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Schengenvisum für Eltern (Gelesen: 1.459 mal)
Shana0117
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25.03.2022 um 10:37:19
 
Hallo,

ich habe eine Frage zu benötigten Dokumenten für Schengenvisa. Die Eltern meines Freundes wollen im Sommer für einen Monat aus Indien zu Besuch kommen. Sie werden nicht bei uns wohnen, sondern in einer Ferienwohnung. Sie sind beide Rentner und besitzen in Indien ein Haus. 2011 und 2014 waren sie bereits zum Urlaub im Schengenraum (Frankreich, Schweiz, Italien) mit einem Touristenvisum. Damals hat mein Freund noch in Indien gewohnt und seine Eltern waren bereits zu diesem Zeitpunkt in Rente. Dieses Touristenvisum hatten sie damals also selbstständig beantragt und bekommen.
Jetzt haben sie sich mit einem Travel agent in Verbindung gesetzt. Dieser hat ihnen eine Liste mit folgenden Dokumenten, die anscheinend notwendig wären geschickt:
-Invitation letter from son
-Passport and visa copy of son
-Last 3 months salary slips of son
-Last 6 months bank statement of son
-Residential proof of son

Documents from applicant
-Current Passport + Old Passport if any
-4 Photos 35mm X 45mm White background 70 to 80% Face Portion Matt finish
-Last 3 Months Bank statements with stamp of Bank
-Salary slips 3.months if employed
-Business proof if self employed

Das sind ziemlich viele und ziemlich persönliche Dokumente von meinem Freund. Die Liste klingt für mich, als wolle der Agent ein Visitor Visa beantragen. Geht das nicht auch mit einem Touristenvisa, welches sie ja unabhängig von uns beantragen könnten? 2011 und 2014 ging es ja auch, oder sind ihre Chancen da angenommen zu werden wegen des geringen Einkommens (Rentner) zu gering?
Und letztlich, wenn er das tatsächlich alles so abschickt wie da steht, kann er die Kontoauszüge schwärzen, bis auf das Total-Guthaben am Ende jeden Monats? Sein Vater ist sehr eigen was Geld angeht und es geht ihn nichts an für was mein Freund wann Geld ausgibt (und die Visastelle ja auch nicht, so lange genug auf dem Konto ist). Eine Verpflichtungserklärung scheint aber nicht erforderlich oder?

Grüße und bereits im voraus vielen Dank!
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erne
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Antwort #1 - 25.03.2022 um 16:25:29
 
Shana0117 schrieb am 25.03.2022 um 10:37:19:
Geht das nicht auch mit einem Touristenvisa, welches sie ja unabhängig von uns beantragen könnten?

klar geht das, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Besuchsvsium und Touristenvsium ist der gleiche Visumstyp.
Die Voraussetzungen sind jeweils unterschiedlich.

Shana0117 schrieb am 25.03.2022 um 10:37:19:
oder sind ihre Chancen da angenommen zu werden wegen des geringen Einkommens (Rentner) zu gering?

können sie mit ihrem geringen Einkommen oder Erparnissen die Touristik Reise nach D komplett für den kompletten Zeitraum leisten?
JA --> Visum sollte kein Problem sein
Nein --> kein Touristikvisum

Shana0117 schrieb am 25.03.2022 um 10:37:19:
Und letztlich, wenn er das tatsächlich alles so abschickt wie da steht, kann er die Kontoauszüge schwärzen, bis auf das Total-Guthaben am Ende jeden Monats? Sein Vater ist sehr eigen was Geld angeht und es geht ihn nichts an für was mein Freund wann Geld ausgibt (und die Visastelle ja auch nicht, so lange genug auf dem Konto ist).

Es geht darum, ob der Sohn für den Besuch der Eltern aufkommen kann

Shana0117 schrieb am 25.03.2022 um 10:37:19:
Eine Verpflichtungserklärung scheint aber nicht erforderlich oder?

Für Besuchsvisa ist die VE in der Regel eine Voraussetzung.
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lottchen
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Antwort #2 - 25.03.2022 um 19:11:06
 
Woher weiß dieser Travel agent überhaupt davon dass der Sohn in D lebt? Wenn ein indisches Ehepaar ein Touristenvisum beantragen will ist der Sohn doch völlig ohne Bedeutung. Entweder sie beantragen ein Visum um den Sohn zu besuchen (mit VE und allem Pipapo) oder ein Touristenvisum.
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Shana0117
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Antwort #3 - 25.03.2022 um 21:47:31
 
lottchen schrieb am 25.03.2022 um 19:11:06:
Woher weiß dieser Travel agent überhaupt davon dass der Sohn in D lebt? Wenn ein indisches Ehepaar ein Touristenvisum beantragen will ist der Sohn doch völlig ohne Bedeutung. Entweder sie beantragen ein Visum um den Sohn zu besuchen (mit VE und allem Pipapo) oder ein Touristenvisum.


Vermutlich sind sie zu diesem Agent gegangen und haben gesagt "wir wollen nach Deutschland fahren und unseren Sohn besuchen". Wir sind einfach davon ausgegangen dass sie die gleiche Art von (Touristen)visum beantragen wie bereits 2011 und 2014 für Frankreich und Italien. Sie wollen sich hier Sachen anschauen (Tourismus) aber klar kommen sie vor allem weil er hier wohnt und sie ihn besuchen wollen. Aber sie werden nicht in unserer Wohnung wohnen (das geht gar nicht, Einzimmerwohnung).

Ich denke warum sollte man die Visa Option mit Verpflichtungserklärung und allerlei Dingen beantragen wenn ein Touristenvisum auch funktionieren würde. So eine Verpflichtungserklärung ist ja jetzt nichts was man beiläufig abgibt, wenn man nicht unbedingt muss, oder. Ein Autounfall mit Intensivstation z.B. und man ist ohne Obergrenze verpflichtet oder sehe ich da was falsch?


Aber ich denke es fällt mit ihrer finanziellen Situation. Sie haben nicht viel "flüssiges" auf dem Konto, das meiste Geld ist angelegt. Und ich denke für ein Touristenvisum will man keine Geldanlagen sehen sondern schnell einsetzbares Kontoguthaben, oder?
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Antwort #4 - 26.03.2022 um 08:04:47
 
Shana0117 schrieb am 25.03.2022 um 21:47:31:
Aber ich denke es fällt mit ihrer finanziellen Situation. Sie haben nicht viel "flüssiges" auf dem Konto, das meiste Geld ist angelegt. Und ich denke für ein Touristenvisum will man keine Geldanlagen sehen sondern schnell einsetzbares Kontoguthaben, oder? 


Na ja sie müssen nachweisen das sie sich 2 Flüge + 4 Wochen Hotel + 4 Wochen Verpflegung + 4 Wochen Transporte im Land leisten können + Reisekrankenversicherung und was man sonst noch im Urlaub benötigt
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