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Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? (Gelesen: 20.637 mal)
Habowan
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Antwort #15 - 14.04.2022 um 15:34:45
 
Zitat:
Das ist auch so eine Sache, die in keinem Gesetz steht - sofern man "haben wir schon seit 1845 so gemacht" nicht als solches sieht. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage immer neuer Geburts- oder Heiratsurkunden.


Das ist eine gute Info. Wie kann ich das im September Argumentieren ohne weggeschickt zu werden um nochmal ein paar Quartale zu warten ?

Im zweifelsfall juckt es uns ein wenig in den Fingern das Verständnis meiner Frau betreffs der Rechtsordnung in unserem Land Deutlich zu machen indem wir die neubeschaffung dieser Dokumente, sofern verlangt, bei der Stadt geltend machen.....
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Antwort #16 - 14.04.2022 um 15:39:55
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:34:45:
Wie kann ich das im September Argumentieren ohne weggeschickt zu werden um nochmal ein paar Quartale zu warten ?

"Zeigen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Forderung".

Ein Einbürgerungsbewerber muss im Rahmen seiner Mitwirkung die Einbürgerungsvoraussetzungen mit geeigneten Mitteln nachweisen, das ist bereits anhand der vorgelegten Dokumente erfolgt. Geburtsurkunde (im Übrigen überflüssig falls ein gültiger Pass vorliegt) und  Heiratsurkunde haben keinen Ablaufdatum.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:34:45:
Im zweifelsfall juckt es uns ein wenig in den Fingern das Verständnis meiner Frau betreffs der Rechtsordnung in unserem Land Deutlich zu machen indem wir die neubeschaffung dieser Dokumente, sofern verlangt, bei der Stadt geltend machen.....

Dann könnte ich mir vorstellen, dass die Stadt dann die Notwendigkeit der Neubschaffung ablehnt und euch im Regen stehen lässt.
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SimonB
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Antwort #17 - 14.04.2022 um 15:40:50
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:03:14:
Für einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde
am 13.09.2022

Damit hat die Behörde es innerhalb ca 3 Wochen geschafft, einen Termin zu vergeben.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:03:14:
Da ich nicht glaube das auf meine Email reagiert wird geht diese Frage natürlich auch schriftlich per Einschreiben raus....

Mit Zynismus und unnötigem Schriftverkehr erreicht man bei Verwaltungen/Behörden eher weniger als mehr. Ihr seid doch einiges gewöhnt, was H-Verwaltung betrifft.
Die nur 6 Monate gültigen Dokumente werden wie alle anderen  inzwischen zur Akte genommen sein.

Habowan schrieb am 05.04.2022 um 11:50:04:
und unser Anliegen nach unten sortiert wird.

Wohl ganz im Gegenteil. Schon nach weniger als 6 Monaten, weil der Fall einfach einfach ist... Zwinkernd
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Antwort #18 - 14.04.2022 um 16:03:51
 
Ich verweise hier mal gerne auf das Urteil des VG Stuttgart vom 01.03.2010 - 11 K 223/09 wo es dem Berichterstatter zu bunt wurde:

In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Berichterstatter den Hinweis, dass das gesamte Einbürgerungsverfahren des Klägers reich an Irritationen ist. Hierzu zählt etwa, unabhängig von der fehlerhaft geforderten Legalisation (vgl. oben), dass die Beklagte vom Kläger mit Schreiben vom 16.11.2007 ausdrücklich eine aktuelle Geburtsurkunde erbeten hat. Solches ist dem Berichterstatter fremd. Geburtsurkunden weisen typischerweise ein erhebliches Alter auf. Selbst die Geburtsurkunde des Berichterstatters, die dieser gelegentlich in inländischen Verwaltungsverfahren und Personenstandsangelegenheiten verwendet, hat ein erhebliches Alter. Noch nie ist jemand auf den Gedanken gekommen, eine aktuelle Geburtsurkunde zu verlangen.
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Antwort #19 - 14.04.2022 um 16:25:05
 
SimonB schrieb am 14.04.2022 um 15:40:50:
Damit hat die Behörde es innerhalb ca 3 Wochen geschafft, einen Termin zu vergeben.


Es waren fast 6 Wochen. (fehlen 2 Tage) Und ich glaube ohne Postalisches Anschreiben würden wir immer noch brav sitzen und warten.

Die Vermutung das eventuell die EDV kaputt war ist nicht Zynisch. Das kann passieren. Unsere Heiratsurkunden z.B. sind  hier in der Stadt im Original verfügbar, wahrscheinlich sogar im selben Gebäude (dort wurde unser Aufgebot gestellt, ein paar Zimmer weiter), wir haben in Hannover geheiratet, trotzdem wollen die eine Abschrift oder Eheurkunde haben die nicht älter als 6 Monate sein darf.

Haben wir erledigt ohne nachzufragen warum das nun jetzt sein muss.

Das ist der Stand der Digitalisierung.

Wenn ich darüber nachdenke liegen so 2 drittel all unserer benötigten Dokumente schon lange dort im Keller. Die haben wir für unser Aufgebot auch schon alle einmal hingeschleppt....
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Antwort #20 - 14.04.2022 um 16:45:53
 
Zitat:
Ich verweise hier mal gerne auf das Urteil des VG Stuttgart vom 01.03.2010 - 11 K 223/09 wo es dem Berichterstatter zu bunt wurde:



Nun ich nehme unserer Verwaltung nichts mehr übel. Ich wäre lediglich froh wenn all das bis september 23 erledigt ist. Aber hier und da mal einen Schubs geben das die Räder sich tatsächlich auch mal drehen dagegen habe ich nichts.

Da hat dein Tip mit der schriftlichen Abgabe schon sehr geholfen! Da bin ich dir dankbar für.
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« Zuletzt geändert: 14.04.2022 um 16:56:22 von Habowan »  
 
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SimonB
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Antwort #21 - 14.04.2022 um 17:10:01
 
Habowan schrieb am 31.03.2022 um 08:00:50:
Wie gesagt, es geht nur darum den Antrag Abzugeben.

Oh, Entschuldigung. Da hatte ich wohl versehentlich am 31.3.  deinen Erstbeitrag falsch interpretiert.
Kommt vor. Nichts für ungut.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 16:25:05:
Und ich glaube ohne Postalisches Anschreiben würden wir immer noch brav sitzen und warten.

Das wiederum glaube ich nicht. Ist aber nun auch egal.
Man sollte von einem Verwaltungsmitarbeiter der EBH nicht verlangen, die Heirats-und/oder Geburtsurkunden, die dort irgendwo lagern, selbst zu suchen usw.
Auch nicht bei/mit/wegen zaghaft fortschreitender Digitalisierung.

Habowan schrieb am 14.04.2022 um 16:45:53:
wenn all das bis september 23 erledigt ist

Bitte nochmal nachlesen: Der Termin ist SCHON in 2022.
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Antwort #22 - 14.04.2022 um 18:36:16
 
SimonB schrieb am 14.04.2022 um 17:10:01:
Bitte nochmal nachlesen: Der Termin ist SCHON in 2022.


Ja, ab der Unterschrift geht das ja woanders hin. Die Chance das es irgendwo schlechter und langsamer vorangeht als hier ist minimal Wir haben Hoffnung aber erwarten nichts. Dieses Jahr wird das garantiert nix mehr. Wichtig ist uns nur das wir sehen das es voran geht. Im September sehen wir weiter.
Hinzu kommt ja auch noch das wir NACH der einbürgerung noch Monate auf ihren Perso und Reisepass warten müssen. Mit der Einbürgerung ist das noch lange nicht vorbei hier. Das kommt noch ON TOP.

Das Forum hier ist echt gut.
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Antwort #23 - 13.09.2022 um 13:55:28
 
Hallo Allerseits.

Hier mal ein Update.

Nach nun fast 6 Monaten Wartezeit war es nun Heute endlich soweit. Wir hatten unseren Termin zur 'Antragsunterschrift' Da bleibt mir nichts als Sarkasmus über....

Der Termin war um 10:30 und es hiess 'ohne Aufforderung eintreten' Scheinbar war gemeint die Tür "einzutreten" denn es half kein Klopfen und warten, vor dem Zimmer das uns im Anschreiben genannt wurde. Das Büro war abgeschlossen und von drinnen hörte man das dort wohl gute Laune herrschte.

Wir versuchten es nach einer halbe Stunde warten und klopfen in den Zimmern rechts und Links daneben und hatten links Glück. Dort war eine Dame die bereit war uns zu helfen und unsere Unterschrift entgegenzunehmen. Aber so einfach war es dann doch nicht denn die Person die uns den Antrag zugeschickt hatte (und unser Einschreiben nachweislich Anfang April mit allen Unterlagen erhalten hat) war mittlerweile woanders. Niemand wusste wo unsere Unterlagen hingekommen sind und nach etwa einer viertelstunde plötzlicher Geschäftigkeit wo an verschiedenen Stellen gesucht wurde, sagte man uns wir müssen den Antrag neu stellen. Chic. fast 6 Monate gewarte für'n [**zensiert**].

Aber letztendlich ist es mein Fehler weil ich den Antrag nicht mit Gerichtsvollzieher hab zustellen lassen. Da hätte ich bessere Karten jetzt. Bei weiterer Korrespondenz werde ich dies tun. Einiges das nun also laut denen nicht mehr gültig ist muss ich also neu einreichen. schön. hatte ich das nicht schon vermutet ?

Unseren Urlaub in den Staaten nächstes Jahr können wir jetzt wohl abschreiben.....

Ich erwarte ja nicht das soetwas in der vorgeschriebenen Zeit bearbeitet wird aber das einfach so Unterlagen nicht auffindbar/verschwunden sind das finde ich frech. Gut das das alles nur Kopien waren.... Nicht vorstellbar da wäre ihre Geburtsurkunde verschwunden etc....

Man hat uns gesagt wir sollten nicht erwarten das vor Juni 'irgend etwas passiert'. Das wären ab Heute noch einmal 8 Monate. Ich hab das mal so stehengelassen, nichts dazu gesagt aber werde paralleel dazu Anwaltliche Hilfe suchen.

Scheinbar geht es nicht ohne um endlose Verschleppung zu verhindern.
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Antwort #24 - 13.09.2022 um 14:31:44
 
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 13:55:28:
.... sagte man uns wir müssen den Antrag neu stellen


Das wäre für mich ein Grund, (Untätigkeits-)Klage gegen die Behörde einzureichen. Schusseliger Umgang mit formell ordnungsgemäß gestellten Anträgen soll nicht den Antragsteller benachteiligen.
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Antwort #25 - 13.09.2022 um 14:51:50
 
Wenn ein Termin für die Unterschriftsableistung vergeben wurde (wie?, schriftlich?) dann muss doch der Antrag vorlegen haben.
Kann doch nicht sein, dass die Unterlagen mal da sind und dann wieder mal nicht. Wird sowas nicht auch eingescannt?

Wurde schon mal versucht den Vorgesetzten zu sprechen? Eine Klage würde ich hier auch nicht als ganz unsinnig ansehen wenn sich das Ganze nicht aufklärt. 
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Antwort #26 - 13.09.2022 um 15:39:46
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 14:51:50:
Kann doch nicht sein, dass die Unterlagen mal da sind und dann wieder mal nicht.


Es ist genau so.

Nun, mir wurde der Eingang der Unterlagen (im April) nie bestätigt. Auch heute wurde sich geweigert mir eine Bestätigung (*neu*einreichung Einbürgerungsantrag+Unterschrift,ein Zweizeiler mit Stempel hätte mir da schon gereicht) auszuhändigen.

Ich glaube nicht, das eine Klage jetzt schon erfolgsaussichten hat, denn im Zweifelsfall: Kann ich beweisen das nicht nur ein haufen leerer Blätter zugestellt wurde ? Nein.

Meine eigene Dummheit.

Die Post fotografiert bei der zustellung nur den Umschlag von aussen, also Pech für mich.

Ich muss mich jetzt beraten lassen ob ich Anspruch darauf habe das ich eine Eingangs Bestätigung erhalte ala: Antrag eingereicht, unterschrieben, alle geforderten Dokumente anbei.
Falls ja, wie ich diese mit geringsten Finanziellen und Zeitaufwand bekomme. Ab da läuft die Zeit und ich KANN es beweisen. Das wird wohl schwer werden denn alle Einbürgerungen hier werden endlos verschleppt. und keine Verwaltung stellt sich gern selbst ein Zeugnis aus das sie es nicht in angemessener Frist schaffen dies zu bearbeiten...

Im schlimmsten fall wenn ich da in ein paar Monaten nachfrage kann es auch sein das ein weiteres mal die Unterlagen verschwunden sind. Und auch dann hätte ich wieder nichts in der Hand.

mir ist es wumpe, ob die zuwenig Leute haben. Verwaltung hat gefälligst zu funktionieren. Dies ist doch kein Bananenstaat---

Eine Klage dauert wohl genauso lang, ein Eilverfahren zu der Situation gibt es garantiert nicht, wozu auch. daher nur die notlösung, wenn sich garnichts mehr tut. Vielleicht einen Film darüber drehen und an die richtigen Leute schicken ?

Sorry für meinen Off-Topic Post, ich bin gerade extremst angefressen.....
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Antwort #27 - 13.09.2022 um 15:43:08
 
Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Kann ich beweisen das nicht nur ein haufen leerer Blätter zugestellt wurde ? Nein. 

Das ist so nicht richtig. Warum soll ein Richter davon ausgehen, dass Du leere Blätter eingereicht hast? Ich bin dienstlich ab und an mal bei Gericht (da geht es um Mietrecht) und noch nie wurde bei einem Einwurfeinschreiben der Inhalt bezweifelt.

Nochmal: Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?

Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Im schlimmsten fall wenn ich da in ein paar Monaten nachfrage kann es auch sein das ein weiteres mal die Unterlagen verschwunden sind. Und auch dann hätte ich wieder nichts in der Hand.

Nicht wenn Du (wie von Dir selber schon erwähnt) die Zustellung über den Gerichtsvollzieher machen lässt. Dauert allerdings auch ein wenig (die Kosten dürften sich in Grenzen halten).

Habowan schrieb am 13.09.2022 um 15:39:46:
Vielleicht einen Film darüber drehen und an die richtigen Leute schicken ?

Der richtige Kontakt zur Presse könnte reichen.

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Antwort #28 - 13.09.2022 um 16:00:50
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?


Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten. Der 'Erstkontakt' war per email und der Antrag wurde mir ein paar wochen vorher per Post zugesendet.

Wären wir heute nicht so gut vorbereitet gewesen hätten wir wohl noch ein paar Monate warten müssen. Wir hatten jedes nur erdenkliche Dokument dabei, (2 grosse Aktenordner!)

Ich scheinte heute einen guten Riecher gehabt zu haben....
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Antwort #29 - 13.09.2022 um 16:05:39
 
lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Wie bist Du an den Termin für heute gekommen? Wie würde Dir dieser zugeteilt? Telefonisch? Schriftlich?


Den Termin habe ich im April, ein paar Tage nach zustellung unseres Antrages per Email mit angehängtem PDF erhalten. Der 'Erstkontakt' war per email und der Antrag wurde mir ein paar wochen vorher per Post zugesendet.

Wären wir heute nicht so gut vorbereitet gewesen hätten wir wohl noch ein paar Monate warten müssen. Wir hatten jedes nur erdenkliche Dokument dabei, (2 grosse Aktenordner!)

Ich scheinte heute einen guten Riecher gehabt zu haben....lottchen schrieb am 13.09.2022 um 15:43:08:
Der richtige Kontakt zur Presse könnte reichen.

Naja dafür ist es noch nicht katastrophal genug. Meine Frau hat nichts zu befürchten wenn die Einbürgerung ein paar Monate/Jahre später stattfindet...

Ärgerlich wenn es nicht klappt bevor ihr türkischer Pass abläuft, das wären wieder zusatzkosten und Zeitaufwand der nicht not tut.
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