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Familienzusammenführung zu einem Ausländer (Tunesier) (Gelesen: 961 mal)
Sb74
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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19.03.2022 um 11:14:04
 
Hallo liebe Leute, ich habe ein wichtiges Anliegen bezüglich dem Nachzug meiner Frau aus Tunesien, und hoffe auf Informationen.
Ich bin ein in Deutschland geborener Tunesier und habe nur den tunesischen Pass. Ich habe meine Frau 2019 in Tunesien kennengelernt und 2021 haben wir geheiratet. So die Papiere sind seit dem 16.12.21 bei der Ausländerbehörde angekommen. Ich wurde vor 3 Wochen angeschrieben und hab einen Termin am 27.04.22
Mir wurde eine Liste mit Unterlagen die ich vorbereiten soll mitgeschickt. Darunter wollen die sehen ob und wie viel ich für meine Tochter Unterhalt zahle (War verheiratet).
Auch wollen die den Rentenversicherungsverlauf und meinen Chatverlauf und Bilder sehen. Jetzt die Frage ist das alles so ok oder nicht. Danke im voraus.
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.03.2022 um 11:31:33
 
Hast Du denn Probleme, Dein Einkommen offen zu legen?

Die Ausländerbehörde soll ja bestätigen, dass Du genug verdienst, um Dich und Deine Frau ohne öffentliche Hilfe zu unterhalten. Dazu prüfen sie natürlich, wie viel von Deinem Brutto-Einkommen übrig bleibt. Allerdings wird das Netto-Einkommen neu ausgerechnet, und zwar für die Zeit nach Einreise Deiner Frau.

Die anderen Punkte sollen einfach der Ausländerbehörde zeigen, ob die Ehe echt ist und Du die Frau wirklich kennst und mit Ihr Kontakt hast.
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Sb74
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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Antwort #2 - 19.03.2022 um 12:05:02
 
Ne natürlich ist es kein Problem das ich meinen Verdienst offenlege. Ich verdiene genug, auch ohne später die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Mir geht's nur darum warum die meinen Rentenversicherungsverlauf sehen möchten.
Zwecks dem Chat verlauf kann ich doch nicht den ganzen Verlauf vom kennenlernen bis zum Termin ausdrucken. Wir schreiben tagtäglich von morgens bis abends. Wir schreiben auch nicht auf deutsch. Also wird sowieso nichts verstanden.
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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RUS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.03.2022 um 12:22:29
 
Der Rentenversicherungsverlauf ist ein komprimierter Beleg über die Einkommenshistorie - über den Teil, wo entsprechende Beiträge abgeführt wurden.
Das wird bei vielen die papierärmste Möglichkeit sein, einen Verlauf über einige/viele Jahre zu belegen.

Bei einem "üppigen" Chatverlauf würde ich mein Handy mit geöffnetem Chat auf den Tisch legen und anbieten, dort zu blättern.
Da ich dort keine übertrieben privaten Texte und schon gar keine Bilder oder Videos drin habe, könnte ich mir das leisten Zwinkernd

Ggf.
"Nein, überzeugen Sie sich bitte am Handy und fertigen Sie, ggf. mit einem Kollegen, eine entsprechende Aktennotiz - weder will ich so viel Papier verbrauchen noch will ich eine private Unterhaltung über Jahre in der Ausländerakte nachlesbar haben."
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Sb74
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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Antwort #4 - 19.03.2022 um 12:29:47
 
Ja danke das werde ich so machen. Nehme das Handy mit und können sich so selber überzeugen. Da im schreiben auch nichts von Papierform steht, reicht der Einblick ins Handy. Werden eh nichts verstehen was wir schreiben.
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