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Wiedereinreise nach Abschiebung (Gelesen: 6.085 mal)
vol-kan1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.03.2022 um 00:19:34
 
ich bin türkischer Staatsangehöriger und am 1*.**.1976 in Deutschland geboren. Ich habe in der gleichen Stadt auch die Schule besucht und habe einen Hauptschulabschluss. Einen Beruf habe ich nicht erlernt, war aber danach eine Zeit lang als Vorarbeiter auf dem Bau tätig.
Wegen Verstoß gegen das BTMG wurde ich zu 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt und mit einer Halbstrafe am 15.12.2000 abgeschoben, seither lebe ich auch in der Türkei und habe ein straffreies Führungszeugnis hier.
Ich habe in der Türkei geheiratet und habe zwei Kinder.
Meine beiden Eltern sind verstorben, zuletzt meine Mutter im Dezember 2021, bei der ich zusammen mit meiner Familie gewohnt habe. Meine 4 Brüder leben alle in Deutschland und ich habe hier in der Türkei keine näheren Verwandten mehr.

Der Antrag auf Befristung der Sperrwirkung wurde am 14.12.2000 gestellt und die Abschiebekosten wurden ebenfalls kürzlich bezahlt.

Ich habe auch schon eine Zusage einer Baufirma, die mich gerne einstellen würde.
Meine Rentenbeiträge von der Rentenkasse musste ich mir leider erstatten lassen, weil ich nach der Abschiebung hier in der Türkei erst mal mittellos und ohne Arbeit war.

Ich würde gerne eine Wiedereinreise beantragen und auch wieder in der BRD leben, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie ich da vorgehen muss und wie dir Chancen hierfür stehen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die antworten
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.03.2022 um 10:42:08
 
Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, dass du die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllst. Du bist mangels entsprechender Berufsausbildung keine Fachkraft i.S.d §§ 18ff. AufenthG. Eine Zulassung über § 19c Abs. 1 AufenthG unabhängig von der Qualifikation scheidet aus, weil die von dir angestrebte Beschäftigung nicht genehmigungsfähig ist. Du bist ferner kein Ehegatte oder Elternteil eines deutschen Staatsangehörigen oder Ehegatten eines hier mit Aufenthaltstitel lebenden Ausländers. Der Nachzug zu Geschwistern ist rechtlich nicht vorgesehen. Auch andere Erteilungsvoraussetzungen sind nicht ersichtlich.

Deine Aufenthalte werden sich bei eintsprechender Erteilung eines Schengenvisums auf kurzfristige Besuche begrenzen müssen.
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vol-kan1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.03.2022 um 12:28:18
 
HeissZitat:
Deine Aufenthalte werden sich bei eintsprechender Erteilung eines Schengenvisums auf kurzfristige Besuche begrenzen müssen.

Heisst das, es gibt gar keine Möglichkeit einen Daueraufenthalt anzustreben. Spielt das keine Rolle, dass ich in Deutschland geboren bin und über 23 Jahre auch dort gelebt habe, einen Schulabschluss habe. Ich müsste doch da irgendwelche rechte haben?
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reinhard
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Antwort #3 - 10.03.2022 um 12:54:18
 
vol-kan1 schrieb am 10.03.2022 um 12:28:18:
Heiss
Heisst das, es gibt gar keine Möglichkeit einen Daueraufenthalt anzustreben. Spielt das keine Rolle, dass ich in Deutschland geboren bin und über 23 Jahre auch dort gelebt habe, einen Schulabschluss habe. Ich müsste doch da irgendwelche rechte haben?


Nein, das spielt überhaupt keine Rolle. Danach gab es eine Straftat und eine Abschiebung. Damit sind alle anderen in der Türkei vor Dir, Du hattest ja eine Sperre.

Mit Aufhebung der Sperre kannst Du ein Einwanderungsvisum beantragen. Das geht für Ehemänner von Deutschen oder Fachkräften (Ärzte, Ingenieure). Du musst eine der Voraussetzungen aus dem Gesetz erfüllen.

Sinnvoll ist es immer, wenn Du mal zu Besuch kommst und vorher von der Türkei aus einen Beratungstermin mit einer Migrationsberatung vereinbart. Die können Dir dann auch die Praxis der örtlichen Ausländerbehörde ein bisschen erklärn.
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engelchen+
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.03.2022 um 14:46:35
 
reinhard schrieb am 10.03.2022 um 12:54:18:
Sinnvoll ist es immer, wenn Du mal zu Besuch kommst und vorher von der Türkei aus einen Beratungstermin mit einer Migrationsberatung vereinbart. Die können Dir dann auch die Praxis der örtlichen Ausländerbehörde ein bisschen erklärn.

Welchen Sinn hat es, zu einer Beratungsstelle zu gehen, ohne vorher eine in Deutschland anerkannte Qualifikation zu absolvieren? Gibt es wirklich ABH, die AE ohne gesetzliche Grundlage ausstellen?

vol-kan1 schrieb am 10.03.2022 um 00:19:34:
Meine Rentenbeiträge von der Rentenkasse musste ich mir leider erstatten lassen, weil ich nach der Abschiebung hier in der Türkei erst mal mittellos und ohne Arbeit war.

Hast Du in der Zwischenzeit für Deine Rente gespart? Wenn Du keine angemessene Altersversorgung nachweisen kannst, brauchst Du einen Job mit einem Jahresgehalt von über 46T Euro.
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vol-kan1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.03.2022 um 22:48:42
 
Danke für die antworten, sieht wohl so aus, dass es keinen Paragrafen gibt, auf den ich jetzt für eine Wiedereinreise zurückgreifen kann.

Für weitere Tipps und Vorschläge bin ich aber offen. Vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Vorschlag, wie es vielleicht doch noch möglich wäre?
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reinhard
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Antwort #6 - 13.03.2022 um 13:12:49
 
vol-kan1 schrieb am 12.03.2022 um 22:48:42:
Vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Vorschlag, wie es vielleicht doch noch möglich wäre?


Dazu musst Du beim nächsten Besuch in einer Migrationsberatung viel, viel mehr Unterlagen vorlegen und viel mehr von Dir erzählen.

Es gibt noch Stipendien, Freiwilligenprogramme und vieles mehr, das ist aber dann sehr speziell und nur für ganz bestimmte Leute das Richtige.
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Antwort #7 - 19.03.2022 um 11:10:42
 
reinhard schrieb am 13.03.2022 um 13:12:49:
Es gibt noch Stipendien, Freiwilligenprogramme und vieles mehr, das ist aber dann sehr speziell und nur für ganz bestimmte Leute das Richtige.


Mit 45 oder 46 Jahren (geb. 1976) dürfte es da nicht viel geben. Wenn er 20 Jahre jünger wäre...

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 19.03.2022 um 11:33:42
 
vol-kan1 schrieb am 10.03.2022 um 12:28:18:
Heisst das, es gibt gar keine Möglichkeit einen Daueraufenthalt anzustreben. Spielt das keine Rolle, dass ich in Deutschland geboren bin und über 23 Jahre auch dort gelebt habe, einen Schulabschluss habe. Ich müsste doch da irgendwelche rechte haben? 


Du hast Dich selbst dazu entschieden, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und hast durch Dein Handeln den "Vorteil" des langen Aufenthalts und der Geburt in Deutschland verloren. Daher kannst Du aus diesen Umständen leider keinen Vorteil gegenüber anderen türkischen Bürgern ziehen, die nach Deutschland wollen.
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