Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF ABH München (Gelesen: 3.036 mal)
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF ABH München
10.03.2022 um 12:25:00
 
Hallo!

Mein Ehepartner beantragte FZF bei der Botschaft und meine erste E-Mail mit dem Sachbearbeiter verlief gut. Leider wurde der Nachname meines Ehepartners nicht geändert, sodass ein neuer Sachbearbeiter den Visumantrag meines Ehepartners neu zugewiesen bekam. Doch diesmal reagiert die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde in München nicht auf eine E-Mail.

Der Visumantrag wurde Anfang Januar 2022 gestellt und die Botschaft sagte, sie warte auf eine Rückmeldung der ABH München, die auch vom BVA bestätigt wurde, dass der aktuelle Bearbeitungsschritt bei der ABH München ist.

Wie soll ich davon weiterkommen?

Danke sehr!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.168

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #1 - 10.03.2022 um 12:51:27
 
Sinnvoll ist dann, in drei oder vier Wochen wieder beim BVA nachzufragen, ob die Ausländerbehörde inzwischen der Botschaft geantwortet hat. Den Vorgang können sie sehen, den Inhalt nicht.

Es geht ja um einen Antrag Deines Mannes bei der Botschaft, insofern kann eigentlich nur er Auskünfte erhalten. Die Botschaft weiß aber nicht, wann die Mail eintreffen wird.

Schneller geht es bei der Ausländerbehörde immer, wenn alle in Ruhe arbeiten können und niemand durch Rückfragen gestört wird. Sie melden sich, wenn sie was brauchen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Stuttgarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 43

Benztown, Baden-Württemberg, Germany
Benztown
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #2 - 12.03.2022 um 20:09:20
 
"Januar 2022 Antrag auf FZF gestellt". Ich erzähle Dir man unsere Erfahrungen aus der Vor-Corona-Zeit:

Im September 2018 Antrag auf Visum zur FZF gestellt mit allen geforderten Unterlagen. Erteilung des Visums in der Botschaft in Kiew im darauffolgenden Februar 2019.
Die ABH in unserer Stadt war überlastet, selbst Reklamationen bei der Leitung der ABH und des übergeordneten Ordnungsamtes haben NICHTS gebracht, au0er der Bitte um Geduld.

Und jetzt ist in den meisten Stadtverwaltungen Land unter - und das wird durch den massenhaften Zugang der Flüchtlinge aus der Ukraine ganz sicher nicht besser.

Also auch von mir der Rat: Geduld ist mehr gefragt - auch wenn es nervt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #3 - 15.03.2022 um 15:28:36
 
Danke sehr.

Die ABH hat mich bereits kontaktiert und ich habe ein neues spezifisches Thema erstellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abmeldung der Adresse für vorübergehendes Wartevisum im Ausland
Antwort #4 - 15.03.2022 um 15:17:38
 
Hallo!

ich möchte sie fragen, ob man die Adresse in DE abmelden muss, damit der Visumantrag für die FZF bearbeitet werden kann?

Mein Partner ist letztes Jahr nach DE geflogen und im Januar zurück ins Heimatland geflogen, um die FZF zu beantragen.

Jetzt hat mich die ABH gebeten, meinen Partner zuerst von meiner Adresse abzumelden, damit sie den Visumantrag bearbeiten können?

Ich dachte, ich muss ihn nicht von meiner Adresse abmelden, da der Auslandsaufenthalt ein vorübergehender Aufenthalt ist (weniger als 6 Monate).

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.383

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #5 - 15.03.2022 um 18:38:04
 
Wenn Dein Partner zu einem Kurzaufenthalt eingereist ist, ist eine Anmeldung zur Wohnsitznahme nicht korrekt.

Ich will niemanden kritisieren, der eine falschen Sachverhalt einfach nur korrigiert haben will.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #6 - 15.03.2022 um 22:11:49
 
Warum ist er in München überhaupt angemeldet? Wie konnte er einen Wohnsitz hier nehmen? Das Bundesmeldegesetz sieht für reine  Besucher keine Meldepflicht und auch keine Meldemöglichkeit vor.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #7 - 17.03.2022 um 08:17:11
 
Heute hat die Botschaft ihn angerufen, dass er das Visum abholen kann!

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #8 - 28.03.2022 um 13:21:29
 
Heute hat er das Visum abgeholt.

Das Visum (FZF) ist 6 Monate gültig.

In den Anmerkungen schrieb er folgenden Text:

FAMZF DEU. EHEP....
EWI ERLAUB
...


Was soll das bedeuten? Erwerbstätigkeit oder?

Ich habe noch eine Frage zum A1-Sprachnachweis, ob er diesen Sprachnachweis vorlegen muss, um die Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Abs. 1 Nr. 1  i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG) zu beantragen oder nicht?

Er hat das FZF-Visum ohne A1 gemäß dem vorherigen Thema unter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1636139174 beantragen.

Ich habe im Internet gelesen, dass einige Leute diesen Sprachnachweis einreichen müssen, obwohl sie das Visum (FZF) ohne A1 erhalten haben oder die Leute aus bestimmten Ländern, die kein A1 und Visum (FZF) brauchen.

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stuttgarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 43

Benztown, Baden-Württemberg, Germany
Benztown
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #9 - 28.03.2022 um 19:16:32
 
Es könnte durchaus sein, dass er verpflichtet wird, innerhalb der Dauer der ersten Aufenthaltserlaubnis einen Integrationskurs besuchen muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #10 - 29.03.2022 um 12:17:57
 
TiG schrieb am 28.03.2022 um 13:21:29:
ob er diesen Sprachnachweis vorlegen muss, um die Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Abs. 1 Nr. 1i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG) zu beantragen oder nicht?

ja, muss er

TiG schrieb am 28.03.2022 um 13:21:29:
oder die Leute aus bestimmten Ländern, die kein A1 und Visum (FZF) brauchen.

hängt nicht von Nachziehenden ab, sondern vom Status des Stammberechtigten (wenn du z.B. Japanerin oder US-Bürgerin wärst, bist du aber nicht .... kannst den Punkt vergessen)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #11 - 29.03.2022 um 12:37:09
 
Wenn der Sprachnachweis aufgrund eines erkennbar geringen Integrationsbedarfs entbehrlich war, wird man diesen nicht nachträglich fordern können. Die ABH hat dem Visum bereits unter diesem Umstand zugestimmt. Insoweit verstehe ich das Problem nicht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #12 - 29.03.2022 um 12:47:25
 
erne schrieb am 29.03.2022 um 12:17:57:
TiG schrieb am 28.03.2022 um 13:21:29:
ob er diesen Sprachnachweis vorlegen muss, um die Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG) zu beantragen oder nicht?

ja, muss er


§ 28 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html
Zitat:
...
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte,
...


erne schrieb am 29.03.2022 um 12:17:57:
TiG schrieb am 28.03.2022 um 13:21:29:
oder die Leute aus bestimmten Ländern, die kein A1 und Visum (FZF) brauchen.

hängt nicht von Nachziehenden ab, sondern vom Status des Stammberechtigten (wenn du z.B. Japanerin oder US-Bürgerin wärst, bist du aber nicht .... kannst den Punkt vergessen)



§ 28 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html
Zitat:
...
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf,
...


Gibt es irgendwo zum Unterschied des Sprachnachweises, dass die Ausnahme zwischen Nr. 3 und Nr. 4 nur für Visum und/oder Aufenthaltserlaubnis gilt?

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TiG
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEU/Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #13 - 29.03.2022 um 12:49:47
 
Zitat:
Wenn der Sprachnachweis aufgrund eines erkennbar geringen Integrationsbedarfs entbehrlich war, wird man diesen nicht nachträglich fordern können. Die ABH hat dem Visum bereits unter diesem Umstand zugestimmt. Insoweit verstehe ich das Problem nicht.



Danke sehr!

Ich stimme Dir auch zu, aber ich möchte nur auf unvorhergesehene Probleme vorbereitet sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF ABH München
Antwort #14 - 29.03.2022 um 14:34:46
 
TiG schrieb am 29.03.2022 um 12:47:25:
Gibt es irgendwo zum Unterschied des Sprachnachweises, dass die Ausnahme zwischen Nr. 3 und Nr. 4 nur für Visum und/oder Aufenthaltserlaubnis gilt?

Nein. Der Unterschied liegt aber in der Person: Der geringe Integrationsbedarf muss bei dem nachziehenden Ehegatten liegen (Nr. 3), während Nr. 4 an die Staatsangehörigkeit des bereits hier lebenden Ausländers anknüpft.

Ist der nachziehende Ehegatte ein Ausländer, der im Sinne von Nr. 4 visumfrei zum Daueraufenthalt einreisen kann, während der hier lebende Ausländer nicht priviligiert ist, soll dem nachziehenden Ehegatten für die Aufenthaltserlaubnis eine Frist gewährt werden. Er muss dann innerhalb dieser Frist den Sprachnachweis nachreichen. Das dürfte das "habe ich irgendwo gelesen" begründen.

Ist der Sprachnachweis aber schon für die Erteilung des Visums entbehrlich, gilt für beide Konstellationen, dass er nicht nachträglich gefordert werden kann.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.03.2022 um 14:49:33 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema