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Familienzusammenführung für Studenten (Gelesen: 4.388 mal)
Themen Beschreibung: möglich?
Rasa
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11.03.2022 um 13:02:32
 
Hallo!

Eine freundin von mir studiert in München. Sie hat student visa und kommt aus Indien. Sie wollte Ihren Mann nach Deutschland bringen. Er hat in Indien einen Visum zur Familienzusammenführung benatragt. Er hat genugend geld im konto und die Wohnung größe für zwei leute auch einhalten. Trotdzdem bekommt er eine Ablenhnung. Was kann er jetzt tun? Ich beinfüge die Ablehnung breife.

Ist eine Familienzusammenführung nicht möglich für Studenten?

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.03.2022 um 15:26:28
 
§ 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d) AufenthG:

Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn (....) der Ausländer (...)
seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und (....) die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist (....).


Problematisch ist die letzte Voraussetzung. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist bei Studierenden mit einer entsprechenden AE nach § 16b Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausgeschlossen. Daher würde der Ehegattennachzug an dieser Voraussetzung scheitern.

Gegen den Bescheid ist Remonstration oder Klage beim VG Berlin möglich. Die Regelung, so wie sie im Gesetz steht, ist durchaus umstritten weil sie unter Umständen nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
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Petersburger
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Antwort #2 - 11.03.2022 um 20:50:18
 
In den meisten Fällen, in denen bei uns solche Anfragen auftauchten, scheiterte der Familiennachzug an der LU-Sicherung.

Wo die stimmte (also in der knappen Handvoll Fälle) wurde nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) AufenthG erteilt, ggf. unter Berücksichtigung von Abs. 2 Satz 2.
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Rasa
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Antwort #3 - 12.03.2022 um 08:59:58
 
vielen dank für ihre antworten.
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Rasa
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Antwort #4 - 12.03.2022 um 09:05:23
 
Petersburger schrieb am 11.03.2022 um 20:50:18:
In den meisten Fällen, in denen bei uns solche Anfragen auftauchten, scheiterte der Familiennachzug an der LU-Sicherung.


wie viel Geld musste da sein auf dem Konto?
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Petersburger
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Antwort #5 - 12.03.2022 um 10:43:10
 
Habe ich Konto gesagt?

Die LU-Sicherung bei Familiennachzug kann nicht einfach auf dieselbe Weise wie bei Studenten abgehakt werden.
Ein Student kommt von vornherein für einen zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck ins Bundesgebiet. Viele Studenten kehren nach Abschluss der Ausbildung zurück in ihr Heimatland.
Die meisten Studenten wohnen nach Abschluss ihres Studiums nicht mehr an ihrem Studienort.

Da ist es einfacher, für einen begrenzten Zeitraum ein Konto daherzunehmen und zu sagen "Hat sie danach kein Geld mehr, muss sie halt nach Hause zurückkehren."

Ist die ganze Familie da, kommt ein anderer Sachverhalt zustande. Der kann nicht mehr "schematisch" nach studentischen Maßstäben bewertet werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.03.2022 um 11:12:32
 
Rasa schrieb am 11.03.2022 um 13:02:32:
Ich beinfüge die Ablehnung breife.

Mach das bitte. Wir stochern sonst im Dunkeln.
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Rasa
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Antwort #7 - 12.03.2022 um 12:08:48
 
Petersburger schrieb am 12.03.2022 um 10:43:10:
Habe ich Konto gesagt?


Nein, Tut mir leid.

Ich habe nur die gedanke... Als the info ich von meiner freundin hat, eine andere bekannte (studentin)  von ihr konnte ihre partner nach Deutschland mitbringen auf Familiennachzug visum. sie hat gesagt die beide Partner haben Geld ( circa 10,000 euro ) auf ihrem konto und hat haben diese bank konto daten mit Antrag angezeigt. Der Partner hat das Visum gehabt.

Aber meine Freundin hat es nicht gemacht. Nur ihr partner (jetzt im Aussland)  hat das Geld auf seinem Konto. Den Antrag ist abgeleht (grund : fehlender finanzieller Mittel bzw.zu geringem Einkommen Ihrer Ehegättin.. ) ich versuche es zu beinfügen

Jetzt sie sind verwirrt, ob einen neuen Antrag machen soll  oder nicht.
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Antwort #8 - 12.03.2022 um 12:21:24
 
Überlegt mal, ob sie ohne Familiennachzug nach Deutschland kommen will und kann.

Will sie selbst studieren? Hat sie eine Ausbildung, kann sie hier arbeiten? Will sie sich bei einem Freiwilligendienst bewerben?
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Antwort #9 - 12.03.2022 um 12:30:02
 
Zitat:
Mach das bitte. Wir stochern sonst im Dunkeln.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.03.2022 um 14:34:28
 
Rasa schrieb am 12.03.2022 um 12:08:48:
Jetzt sie sind verwirrt, ob einen neuen Antrag machen soll  oder nicht.

Neue Unterlagen können auch im Rahmen einer Remonstration vorgelegt werden, dazu bedarf es keines neuen Antrags.

Jedenfalls ist es bei Ehegattennachzug nicht ausreichend, pauschal auf Geldkonten zu verweisen. Zu einem gelten hier nicht die Sonderregelungen für Stundierende über den BAföG-Höchstsatz, sondern die allgemeinen Regelungen. Sprich ALG II-Satz zusätzlich Mietkosten und evtl. Kosten einer Krankenversicherung. Auch hinsichtlich des Zeitraums gilt es, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Das wird davon abhängen, wie lange ein Aufenthalt in Deutschland geplant ist. Besser wäre also eine regelmäßige Einnahmequelle.
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Rasa
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Antwort #11 - 14.03.2022 um 09:30:58
 
Zitat:
Neue Unterlagen können auch im Rahmen einer Remonstration vorgelegt werden, dazu bedarf es keines neuen Antrags.

Jedenfalls ist es bei Ehegattennachzug nicht ausreichend, pauschal auf Geldkonten zu verweisen. Zu einem gelten hier nicht die Sonderregelungen für Stundierende über den BAföG-Höchstsatz, sondern die allgemeinen Regelungen. Sprich ALG II-Satz zusätzlich Mietkosten und evtl. Kosten einer Krankenversicherung. Auch hinsichtlich des Zeitraums gilt es, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Das wird davon abhängen, wie lange ein Aufenthalt in Deutschland geplant ist. Besser wäre also eine regelmäßige Einnahmequelle.


Danke @Bayraqiano
Vielen dank an alle auch ! Ich würde alle diese info zu meiner Freundin schicken  Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 28.07.2023 um 11:24:59
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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