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Eltern aus Eritrea einladen (Gelesen: 3.244 mal)
traute
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27.03.2022 um 12:16:54
 
Hallo,
ein junger Mann aus Eritrea hat seine Eltern 12 Jahre nicht gesehen. Deshalb möchte er sie gerne nach DE zu Besuchszwecken einladen. Wie muß er dabei vorgehen? Er selber hat eine Duldung und arbeitet seit 5 Jahren hier, mit gutem Verdienst. Welche Voraussetzungen sind für ein Einladungsvisum aus Eritrea notwendig?
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reinhard
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Antwort #1 - 27.03.2022 um 12:27:42
 
Die Eltern müssen sich selbst um eine Ausreiseerlaubnis kümmern und einen Termin bei einer deutschen Botschaft erhalten, sie müssen auch die Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Normalerweise will die Botschaft dann genau wissen, warum sie mit Sicherheit nach Eritrea zurückkehren werden, also mit Sicherheit die Begrenzung des Besuchsvisum auf 14 Tage (oder so) einhalten werden.

Und dann wollen sie genau wissen, wie der Besuch finanziert wird. Dazu werden sie auch eine Bürgschaft erwarten (VE), die jemand geben muss, der rechtmäßig in Deutschland lebt und ein ausreichendes Einkommen hat. Die Bürgschaft gilt dann bis zur Ausreise oder, wenn sie nicht ausreisen, fünf Jahre lang.

Er sollte dann einen "Plan B" überlegen, also ein Treffen in einem Drittland. Dazu braucht er aber zunächst Aufenthaltserlaubnis und Pass.
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traute
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Antwort #2 - 27.03.2022 um 14:42:21
 
Wieviel Geld müßten die Eltern haben ohne VE?
Sie werden zurück kehren, da sie Besitz in Eritrea haben.
Ist es unwahrscheinlich, dass sie 90 Tage Besuchsvisum erhalten werden?
Was gilt als ausreichendes Einkommen?
Stellen die Eltern zunächst einen Visumsantrag in Nairobi oder sollte parallel dazu ein Antrag auf VE gestellt werden?
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Antwort #3 - 27.03.2022 um 15:05:56
 
traute schrieb am 27.03.2022 um 14:42:21:
Wieviel Geld müßten die Eltern haben ohne VE?

So viel um Flüge + Hotel + Essen + touristische Vergnügungen bezahlen zu können.
Also sollten schon ein deutlich höherer 4 stelliger Betrag sein, bei 90 Tagen Beantragung eher 5- stellig

traute schrieb am 27.03.2022 um 14:42:21:
Sie werden zurück kehren, da sie Besitz in Eritrea haben.

Was kein echter Beweis der Rückkehrwilligkeit ist, speziell wenn man die Vorteile hier dagegen sieht

traute schrieb am 27.03.2022 um 14:42:21:
Ist es unwahrscheinlich, dass sie 90 Tage Besuchsvisum erhalten werden?

M. M. nach ja. Es dürfte schon schwer genug sein überhaupt zusammen ein Visum zu bekommen

traute schrieb am 27.03.2022 um 14:42:21:
Was gilt als ausreichendes Einkommen?

Das kommt auf das Bundesland und die Größe der Familie an

traute schrieb am 27.03.2022 um 14:42:21:
Stellen die Eltern zunächst einen Visumsantrag in Nairobi oder sollte parallel dazu ein Antrag auf VE gestellt werden? 

Man braucht die VE um einen Visumantrag stellen zu können...wenn man nicht genügend eigenes Einkommen hat

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reinhard
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Antwort #4 - 27.03.2022 um 15:19:39
 
Eine kleine Chance hatten sie, wenn eine dieses Jahr ein Visum für einen zweiwöchigen Besuch beantragt,

der andere dann nächstes Jahr, auch für 14 Tage.

Wenn ein:e Ehepartner:in in Eritrea bleibt, kann man den Willen zur Rückkehr besser begründen.
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Antwort #5 - 27.03.2022 um 16:21:28
 
Also, die Mutter würde alleine kommen.

1. Schritt = ABH vor Ort informieren und fragen, wieviel Geld sie mitbringen muß oder VE beantragen
2. Schritt = Visum in Nairobi beschaffen und dort den Geldbetrag in bar oder VE vorlegen
3. Schritt = Flug buchen
4. braucht die Mutter zwingend eine Krankenversicherung hier?

Welche Begründung zur Rückreise wäre ausreichend? Ehemann bleibt zu Hause, Besitz in Eritrea. Reicht das nicht?
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Antwort #6 - 27.03.2022 um 17:02:36
 
traute schrieb am 27.03.2022 um 16:21:28:
4. braucht die Mutter zwingend eine Krankenversicherung hier?


Hallo,

ja, eine Reisekrankenversicherung einer von der AV / AA anerkannten Versicherungsgesellschaft.

Gruß
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Antwort #7 - 27.03.2022 um 17:24:15
 
traute schrieb am 27.03.2022 um 16:21:28:
Welche Begründung zur Rückreise wäre ausreichend? Ehemann bleibt zu Hause, Besitz in Eritrea. Reicht das nicht?

Das kommt auf die DAV an...in Manila reicht es nicht mal, wenn man 1 oder 2 Kinder hat die dort bleiben!
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Antwort #8 - 27.03.2022 um 18:12:53
 
traute schrieb am 27.03.2022 um 16:21:28:
Also, die Mutter würde alleine kommen.

1. Schritt = ABH vor Ort informieren und fragen, wieviel Geld sie mitbringen muß oder VE beantragen


Nein, der VE-Geber geht zu *seiner* oder *ihrer* ABH und füllt dort die VE aus. Wofür die ist, ist der ABH bei ihm oder ihr ja relativ egal.
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Antwort #9 - 27.03.2022 um 20:21:11
 
Muß in jedem Fall eine VE abgegeben werden?
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Antwort #10 - 27.03.2022 um 20:22:27
 
traute schrieb am 27.03.2022 um 20:21:11:
Muß in jedem Fall eine VE abgegeben werden?


Nein. Wenn die Antragstellerin ein paar tausend Euro als Reisekasse vorweist, geht das auch. Die Botschaft gibt es Visum nicht, wenn die Befürchtung besteht, dass das Sozialamt einspringen muss.
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