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Doppelstaatsbürgerschaft Binationaler Ehe (Gelesen: 1.043 mal)
Stojan1985
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.03.2022 um 17:14:37
 
Hallo.
Ich bin 1985 in Deutschland geboren und bin Kind einer Binationaler Ehe.(Deutsch/Nordmazedonisch)

Habe seit Geburt an die Deutsche Staatsbürgerschaft und schon immer den Deutsch Ausweis und Reisepass.

Nun beim beantragen des letzten Reisepasses wurde mir mitgeteilt das eine zweite Staatsbürgerschaft (Nordmazedonisch) eingetragen sei.

Und bei meinen 3 Kinder sei das auch so eingetragen obwohl die nie einen anderen Reisepass außer den Deutschen hatten.

Das war mir so nicht bewusst , ich hatte nie einen Reisepass oder Ausweis aus Nordmazedonien.


Der Herr auf dem Amt meinte das sei egal, wir könnten einfach einen Nordmazedonisch Reisepass beantragen , hätte keine Vorteile oder Nachteile für uns.



Nun zu meinen Fragen:


Ist das wirklich so das es keine Nachteile durch die zweite Staatsbürgerschaft gibt?Nicht das wir die Deutsche dann abgeben müssten! Oder wie sieht ihr das ?

Was benötige ich zum Erhalt/ Beantragung des Nordmazedonischen Reisepasses?


Danke
Viele Grüße

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.03.2022 um 17:36:09
 
Stojan1985 schrieb am 28.03.2022 um 17:14:37:
Der Herr auf dem Amt meinte das sei egal, wir könnten einfach einen Nordmazedonisch Reisepass beantragen , hätte keine Vorteile oder Nachteile für uns.

Angesichts von § 25 Abs. 1 StAG ist das eine gewagte Aussage.

Da Nordmazedonien 1985 nicht als unabhängiger Staat existierte, müsste erstmal die jugoslawische Staatsangehörigkeit vorliegen. Nach dem damaligen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1976 wurde die jugoslawische Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland nur dann erworben, wenn beide Elternteile jug. Staatsangehörige waren oder der andere Elternteil staatenlos war. Ansonsten müsste für den Erwerb eine Registrierung bei den jugs. Behörden bis zum 18 Lebensjahr erfolgt sein. Insoweit solltest du nachfragen, ob deine Eltern eine solche Registrierung vorgenommen haben.

Ohne die jugoslawische Staatsangehörigkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass du die nordmazedonische Staatsangehörigkeit erworben hast.

Die Einwohnemeldeämter gehen oft davon aus, dass die Rechtslage so wie in Deutschland ist und tragen bei Kindern aus binationalen Ehen fälscherlichweise die Staatsangehörigkeit des ausländischen Elternteils ein, ohne die maßgebliche Rechtslage zu prüfen. Diese Eintragungen haben aber was den tatsächlichen Erwerb angehet keinerlei Aussagekraft. Maßgeblich ist stets das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht des Landes.

Ich würde dir raten, erstmal anhand der Rechtslage prüfen zu lassen, ob du die nordmazedonische Staatsangehörigkeit überhaupt besitzst (ich habe da meine Zweifel). Ist das nicht der Fall, sollte der Eintrag korrigiert werden.
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Stojan1985
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.03.2022 um 21:04:05
 
Hallo.

Ja von dem Paragraph habe ich auch schon Mal was gelesen...


Mein Vater meinte früher Mal im damaligen Jugoslawien mich registriert zu haben.... Aber sicher war er sich nicht mehr....

Wo kann ich den rausfinden ob ich irgendwo geführt bzw gemeldet bin.

Aber ich denke nach dem Zerfall Jugoslawiens würden da bestimmt keine Daten über geben...

Grüße


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.03.2022 um 21:23:40
 
Frag mal beim nordmazedonischen Konsulat nach. Vielleicht kann man weiterhelfen.

Bei einer Registrierung im ehem. Jugoslawien könnte die Staatsangehörigkeit tatsächlich bestehen.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.03.2022 um 22:29:31
 
Stojan1985 schrieb am 28.03.2022 um 17:14:37:
Ist das wirklich so das es keine Nachteile durch die zweite Staatsbürgerschaft gibt?Nicht das wir die Deutsche dann abgeben müssten! Oder wie sieht ihr das ?

Falls die Überprüfung bei den nordmazedonischen Stellen ergibt, dass du die Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben hast, hätte das in Deutschland keine negativen Auswirkungen. Hier giltst du für die Behörden ausschließlich als Deutscher. Die deutsche Staatsangehörigkeit müsstest du nicht abgeben (die ginge aber verloren, wenn du auf eigenen Antrag in Nordmazedonien eingebürgert würdest).

Der Nachteil einer zweiten Staatsangehörigkeit wäre ggf. nur, dass du dann dort die staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen müsstest (Wehrpflicht?). Was aber wohl nur relevant würde, wenn du nach Nordmazedonien reist oder dort lebst. Wenn du dort bist, interessiert die nordmazedonischen Behörden deine deutsche Staatsbürgerschaft natürlich nicht (also z.B. kein Anrecht auf konsularische Betreuung durch Deutschland, denn du bist ja Nordmazedone).
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