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Geflüchtete aus der Ukraine - 1x Ukrainerin, 1x Nigerianer (Medizinstudent) (Gelesen: 936 mal)
inloveukraine2
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dtt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geflüchtete aus der Ukraine - 1x Ukrainerin, 1x Nigerianer (Medizinstudent)
27.03.2022 um 12:43:08
 
Hallo Liebes Forum,

ich habe mir einen neuen Account angelegt, weil ich auf meinen alten Account (inloveukraine) nicht mehr zugreifen konnte. Meine Frau aus Lwiw und ich sind seit 16 Jahren verheiratet - in der Anfangszeit hat uns dieses Forum wertvoll Dienste geleistet, vielen Dank dafür.

Nun zum Grund meines Postings. Situationsbeschreibung:
Wir haben vor 2 Wochen zwei Geflüchtete aus Lwiw aufgenommen. Die Frau, 26J, ist uns persönlich bekannt. Sie ist ukrainische Staatsbürgerin mit gültigem Reisepass. Vorgehensweise hier ist erst mal klar.

Unsere Freundin hat ihren Verlobten mitgebracht. Er ist 30 und Nigerianischer Staatsbürger. Er hat in Lwiw 5 Jahre Medizin studiert und kann dies anhand seiner Studienbescheinigungen nachweisen. Der ursprüngliche Lebensplan für ihn war, sein Medizinstudium in der Ukraine abzuschließen, seine Verlobte zu heiraten und sich dort privat und beruflich eine Existenz aufzubauen. Zur Komplikation hat er seinen gültigen Reisepass mit Aufenthaltstitel verloren, er hat nur einen alten abgelaufenen nigerianischen Reisepass. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es auch keine Kopien. Kommende Woche holt er sich einen neuen Reisepass in Berlin ab.

Beide Flüchtlinge sind bei uns im Gästezimmer untergracht. Sie haben sich bei dem Einwohnermeldeamt die Meldebestätigung geholt und sind bei ABH und Sozialamt über Online-Formular registriert. Sie warten nun auf den angekündigten Termin zur Registrierung in der ABH.

Fragestellung:
Wie wird das mit dem Nigerianer weitergehen? Wird er in Deutschland (Bayern) den gleichen Status wie seine ukrainische Verlobte zugesprochen bekommen, so dass er eine Arbeitserlaubnis bzw. Anspruch auf Sozialleistungen bekommen wird? Oder wird er im Worst Case gar nicht bleiben dürfen? Sein Ziel ist derzeit nicht, nach Nigeria zurückzukehren.

Kontext:
Die beiden Flüchtlinge diskutieren 2 Szenarien: Der Nigerianer möchte am liebsten sein Medizin-Studium in Deutschland fortsetzen. Alternativ in der "Branche" berufsnah arbeiten. Außerdem wollten sie in der Ukraine heiraten, und überlegen nun, ob das in der aktuellen Stituation in Deutschland möglich oder hilfreich wäre.

Wie gesagt wird der nächste Schritt vermutlich der Termin zur Registrierung in der ABH sein. Hierzu möchten wir uns bestmöglich vorbereiten.

Vielen Dank dass Ihr Euch die Mühe macht dies durchzulesen und im Voraus für Hilfreche Bewertungen und Hinweise.
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reinhard
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Beiträge: 15.157

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geflüchtete aus der Ukraine - 1x Ukrainerin, 1x Nigerianer (Medizinstudent)
Antwort #1 - 27.03.2022 um 14:07:44
 
Nach dem Erlass des BMI sollen nur diejenigen "wie Ukraine" behandelt werden, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder einen blauen Pass haben oder verheiratet sind.

Bei allen anderen soll die Ausländerbehörde entscheiden, ob die Rückkehr nach (in diesem Fall) Nigeria "zumutbar" ist. Die Auslegung ist noch unklar.
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geflüchtete aus der Ukraine - 1x Ukrainerin, 1x Nigerianer (Medizinstudent)
Antwort #2 - 28.03.2022 um 09:33:25
 
inloveukraine2 schrieb am 27.03.2022 um 12:43:08:
Die beiden Flüchtlinge diskutieren 2 Szenarien: Der Nigerianer möchte am liebsten sein Medizin-Studium in Deutschland fortsetzen. Alternativ in der "Branche" berufsnah arbeiten.

Ohne sehr gute C2-Deutschkenntnisse ist es unmöglich, in Deutschland Medizin zu studieren. Für alle Gesundheitsberufe braucht er mindestens B2-Deutschkenntnisse und anerkannte Abschlüsse. Insgesamt muss er sich darüber im Klaren sein, dass seine beruflichen Aussichten in Deutschland nicht sehr gut sind.

Nach den derzeitigen Regeln ist es unwahrscheinlich, dass er öffentliche Mittel für seinen Aufenthalt in Deutschland erhalten kann. Hat er die Mittel, um sein Studium in Deutschland zu finanzieren?
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