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Arbeitsvisum beantragen Peruaner (Gelesen: 2.505 mal)
CL1988
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: spanisch
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12.03.2022 um 16:33:54
 
Hallo, mein Anliegen ist ein bisschen komplizierter.

und zwar geht es um meinen Partner aber vorab gebe ich ein paar Infos von mir falls die notwendig sein sollten.

Ich bin Spanierin mit spanischen Pass, jedoch hier geboren. Momentan arbeite ich Teilzeit und bekomme noch aufstockend ALGII.
Habe zwei Kinder im Alter von 11 und bald 6 Jahren.

Mein Partner möchte gerne zu uns nach DE ziehen und eine gemeinsame Zukunft aufbauen.
Er lebt in Peru und arbeitet im moment im Bereich Data Entry (Homeoffice). Nebenbei lernt er Deutsch um bald den Deutsch Zertifikat erfolgreich abschließen zu können.

Anfangs wollten wir das Visum zur Heirat beantragen. Als ich ein wenig recherchiert habe, fand ich die Info das ich jedoch eine Verpflichtungserklärung abgeben müsse, wäre von meiner Seite aus kein Problem. Da ich aber nur ein Teilzeitjob habe und noch zusätzlich aufstockend ALGII bekomme war schnell klar, das mein Einkommen nicht reichen wird. Also suchten wir nach anderen Alternativen und haben uns nun für das Arbeitsvisum entschieden.
Ich hab jedoch Zweifel das dies so einfach sein wird...er hat kein qualifizierten Job was das ganze noch schwieriger macht. Er möchte gerne im November hierher und schnellstmöglich ein Job finden, sei es über Leihfirmen um ein Start hier legen zu können. Dies möchte er noch vor den 90 Tagen vor Abreise möglich machen, damit er erst gar nicht mehr nach Peru zurück muss, da er wie gesagt, direkt hier bleiben mag.
Was sagt ihr dazu? Ist das so leicht umsetzbar? Kann er, wenn er in der Zeit ein Job finden sollte, so einfach eine Arbeitserlaubnis bekommen?
Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten. Dieses Thema Visum etc. ist ziemlich Neuland für mich um muss mich da reinfuchsen.  Traurig

Liebe Grüße
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.03.2022 um 17:15:00
 
CL1988 schrieb am 12.03.2022 um 16:33:54:
er hat kein qualifizierten Job was das ganze noch schwieriger macht. Er möchte gerne im November hierher und schnellstmöglich ein Job finden, sei es über Leihfirmen um ein Start hier legen zu können.


Ohne eine anerkannte Qualifikation gibt es für ihn keine Chance auf eine AE als Arbeitnehmer. Auch mit einer anerkannten Qualifikation, wäre eine Stelle bei einer Leiharbeitsfirma nicht zustimmungsfähig.

Du solltest zu Deinem Standesamt gehen und Dir eine Liste der Urkunden besorgen, die Du brauchst, um hier zu heiraten. Achte genau darauf, wie aktuell die Urkunden sein müssen.

Da Du EU-Bürgerin bist, kann Dein Mann nach eurer Heirat eine Aufenhaltskarte beantragen (und damit auch arbeiten).
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CL1988
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.03.2022 um 18:12:55
 
Wie ist das dann mit der VE? Mein Einkommen würde doch nicht ausreichen und ich hab auch niemanden der bürgen würde.  Traurig
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.03.2022 um 18:22:41
 
Falls er peruanischer Staatsangehöriger ist, kann er zur Eheschließung visumfrei einreisen. Nach der Hochzeit würde dann das Freizügigkeitsrecht greifen und er bekommt die Aufenthaltskarte.
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CL1988
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Antwort #4 - 12.03.2022 um 18:36:46
 
Heißt wir besorgen alle Dokumente für die Eheschließung, mache dann ein Termin beim Standesamt zur Heirat und würden während seines visumfreies Aufenthalts heiraten und dann darf er bleiben? Abgesehen vom dem Deutsch Zertifikat...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.03.2022 um 18:38:47
 
Ja.

Deutschkenntnisse braucht er für die Aufenthaltskarte nicht.
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CL1988
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 12.03.2022 um 18:50:22
 
Okay super. Smiley Danke für die Info.
Falls ich noch fragen haben sollte, werd ich nochmal ein extra Thread dafür eröffnen.  Smiley
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reinhard
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Antwort #7 - 12.03.2022 um 19:07:03
 
CL1988 schrieb am 12.03.2022 um 18:50:22:
Falls ich noch fragen haben sollte, werd ich nochmal ein extra Thread dafür eröffnen.  Smiley


Bitte hier weiter schreiben, hier stehen ja alle wichtigen Informationen.
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Andree
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Antwort #8 - 13.03.2022 um 01:32:58
 
Hallo. Ich bin der Partner des OP. Gut. Ich habe mir die Seite der deutschen Botschaft in Peru angesehen. aber trotzdem. Sie geben auch Visa für (Jobsuche), die 6 Monate dauern.
Ist es möglich, dass ich dieses Visum bekomme und in Deutschland einen Job finden kann?

Vielen Dank für die Hilfe, die Sie uns geben, und es tut mir sehr leid für mein Deutsch. nicht gut Smiley
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lottchen
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Antwort #9 - 13.03.2022 um 10:43:34
 
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeitsplatzsuche

Da steht ziemlich genau drinnen, wer ein solches Visum beantragen kann. Welche Voraussetzungen es dafür gibt. Nach dem, was Deine Freundin hier geschildert hat erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht.
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CL1988
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 14.03.2022 um 14:06:57
 
Ich frag nochmal da ich mir noch nicht ganz sicher bin.
Falls wir uns dazu entscheiden zu heiraten und alle Papiere zusammen haben und wir während seines visumfreies Aufenthalt heiraten, muss ich keine VE abgeben und er muss das deutsch Zertifikat nicht haben? Ich bin mir nicht sicher ob dieses Zertifikat noch vor der Heirat verlangt wird genauso wie die VE.
Er muss dann auch nicht zurück und kann einfach bleiben?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.03.2022 um 14:25:03
 
Da du spanische Staatsanghörige bist, gelten die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes. Danach steht Familienangehörigen, wozu auch Ehegatten gehören, ein Aufenthaltsrecht kraft Gesetz zu. Als Bescheinigung wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt, § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU.

Die VE soll nur den Zeitpunkt von der Einreise mit einem Visum bis zur Eheschließung abdecken (in diesem Zeitraum gilt das Freizügigkeitsgesetz nämlich nicht, daher ist der Lebensunterhalt zu sichern). Kann die Einreise wie hier auch visumfrei erfolgen, entfällt das Erfordernis einer VE. Nach Eheschließung gilt das oben Gesagte. Ein erneutes Visumverfahren ist nicht durchzuführen, weil das Aufenthaltsrecht mit der Eheschließung entstanden ist.

Der Sprachnachweis ist hier auch in jeder Konstellation entbehrlich.
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CL1988
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i4a rocks!


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Antwort #12 - 14.03.2022 um 14:43:23
 
Super jetzt hab ich es verstanden Smiley danke für die ausführliche Erklärung und den Paragraphen.
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