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Wieder /Einreise (noch Verlobte) von Brasilien nach Deutschland (Gelesen: 754 mal)
vrsar
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wieder /Einreise (noch Verlobte) von Brasilien nach Deutschland
09.03.2022 um 13:03:18
 
Hallo und danke für die Aufnahme. Hätte da mal paar Fragen wo ich einfach nicht weiter komme. Meine Freundin ist aus Brasilien.
1. Sie ist das erste mal eingereist am 20.11.21 Ausreise am 22.01.22, Wiedereinreise am 12.02.22 und Ausreise am 06.03.22. Wann kann sie wieder einreisen. Für Brasilien gelten da doch noch alte Regeln?

2. Wir beabsichtigen in Brasilien zu heiraten. Kann sie dann mit mir als deutscher zusammen dann ohne Visum mit der Heiratsurkunde einreisen und die Familienzusammenführung bzw den Aufenthaltstitel dann in Deutschland machen?

Besten Dank für Antworten. Denke im Laufe der Zeit werden sich noch einige Fragen ergeben. LG, Thomas
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i4a rocks!


Beiträge: 43

Benztown, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 09.03.2022 um 14:54:49
 
Frag mich nicht nach den §§§, aber m.W. sieht es so aus, dass Deine - dann Ehefrau - nach der Eheschließung zur dortigen Auslandsvertretung gehen muss und dort ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss. Dazu muss sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen und Sprachniveau A1 nachweisen. Erst wenn sie mit dem dann - nach einiger Zeit - erteilten Visum nach Deutschland eingereist ist, erhält sie den Aufenthaltstitel.
Es gibt wohl - selten - Ausnahmen von diesen Vorgaben, ob das die ABH Deines Wohnorts auch macht, kann Dir nur dort beantwortet werden.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2022 um 15:20:42
 
vrsar schrieb am 09.03.2022 um 13:03:18:
2. Wir beabsichtigen in Brasilien zu heiraten. Kann sie dann mit mir als deutscher zusammen dann ohne Visum mit der Heiratsurkunde einreisen und die Familienzusammenführung bzw den Aufenthaltstitel dann in Deutschland machen?


ja

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html
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