurde, sagte man uns wir müssen den Antrag neu stellen. Chic. fast 6 Monate gewarte für'n [**zensiert**].

Aber letztendlich ist es mein Fehler weil ich den Antrag nicht mit Gerichtsvollzieher hab zustellen lassen. Da hätte ich bessere Karten jetzt. Bei weiterer Korrespondenz werde ich dies tun. Einiges das nun also laut denen nicht mehr gültig ist muss ich also neu einreichen. schön. hatte ich das nicht schon vermutet ?

Unseren Urlaub in den Staaten nächstes Jahr können wir jetzt wohl abschreiben.....

Ich erwarte ja nicht das soetwas in der vorgeschriebenen Zeit bearbeitet wird aber das einfach so Unterlagen nicht auffindbar/verschwunden sind das finde ich frech. Gut das das alles nur Kopien waren.... Nicht vorstellbar da wäre ihre Geburtsurkunde verschwunden etc....

Man hat uns gesagt wir sollten nicht erwarten das vor Juni 'irgend etwas passiert'. Das wären ab Heute noch einmal 8 Monate. Ich hab das mal so stehengelassen, nichts dazu gesagt aber werde paralleel dazu Anwaltliche Hilfe suchen.

Scheinbar geht es nicht ohne um endlose Verschleppung zu verhindern.
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Antwort #24 - 13.09.2022 um 14:31:44
 
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 13:55:28:
.... sagte man uns wir müssen den Antrag neu stellen


Das wäre für mich ein Grund, (Untätigkeits-)Klage gegen die Behörde einzureichen. Schusseliger Umgang mit formell ordnungsgemäß gestellten Anträgen soll nicht den Antragsteller benachteiligen.
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Antwort #25 - 13.09.2022 um 14:51:50
 
Wenn ein Termin für die Unterschriftsableistung vergeben wurde (wie?, schriftlich?) dann muss doch der Antrag vorlegen haben.
Kann doch nicht sein, dass die Unterlagen mal da sind und dann wieder mal nicht. Wird sowas nicht auch eingescannt?

Wurde schon mal versucht den Vorgesetzten zu sprechen? Eine Klage würde ich hier auch nicht als ganz unsinnig ansehen wenn sich das Ganze nicht aufklärt. 
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Antwort #26 - 13.09.2022 um 15:39:46
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 14:51:50:
Kann doch nicht sein, dass die Unterlagen mal da sind und dann wieder mal nicht.


Es ist genau so.

Nun, mir wurde der Eingang der Unterlagen (im April) nie bestätigt. Auch heute wurde sich geweigert mir eine Bestätigung (*neu*einreichung Einbürgerungsantrag+Unterschrift,ein Zweizeiler mit Stempel hätte mir da schon gereicht) auszuhändigen.

Ich glaube nicht, das eine Klage jetzt schon erfolgsaussichten hat, denn im Zweifelsfall: Kann ich beweisen das nicht nur ein haufen leerer Blätter zugestellt wurde ? Nein.

Meine eigene Dummheit.

Die Post fotografiert bei der zustellung nur den Umschlag von aussen, also Pech für mich.

Ich muss mich jetzt beraten lassen ob ich Anspruch darauf habe das ich eine Eingangs Bestätigung erhalte ala: Antrag eingereicht, unterschrieben, alle geforderten Dokumente anbei.
Falls ja, wie ich diese mit geringsten Finanziellen und Zeitaufwand bekomme. Ab da läuft die Zeit und ich KANN es beweisen. Das wird wohl schwer werden denn alle Einbürgerungen hier werden endlos verschleppt. und keine Verwaltung stellt sich gern selbst ein Zeugnis aus das sie es nicht in angemessener Frist schaffen dies zu bearbeiten...

Im schlimmsten fall wenn ich da in ein paar Monaten nachfrage kann es auch sein das ein weiteres mal die Unterlagen verschwunden sind. Und auch dann hätte ich wieder nichts in der Hand.

mir ist es wumpe, ob die zuwenig Leute haben. Verwaltung hat gefälligst zu funktionieren. Dies ist doch kein Bananenstaat---

Eine Klage dauert wohl genauso lang, ein Eilverfahren zu der Situation gibt es garantiert nicht, wozu auch. daher nur die notlösung, wenn sich garnichts mehr tut. Vielleicht einen Film darüber drehen und an die richtigen Leute schicken ?

Sorry für meinen Off-Topic Post, ich bin gerade extremst angefressen.....
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Antwort #27 - 13.09.2022 um 15:43:08
 
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Kann ich beweisen das nicht nur ein haufen leerer Blätter zugestellt wurde ? Nein. 

Das ist so nicht richtig. Warum soll ein Richter davon ausgehen, dass Du leere Blätter eingereicht hast? Ich bin dienstlich ab und an mal bei Gericht (da geht es um Mietrecht) und noch nie wurde bei einem Einwurfeinschreiben der Inhalt bezweifelt.

Nochmal: Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?

Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Im schlimmsten fall wenn ich da in ein paar Monaten nachfrage kann es auch sein das ein weiteres mal die Unterlagen verschwunden sind. Und auch dann hätte ich wieder nichts in der Hand.

Nicht wenn Du (wie von Dir selber schon erwähnt) die Zustellung über den Gerichtsvollzieher machen lässt. Dauert allerdings auch ein wenig (die Kosten dürften sich in Grenzen halten).

Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Vielleicht einen Film darüber drehen und an die richtigen Leute schicken ?

Der richtige Kontakt zur Presse könnte reichen.

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Antwort #28 - 13.09.2022 um 16:00:50
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?


Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten. Der 'Erstkontakt' war per email und der Antrag wurde mir ein paar wochen vorher per Post zugesendet.

Wären wir heute nicht so gut vorbereitet gewesen hätten wir wohl noch ein paar Monate warten müssen. Wir hatten jedes nur erdenkliche Dokument dabei, (2 grosse Aktenordner!)

Ich scheinte heute einen guten Riecher gehabt zu haben....
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Antwort #29 - 13.09.2022 um 16:05:39
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?


Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten. Der 'Erstkontakt' war per email und der Antrag wurde mir ein paar wochen vorher per Post zugesendet.

Wären wir heute nicht so gut vorbereitet gewesen hätten wir wohl noch ein paar Monate warten müssen. Wir hatten jedes nur erdenkliche Dokument dabei, (2 grosse Aktenordner!)

Ich scheinte heute einen guten Riecher gehabt zu haben....lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Der richtige Kontakt zur Presse könnte reichen.

Naja dafür ist es noch nicht katastrophal genug. Meine Frau hat nichts zu befürchten wenn die Einbürgerung ein paar Monate/Jahre später stattfindet...

Ärgerlich wenn es nicht klappt bevor ihr türkischer Pass abläuft, das wären wieder zusatzkosten und Zeitaufwand der nicht not tut.
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Antwort #30 - 13.09.2022 um 16:13:46
 
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 16:05:39:
Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten.

Na ja, das zeigt doch wohl, dass es einen Antrag von Euch gibt. Sonst hätte doch kein Termin zugeteilt werden können.
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Antwort #31 - 13.09.2022 um 16:25:37
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 16:13:46:
Na ja, das zeigt doch wohl, dass es einen Antrag von Euch gibt. Sonst hätte doch kein Termin zugeteilt werden können. 


Natürlich gab es einen Antrag. Aber wenn der nicht aufzufinden ist ?

Ich bin froh das wir das ganze Rad heute nochmal durchdrehen konnten und alles in Kopie noch hatten so das wir ein 'Duplikat' des ersten Antrages erzeugen konnten das auch gleich unterschrieben wurde. Da bin ich der Bearbeiterin auf jedem Fall Dankbar.

Die Option 'darauf hoffen das sich der schriftsatz irgendwo wieder anfindet' ist eine noch schlechtere...
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Antwort #32 - 22.11.2022 um 09:02:04
 
Hallo Allerseits

Ein paar Monate+ sind nun ins Land gegangen und ich mache mir Sorgen das unsere Lang gehegten Pläne für die Zukunft sich noch um viele Jahre verschieben könnten. Die Behördenlage hat sich nicht entspannt und es sieht auch nicht so aus als ob es sich bessern würde.

Die Situation ist ja jetzt so das zu dem allgemeinem Aufkommen noch jetzt viele weitere Einbürgerungsanträge hinzukommen werden. Wir haben viele neue Bürger die auch ihr Recht wahrnehmen wollen Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Ich verfolge die Presse zu dieser Thematik schon etwas länger um einen überblick über die Entwicklungen zu erhalten. Da wird in einigen Regionen schon teilweise von Jahren geredet nur um einen Termin zu erhalten, geschweige denn, das die Bearbeitung dann noch nicht inkludiert ist.

Aktuell platzt auch schon dem ein oder anderem Arbeitgeber die Hutschnur (aktueller Artikel in der NZZ: Dienstaufsichtsbeschwerde der Commerzbank gegen die Ausländerbehörde Frankfurt)

Nun bei uns dreht es sich nicht um grosse Summen oder hochwichtiges Personal die/das verloren gehen weil Behörden nicht mit ausreichend Personal bestückt sind aber wir verlieren Lebenszeit. Wir verlieren Bewegungsfreiheit. Gern sehe ich ein das so ein Antrag Zeit dauert, aber alles hat seine Grenzen.

Ist ausser der Untätigkeitsklage kein weiteres Vorgehen möglich ? Kann ich damit lediglich erreichen das der Antrag tatsächlich auch mal bearbeitet wird ? Ich habe da wenig Sachkenntnis. Ich weiss, auch die verwaltungsgerichte sind überlastet aber ich warte lieber jetzt noch ein Jahr auf das Verwaltungsgericht als in 2 Jahren nochmal ein Jahr deswegen anzuhängen.

Wie aufwändig ist so eine Klage ?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen ?
Was kann ich sonst noch tun ?

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Antwort #33 - 22.11.2022 um 11:09:00
 
Der Antragsteller geht zur Rechtsantragsstelle deines örtlichen Verwaltungsgerichts und erklärt, dass eine Untätigkeitsklage gestellt wird.

Antragsgegner ist die Gebietskörperschaft. Also Landkreis X oder kreisfreie Stadt X.
Antragsgegenstand ist der Einbürgerungsantrag des Antragstellers, der am x.x.202x gestellt wurde. Hat man ein Aktenzeichen, dann gibt man das auch an.

Bis heute wurde nicht über den Antrag entschieden und auch keine Zwischenbescheid ergangen, dass der Antrag besonders schwer oder unvollständig sei, sodass man jetzt nunmehr seit mehr als 3 Monaten auf eine Antwort auf den vollständigen Antrag wartet.

Das wärs dann auch.
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Antwort #34 - 22.11.2022 um 11:57:52
 
Habowan schrieb am 22.11.2022 um 09:02:04:
es sieht auch nicht so aus als ob es sich bessern würde.

Da stimme ich dir zu. So sieht es leider überall aus. Nicht nur bei Einbürgerungen.
Da du den EB-Antrag Ende März 22 bei der Behörde eingereicht hast, steht es dir natürlich frei, eine solche Untätigkeitsklage beim Verw.-Gericht zu erheben.
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
mir ist es wumpe, ob die zuwenig Leute haben. Verwaltung hat gefälligst zu funktionieren. Dies ist doch kein Bananenstaat---

Na, denn mal auf zum Klagen. Wozu gibts Gesetze?

Dienstaufsichtsbeschwerden haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie allermeistens außer einem müden Lächeln, Schulterzucken und einer vorgefertigten Antwort an den Beschwerdeführer nichts bringen.
Die Misere mit dem Personalmangel in den Behörden ist hausgemacht, die vielen "neuen" Einbürgerungswilligen und die Pandemie  tun ihr übriges obendrauf.
Deine U-Klage beschäftigt dann zwar das VG, aber in deiner Sache (zur Einbürgerung)  entscheidet das VG nicht.
Was die EB-Behörde dann tut, bleibt abzuwarten.



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Antwort #35 - 22.11.2022 um 13:35:15
 
SimonB schrieb am 22.11.2022 um 11:57:52:
Deine U-Klage beschäftigt dann zwar das VG, aber in deiner Sache (zur Einbürgerung)entscheidet das VG nicht.
Was die EB-Behörde dann tut, bleibt abzuwarten.


Ja da hast du recht. Vielleicht höhlt aber steter tropfen den Stein? Die Personalausstattung können wir nicht beeinflussen. Vielleicht, wenn genug Leute diesen Weg gehen ist das Einrichten genügender Stellen zur Bearbeitung kosteneffizienter als die Kosten der Klagenden zu begleichen?

Ja, in meinen Posts schwingt auch mittlerweile etwas verzweiflung mit. Sorry. Wir hatten uns das anders vorgestellt.
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Antwort #36 - 22.11.2022 um 13:43:31
 
Aras schrieb am 22.11.2022 um 11:09:00:
Einbürgerungsantrag des Antragstellers, der am x.x.202x gestellt wurde. Hat man ein Aktenzeichen, dann gibt man das auch an.


Nunja. als wir den Antrag abgegeben haben hat man uns verweigert darüber eine Bestätigung auszustellen. das einzige 'Zeichen' das ich habe ist die einzige korrespondenz die ich je vom Einbürgerungsamt erhielt: unsere Terminaufforderung. Seitdem haben wir von denen nie wieder etwas gehört.

Ich gehe davon aus das die Unterlagen noch nicht einmal eingeheftet wurden und noch kein Aktenzeichen existiert.
Wir haben unsere Unterlagen dort zum 2. mal eingereicht weil der erste Antrag 'nicht mehr auffindbar' ist (man hat sich mühe gegeben ihn zu finden an dem tag aber er war 'weg') Kann das mit dem 2. jetzt auch passieren ?

Haben wir da etwas falsch gemacht ?
Kein Aktenzeichen, keine Klage möglich ?

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Antwort #37 - 22.11.2022 um 13:54:39
 
SimonB schrieb am 22.11.2022 um 11:57:52:
Deine U-Klage beschäftigt dann zwar das VG, aber in deiner Sache (zur Einbürgerung)entscheidet das VG nicht.


Warum tätigst du eigentlich solche Aussagen, obwohl dir ganz offensichtlich das entsprechende Wissen fehlt? Das ist schlichtweg falsch, das Gericht soll gerade in der Sache entscheiden. Die Behörde ist an das Urteil gebunden.

Habowan schrieb am 22.11.2022 um 13:43:31:
Wir haben unsere Unterlagen dort zum 2. mal eingereicht weil der erste Antrag 'nicht mehr auffindbar' ist (man hat sich mühe gegeben ihn zu finden an dem tag aber er war 'weg') Kann das mit dem 2. jetzt auch passieren ?

Wenn du den ersten Antrag per Einschreiben geschickt hast, reicht der Beleg. Das war eine wirksame Antragstellung i.S.d § 75 VwGO. Im Übrigen ist es Sache der Behörde, den Gegenbeweis zu erbringen. Keine Sorge diesbezüglich.
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Antwort #38 - 22.11.2022 um 14:25:56
 
Sollte man kein Aktenzeichen haben, dann sagt man eben, dass man keines hat. Das sollte man auch schön in die Klage reinschreiben lassen. Dann weiß der zuständige Richter, dass man als Antragsteller nicht zu faul war, sondern die Behörde nicht richtig arbeitet.
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Antwort #39 - 22.11.2022 um 14:51:13
 
Noch einmal, vielen Dank für die Hinweise, Hilfe und Tips!

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Antwort #40 - 25.11.2022 um 16:19:51
 
Habowan schrieb am 22.11.2022 um 09:02:04:
Welche zusätzlichen Kosten entstehen ?

Wostt case trägt die Klägerin die Gerichtskosten (es dürfte in dem Fall entweder 483 oder - weniger wahrscheinlich - 798 Euro betragen) und die Kosten des Rechtsanwalts, falls ihr einen beauftragen sollt (es besteht jedoch kein Vertretungszwang bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten).

SimonB schrieb am 22.11.2022 um 11:57:52:
aber in deiner Sache (zur Einbürgerung)  entscheidet das VG nicht.

Doch, wenn das VG der EBH eine Frist zur Entscheidung setzt, die letztere diese (wiederholt) verstreichen lässt. In dem Fall muss das VG die sachliche Entscheidung für die EBH treffen.

Habowan schrieb am 22.11.2022 um 13:35:15:
Vielleicht, wenn genug Leute diesen Weg gehen ist das Einrichten genügender Stellen zur Bearbeitung kosteneffizienter als die Kosten der Klagenden zu begleichen?

Kann gut sein, dennoch trauen sich leider nur wenige den Gerichtsweg zu.

Habowan schrieb am 22.11.2022 um 13:43:31:
Ich gehe davon aus das die Unterlagen noch nicht einmal eingeheftet wurden und noch kein Aktenzeichen existiert.

Beantragt doch die Akteinsicht, dann wisst ihr, welche Unterlagen die EBH hat und was eurer Aktenzeichen ist.

Habowan schrieb am 13.09.2022 um 16:05:39:
Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten.

Was stand denn genau in dem Termin-Schreiben der EBH? Etwa wie "aufgrund Ihres Einbürgerungsantrags vom soundsovielten kommen Sie bitte zu uns..." oder steht da nur "Sehr geehrte Frau XXX, wir möchten Sie mal einfach so sprechen, bitte schauen Sie vorbei"?
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Antwort #41 - 25.11.2022 um 17:31:16
 
dim4ik schrieb am 25.11.2022 um 16:19:51:
wenn das VG der EBH eine Frist zur Entscheidung setzt, die letztere diese (wiederholt) verstreichen lässt. In dem Fall muss das VG die sachliche Entscheidung für die EBH treffen.

Ja, wenn, dann.
Es interessiert mich auch sehr, ob eine U-Klage auf den Weg gebracht wird und wie das VG entscheidet und wer die Kosten in diesem Fall zu tragen hat.
Der Fragesteller lässt uns das sicher beizeiten wissen.

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Antwort #42 - 25.11.2022 um 18:23:20
 
dim4ik schrieb am 25.11.2022 um 16:19:51:
Doch, wenn das VG der EBH eine Frist zur Entscheidung setzt, die letztere diese (wiederholt) verstreichen lässt. In dem Fall muss das VG die sachliche Entscheidung für die EBH treffen.


Das ist so auch nicht vollständig. Das Gericht muss der Behörde nur dann eine Frist setzen, wenn ein zureichender Grund für die Nichtbescheidung binnen der drei Monate vorliegt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, sind die drei Monate in Satz 2 der angemessenen Frist in Satz 1 gleichzusetzen.

Das VG darf nur binnen einer solchen Frist nicht in der Sache entscheiden. Wenn es hingegen auf die Frist verzichtet, darf es bei einer Anspruchseinbürgerung "durchentscheiden", ohne auf die Behörde zu warten.
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Antwort #43 - 25.11.2022 um 18:46:45
 
dim4ik schrieb am 25.11.2022 um 16:19:51:
Was stand denn genau in dem Termin-Schreiben der EBH

Das war die aufforderung zur antragsabgabe.  Der Termin war 6 Monate in der Zukunft also haben wir es schriftlich eingereicht. Das ging verloren, wir füllten an dem Termin vor ort alles neu aus und gaben es erneut ab....
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Antwort #44 - 26.11.2022 um 12:31:59
 
SimonB schrieb am 25.11.2022 um 17:31:16:
Es interessiert mich auch sehr, ob eine U-Klage auf den Weg gebracht wird und wie das VG entscheidet und wer die Kosten in diesem Fall zu tragen hat.

Das VG wird zuerst prüfen, ob es einen zureichenden Grund gab, der die EBH von der sachlichen Entscheidung in der seit der Antragstellung vergangenen Zeit abgehalten hat. Falls nein, wird das VG selber durchentscheiden müssen und die Kosten werden dem Beklagten auferlegt. Falls es einen solchen Grund gab, wird der EBH eine Frist gesetzt, die verlängert werden kann (§ 75 Satz 3 VwGO). Soll innerhalb dieser Frist die sachliche Entscheidung von der EBH ergehen, wird die Haupstache für erledigt erklärt (§ 75 Satz 4 VwGO) und das Gericht muss dann nach Maßgabe des § 161 Abs. 3 VwGO über die Kosten entscheiden, d.h. wenn der Kläger mit einer Bescheidung der EBH vor Klageerhebung rechnen durfte, zahlt die EBH das ganze Gerichtsverfahren.

Zitat:
Das ist so auch nicht vollständig. Das Gericht muss der Behörde nur dann eine Frist setzen, wenn ein zureichender Grund für die Nichtbescheidung binnen der drei Monate vorliegt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, sind die drei Monate in Satz 2 der angemessenen Frist in Satz 1 gleichzusetzen.

Das VG darf nur binnen einer solchen Frist nicht in der Sache entscheiden. Wenn es hingegen auf die Frist verzichtet, darf es bei einer Anspruchseinbürgerung "durchentscheiden", ohne auf die Behörde zu warten.

Danke für die Präzisierung 22

Habowan schrieb am 25.11.2022 um 18:46:45:
Das war die aufforderung zur antragsabgabe.

Wie lautete sie wortwörtlich?
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Antwort #45 - 26.11.2022 um 13:49:06
 
Der Fristsetzungsbeschluss ist im Übrigen selbständig angreifbar. Ich hatte schon Fälle, wo das in zweiter Instanz aufgehoben wurde, weil entgegen dem VG kein zureichender Grund gegeben war.

Ist natürlich auf den ersten Blick ärgerlich,  weil in der zweiten Instanz Anwaltszwang herrscht.
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Antwort #46 - 26.11.2022 um 14:23:31
 
dim4ik schrieb am 26.11.2022 um 12:31:59:
Wie lautete sie wortwörtlich? 

Hallo Dim4ik.

Das erhielt ich per PDF. undatiert, ununterschrieben.
Auf Seite 1 habe ich den Text reinkopiert.

Mehr als das habe ich bislang noch nicht von denen erhalten.
Es gab noch ein mailverkehr vorher, wo Daten abgefragt wurden. Wir erhielten per Post den Antrag ohne weiteres schreiben- Die Liste der Benötigten Dokumente erhielten wir per mail (vor erhalt des letzten schreibens)

Thats all bisher.
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Antwort #47 - 26.11.2022 um 17:43:05
 
Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Auf Seite 1 habe ich den Text reinkopiert.

Wo denn genau? Mir geht es um den Originaltext von der EBH, nicht seine sinngemäße Wiedergabe im ersten Post.

Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Wir erhielten per Post den Antrag ohne weiteres schreiben

Gar kein Anschreiben war mit dabei?

Habowan schrieb am 26.11.2022 um 14:23:31:
Die Liste der Benötigten Dokumente erhielten wir per mail (vor erhalt des letzten schreibens)

Gab es dazu ein Anschreiben?
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Antwort #48 - 26.11.2022 um 22:39:56
 
dim4ik schrieb am 26.11.2022 um 17:43:05:
Gab es dazu ein Anschreiben?


Es gab dazu folgende Email, das sollte wohl das anschreiben sein.:

----------

Guten Tag,

anbei erhalten Sie Ihren Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.


Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
-Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit-
OE (eine nummer........)
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Tel. 0511/168-.......

Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Frau (ein name .........)

einiges habe ich hier zensiert, daher die punkte
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Antwort #49 - 26.11.2022 um 23:02:48
 
Gut, wie ich das sehe war dann am 13.09.2022 der Termin für diese (zweite) Antragsstellung. Stellt man darauf als spätesten (!) Zeitpunkt ab, wäre eine Klage erst ab dem 13.12.2022 zulässig. Dazu wurde m.E. schon alles gesagt.

Mildere Mittel wären Petitionen, Fachaufsichtbeschwerden oder so etwas wie ein medialer Aufschrei wie gerade bei der Frankfurter Ausländerbehörde (allerdings hängen an ausländerrechtlichen Verfahren i.d.R mehr Existenzen als an Einbürgerungsverfahren). So etwas kann parallel zu einer Klage laufen, ob es vielversprechend ist wage ich zu bezweifeln.

"Die" Lösung gibt es leider nicht. Manchmal muss man eben aus mehreren schlechten die für einen am wenigsten schlechte auswählen.
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Antwort #50 - 27.11.2022 um 06:57:26
 
Zitat:
"Die" Lösung gibt es leider nicht. Manchmal muss man eben aus mehreren schlechten die für einen am wenigsten schlechte auswählen. 


Wir warten jetzt erst nochmal zu und schreiben ende des Jahres noch einen Brief & Email Mit Bitte um Stand des Verfahrens.

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Antwort #51 - 27.11.2022 um 16:25:26
 
Habowan schrieb am 27.11.2022 um 06:57:26:
Wir warten jetzt erst nochmal zu und schreiben ende des Jahres noch einen Brief & Email Mit Bitte um Stand des Verfahrens.

Außer verschwendete Zeit wird es nichts bringen.
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Antwort #52 - 14.10.2023 um 11:28:19
 
Es gibt neuigkeiten. nach nur 19 monaten die erste reaktion (den Antrag betreffend) von der Einbürgerungsstelle. Vor einem Monat Anwalt eingeschaltet.

'wir können bald' über ihren Antrag entscheiden.

Die wollen jetzt neue Verdienstabrechnungen. da gibt es nur meine, da meine Frau grad nicht arbeitet (muss sie auch nicht). mit 4.5K netto dürften wir als Ehepaar da ganz gut dastehen.

Ich denke mal wenn es gut läuft, vielleicht noch 1-3 Jahre bis zur Einbürgerung ?
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Antwort #53 - 14.10.2023 um 14:25:47
 
Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
nach nur 19 monaten die erste reaktion (den Antrag betreffend)

Hattet ihr nicht am 13.9.22 den Antrag vor Ort mit Unterschriften usw. gestellt? Dass etwas verlorenging und nicht als gestellter Antrag gewertet werden kann, war inzwischen geklärt.
Dann sind leider 13 Monate vergangen, was aber nicht unüblich lange ist.
Zum Stand des Verfahrens geben EBH grundsätzlich keine Auskünfte. Soll etwas nachgereicht werden, schreibt die EBH selbst.

Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
Vor einem Monat Anwalt eingeschaltet.

Was hat der nun endlich gemacht? Untätigkeitsklage am VG erhoben? Vorschlag war hier, Anfang 2023 tätig zu werden.

Habowan schrieb am 14.10.2023 um 11:28:19:
Die wollen jetzt neue Verdienstabrechnungen. da gibt es nur meine,
Dann sollte man diese  zusenden, mit Zustellnachweis, aber ohne großartige Begründungen. Es geht keineswegs ums "gut dastehen".

Ganz allgemein: Es läuft bei euch wie fast überall im Lande.  Langsam und zäh und hier leider mit Anfangsfehler.

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Antwort #54 - 16.10.2023 um 08:12:45
 
SimonB schrieb am 14.10.2023 um 14:25:47:
Vorschlag war hier, Anfang 2023 tätig zu werden. 


Nun, aus Beruflichen gründen (Pendler von hannover nach NRW aktuell) hatte ich nicht die Zeit und Lust das zu forcieren. Zog sich hin. Angesichts der Tatsache das in unserer Stadt aktuell jenseits der 24 Monate usus ist, sehe ich die aktuelle Situation als eine 'Blitzentscheidung' und eine angenehme überraschung denn so wie es scheint wurde der 2te Antrag nicht auch noch 'verloren', was uns wieder auf los gestellt hätte.

Es geht durchaus darum 'gut dazustehen' und alle bedingungen zu erfüllen um die Einbürgerung zu erhalten. Ohne Wirtschaftliche Basis für unseren Lebensunterhalt endet das Verfahren sicherlich erfolglos. oder wird über Jahre verschleppt.
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Antwort #55 - 16.10.2023 um 12:05:57
 
Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
hatte ich nicht die Zeit und Lust das zu forcieren.

Du brauchst dich nicht rechtfertigen oder entschuldigen. Es ist deine/eure eigene Entscheidung gewesen, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Wozu hattest du den Anwalt eigentlich beauftragt? Die Antwort der EBH klingt mehr als lapidar.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
Es geht durchaus darum 'gut dazustehen' und alle bedingungen zu erfüllen um die Einbürgerung zu erhalten.

Es geht jetzt lediglich um den Nachweis der Sicherung des LU ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II/XII bzw. man deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hätte.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 08:12:45:
Ohne Wirtschaftliche Basis für unseren Lebensunterhalt endet das Verfahren sicherlich erfolglos. oder wird über Jahre verschleppt.

Die (eigenständige) Sicherung des LU erkennt die EBH an den aktuellen Verdienstnachweisen.
Mit der Vorlage kann die EBH bald über den Antrag entscheiden.


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Antwort #56 - 16.10.2023 um 16:06:41
 
SimonB schrieb am 16.10.2023 um 12:05:57:
Wozu hattest du den Anwalt eigentlich beauftragt? Die Antwort der EBH klingt mehr als lapidar.


Die Anwaltliche Korrespondenz hat zum teil und am Rande mit dem jetzigen und dem vorherigen Antrag zu tun.

Im aktuellen schreiben der EBH geht es ausschliesslich um die Finanzen. Alles andere scheint wohl da zu sein. Prinzipiell ist das ein gutes Zeichen (da aus anderen Posts hier ersichtlich ist das dies ein Zeichen ist das Anträge tatsächlich in bearbeitung sind)

Wie lange es ab dem Zeitpunkt dauert bis die weiteren Schritte laufen (nächste Vorsprache, bezahlung der gebühr) abgeben der alten staatsbürgerschaft etc. das weiss ich nicht.

Harren wir also der Dinge. Ich bin guter Hoffnung das meine Frau (vielleicht) nächstes Jahr schon als neue Deutsche Staatsbürgerin aufgenommen werden wird.

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Antwort #57 - 16.10.2023 um 16:37:24
 
Sie wird dann vermutlich demnächst die Einbürgerungszusicherung erhalten, wenn neben den Finanzen der Rest auch passt (wird es wahrscheinlich, sonst hätten die diesbezüglich ja auch Unterlagen angefordert).

Nächstes Jahr ist eine gute Schätzung, spätestens wenn die Mehrstaatlichkeit obsolet wird aufgrund der geplanten Gesetzesänderung. Aktuell ist da wohl April 24 in Gespräch. Du wirst dann aber auch nochmal dein aktuelles Einkommen nachweisen müssen.
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Antwort #58 - 16.10.2023 um 18:34:09
 
Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Im aktuellen schreiben der EBH geht es ausschliesslich um die Finanzen.

Nur um den Nachweis der LU-Sicherung. Zwinkernd

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Wie lange es ab dem Zeitpunkt dauert bis die weiteren Schritte laufen (nächste Vorsprache, bezahlung der gebühr) abgeben der alten staatsbürgerschaft etc. das weiss ich nicht.

Wie denn auch? Zum gegebenen Zeitpunkt wird die EBH deiner Frau den nächsten Schritt schriftlich mitteilen.

Habowan schrieb am 16.10.2023 um 16:06:41:
Ich bin guter Hoffnung das meine Frau (vielleicht) nächstes Jahr schon als neue Deutsche Staatsbürgerin aufgenommen werden wird.

Es spricht bisher nichts dagegen.
Es liegt nach der Einbürgerungszusicherung nicht mehr in der Macht der EBH, ob und wann deine Frau die Aufgabe ihrer türkischen StAG nachweist.
Dann, nach Erhalt der Einb.-Urkunde und bis zum Erhalt des deutschen Personalausweises und des dt. Reisepasses vergehen im Durchschnitt noch einige Monate.
Aber alles in 2024 zu schaffen, kann durchaus realistisch sein.

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Antwort #59 - 25.11.2023 um 10:56:45
 
Meine Frau hat heute die Einbürgerungszusicherung erhalten!!!

Wenn man da die Postlaufzeiten abzieht, wurde das innerhalb von weniger als einem Monat nach Zusendung meiner zuletzt angeforderten Unterlagen bearbeitet.

Hut ab!

Nun also kommen die ganzen Formalien mit der Türkischen Botschaft. Bei denen ging alles immer Fix. Wir haben die Hoffnung das das schon in weniger als 4 Monaten komplett incl. neuer Papiere und Pässe abgeschlossen ist.  Durchgedreht
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Antwort #60 - 25.11.2023 um 14:42:45
 
Habowan schrieb am 25.11.2023 um 10:56:45:
Meine Frau hat heute die Einbürgerungszusicherung erhalten!!!

Herzlichen Glückwunsch !
Die aktuellen LU-Nachweise konnten in der EBH selbst geprüft werden. Deshalb ging das jetzt so rasend schnell.  Zwinkernd
Ab und zu höre ich dazu was aus Hannover/EBH. Die EBH nennt ca 12-15 Monate, wenn der Antragsteller nicht wegen Untätigkeit klagt.

Habowan schrieb am 25.11.2023 um 10:56:45:
Wir haben die Hoffnung das das schon in weniger als 4 Monaten komplett incl. neuer Papiere und Pässe abgeschlossen ist. 

Ja, das kann man hoffen.


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Antwort #61 - 13.12.2023 um 13:42:37
 
Heute am 13.12.2023 war unser erster Termin zur Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft.

Alles soweit gut. Überraschenderweise wollten die von uns eine Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung haben. (Das stand nicht bei den gewünschen Dokumenten dabei) Aber, noch viel überraschender, wir können die beim 2. Termin nachreichen. D.h. der Vorgang läuft jetzt schon.

Gebühr war 18 €

Nun heisst es abwarten wann das OK zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft kommt. üblicherweise dauert diese Prüfung 2 Monate (ob gegen meine Frau noch Behördlich/Strafrechtlich was vorliegt, etc)

Wir haben noch eine Email erhalten mit einem Link wo wir jederzeit nachschauen können wie der Status der Bearbeitung ist. Was das Internet doch alles möglich machen kann....
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Antwort #62 - 26.02.2024 um 10:08:52
 
Wieder ein weiterer Schritt erledigt.

Die Bestätigung das meine Frau aus der Türkischen Staatsbürgerschaft entlassen ist/wird haben wir heute aus dem Konsulat mitgenommen. Die letzten 3 Monate waren sehr angenehm und Stressfrei, weil dort alles schnell und unkompliziert funktioniert, was solche Verwaltungsvorgänge angeht. Alles lief Terminlich sehr kurz bis auf den Heutigen Termin (da gab es grad keine Termine also 4 Wochen Wartezeit)

Lustigerweise habe ich von der EB letzte Woche einen Anruf erhalten (der erste Telefonische Kontakt in nun schon fast 2 Jahren) wo darauf hingewiesen wurde das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Man hat uns am Telefon zugesagt (ja ich weiss Telefonisch ist eh wertlos) das wir nach zusendung der Unterlagen + LA der letzten Monate innerhalb von 2 Wochen (ich hab mehrmals nachgefragt) einen Termin erhalten würden um die letzten Schritte zu gehen. Also die Tatsächliche Einbürgerung und (dann/später/irgendwann) übergabe der Urkunde.

Ich wage fast zu vermuten als ob nun Personell tatsächlich aufgestockt wurde, was für die Region Hannover nur von Vorteil sein kann.
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Antwort #63 - 26.02.2024 um 17:00:35
 
Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?

Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
Also die Tatsächliche Einbürgerung und (dann/später/irgendwann) übergabe der Urkunde.

Ich tippe auf baldige Übergabe der E-Urkunde. Die Feierstunden hat mW auch H schon längst abgeschafft.
Dann nur noch Wartezeit auf DPA und Reisepass. Damit hat die EBH nichts zu tun. Da fehlt woanders Personal.



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Antwort #64 - 26.02.2024 um 19:12:31
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?


Das Gesetz wurde vor ca. 1 Monat vom Bundestag beschlossen und ist Stand Heute noch nicht einmal verkündet. Wieso soll die EBH deiner Meinung nach Auskünfte zu einem Gesetz geben, das noch im Gesetzgebungsverfahren ist?
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Antwort #65 - 27.02.2024 um 11:16:44
 
Puncherfaust schrieb am 26.02.2024 um 19:12:31:
Wieso soll die EBH deiner Meinung nach Auskünfte zu einem Gesetz geben, das noch im Gesetzgebungsverfahren ist?

Mir ist bekannt, dass das StARModG noch nicht in Kraft ist
Meinst du etwa, der Anrufer von der EBH wüsste das nicht auch?

Habowan schrieb am 26.02.2024 um 10:08:52:
das wir auch noch 2 Monate warten könnten da dann die Abgabe der Türkischen Staatsbürgerschaft wegen der dann geänderten Rechtslage nicht mehr nötig wäre.

Warten braucht die Ehefrau des TS nicht mehr, denn sie hat bereits ihre Staatsangehörigkeit abgegeben.
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Antwort #66 - 27.02.2024 um 14:16:11
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Das finde ich auch lustig. Der Hinweis kam eindeutig zu spät. Aber ihr hättet es auch so gewusst, oder?


naja, die Einbürgerung läuft schon so lang, wir haben das jetzt nicht so explizit verfolgt. Wunderlich ist nur wie schnell plötzlich alles geht.
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Antwort #67 - 27.02.2024 um 17:25:00
 
Habowan schrieb am 27.02.2024 um 14:16:11:
die Einbürgerung läuft schon so lang,

Richtig. Zuerst gabs leider die Panne mit dem nicht auffindbaren postalisch eingereichten Antrag.
Dann gabs den Termin, der im September 22 den Antrag nun endlich zum gestellten Antrag machte. Für die EBH lief die "Bearbeitungszeit" ab diesem Datum. Da gab es schon in 11/22 vom Forum nochmal den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage. Du hast dann doch nicht geklagt. Und später auch nicht.
Nun hat es (aus Sicht der EBH) 14 Monate gedauert.
Vielleicht aus Sicht der EBH  noch immer ganz übliche Zeiten ?

Habowan schrieb am 27.02.2024 um 14:16:11:
Wunderlich ist nur wie schnell plötzlich alles geht.

Was geht denn jetzt plötzlich schnell?
Wie schnell ihr die Ausbürgerung deiner Frau betreibt, ist doch eure Sache. Und wie schnell das im Ausland geht, kann die EBH und ihr nicht beeinflussen. Bei manchen Personen zieht sich allein die Entlassung aus der bish. StAG über 1,5 Jahre.
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Antwort #68 - 27.02.2024 um 17:58:58
 
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Antwort #69 - 27.02.2024 um 18:18:33
 

SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Vielleicht aus Sicht der EBH  noch immer ganz übliche Zeiten ?


Es ist wirklich faszinierend, wie sich die zeitlichen Dynamiken in bürokratischen Prozessen entwickeln können. Da kann eine simple Panne bei der Antragseinreichung zu einer regelrechten Odyssee führen. Es ist wie ein Tanz zwischen den verschiedenen Akteuren und Vorschriften, bei dem manchmal die Musik etwas langsamer zu spielen scheint als erwartet. Aber trotz der Hindernisse und Verzögerungen hofft man immer auf ein zufriedenstellendes Ende dieser Reise durch den Papierdschungel.

SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Was geht denn jetzt plötzlich schnell?
Wie schnell ihr die Ausbürgerung deiner Frau betreibt, ist doch eure Sache. Und wie schnell das im Ausland geht, kann die EBH und ihr nicht beeinflussen. Bei manchen Personen zieht sich allein die Entlassung aus der bish. StAG über 1,5 Jahre.


Ja, das ist wirklich erstaunlich, wie sich die Geschwindigkeit der Dinge manchmal plötzlich ändert. In diesem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass die Ausbürgerung einer Person nicht nur von den internen Prozessen in der betreffenden Behörde abhängt, sondern auch von einer Vielzahl externer Faktoren und Gesetze, insbesondere wenn es sich um Angelegenheiten im Ausland handelt. Manchmal fühlt es sich an, als ob man in einem Netz aus bürokratischen Verflechtungen gefangen ist, das die Zeit nach eigenem Rhythmus zu weben scheint.


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Antwort #70 - 28.02.2024 um 09:38:32
 
SimonB schrieb am 27.02.2024 um 17:25:00:
Richtig. Zuerst gabs leider die Panne mit dem nicht auffindbaren postalisch eingereichten Antrag.
Dann gabs den Termin, der im September 22 den Antrag nun endlich zum gestellten Antrag machte. Für die EBH lief die "Bearbeitungszeit" ab diesem Datum. Da gab es schon in 11/22 vom Forum nochmal den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage. Du hast dann doch nicht geklagt. Und später auch nicht.


Wir haben alles richtig gemacht. Wir wissen jetzt das unser erster Antrag es schon bis in den Computer/ Physische Akte geschafft hatte. Vielleicht hilft es ein wenig in der Einordnung der nachfolgenden Ereignisse.

Was danach geschah, ausserhalb der 'Verwaltungsvorgänge' gehört hier (ich bin mir da 1000% sicher) nicht hin. Mich interessiert jetzt nur das Ergebnis -> er wird jetzt bearbeitet und wir sehen, dieser Vorgang kommt so langsam zu einem Ende.

Wir sind froh

Ich freue mich auch über die Tips und Hinweise die ich hier erhielt. Das ein oder andee gab mir erst den Antrieb Dinge hinterfragen zu lassen die andere wohl als gottgegebenes Schicksal hinnehmen würden.

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Antwort #71 - 06.03.2024 um 18:16:59
 
SimonB schrieb am 26.02.2024 um 17:00:35:
Ich tippe auf baldige Übergabe der E-Urkunde. Die Feierstunden hat mW auch H schon längst abgeschafft.
Dann nur noch Wartezeit auf DPA und Reisepass. Damit hat die EBH nichts zu tun. Da fehlt woanders Personal.



Na jetzt gehts aber ab, Hannover scheint, wie ich vermutet habe richtig Aufgerüstet zu haben. Ich habe am 26.2 um einen Termin für die weiteren Schritte gebeten und habe heute im Briefkasten einen Brief gefunden.

Am 14.3. haben wir einen Termin für die (endlich) letzten Schritte und am 21.3. wurden wir 'zu einem kleinen Empfang' im Rathaus Hannover eingeladen um die EB-Urkunde überreicht zu bekommen.

Also, die Feierstunde gibt es also noch, vermutlich wird nicht jeder eingeladen (aufgrund der schieren Masse verständlich) und wir wurden wohl aus dem Lostopf gezogen.

Positiv hervorzuheben ist das die Reaktionszeit auf Emails von einstmals ~1-2 Monaten nun auf tatsächlich unter eine Woche ging. Ich vermute das da tatsächlich das Personal aufgestockt wurde.

Ich hoffe mal die Urkunde die da überreicht wird ist die 'Echte' denn wir versuchen gleich schnellstmöglich damit PA und Reisepass zu beantragen-





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Antwort #72 - 06.03.2024 um 18:53:43
 
Fun Fact: Das mit den Verdienstabrechnungen.

Ich erhalte die immer als Digital mit Zertifikat signierte PDF's. nun muss ich die PDF's ausdrucken und dort werden wie wohl wieder eingescannt (als pdf ?)  Laut lachend

Neuland, Neuland....

So ein stück Papier da könnte ich jeden Betrag drauf erzeugen...
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Antwort #73 - 06.03.2024 um 22:23:10
 
Du musst ja unterschreiben, dass alles stimmt.

Und das Gesetz gibt die Möglichkeit, bei einer Täuschung (gefälschte Abrechnungen) später die Einbürgerung zurückzunehmen.

Aber Du hast Recht: So digital wie anderswo sind die Behörden hier nicht.
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Antwort #74 - 14.03.2024 um 16:19:54
 
Endlich!

Beim heutigen Termin sagte man uns die Urkunde wäre schon vorbereitet. Also Haben wir sie gleich mitgenommen!

Ein langer Weg kam zu seinem Ende!

Min Fru ist jetzt Deutsche Staatsbürgerin!
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Antwort #75 - 14.03.2024 um 17:25:55
 
Glückwunsch.  Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #76 - 14.03.2024 um 18:39:53
 
Glückwunsch, sehr schön!

Weißt du ob es noch eine Einbürgerungsfeier geben wird? Dachte Hannover macht die.
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Antwort #77 - 15.03.2024 um 07:24:16
 
Puncherfaust schrieb am 14.03.2024 um 18:39:53:
Weißt du ob es noch eine Einbürgerungsfeier geben wird? Dachte Hannover macht die. 


Nun den Empfang mit der feierlichen übergabe der Urkunde (inkl. singen der Nationalhymne, den in unseren Unterlagen war noch ein Notenblatt mit text) den gibt es definitiv in Hannover.

Wir haben, da unsere Urkunde schon Bereit lag sie gleich mitgenommen und nehmen daher nicht mehr dran Teil. Der Vorgang war weniger 'Feierlich' aber uns war das nicht so wichtig.

Nur noch 2 Termine (beantragung PA und Reisepass und Abgabe Türkischen Pass) das ist nächsten Monat. Dann sind wir endgültig durch.
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