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Ausreise über Österreich mit Grenzübertrittsbescheinigung (Gelesen: 2.385 mal)
thomas20011992
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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07.03.2022 um 18:13:43
 
Hallo liebe Leute,

meine Frau (chinesische Staatsbürgerin) und ich (österr. Staatsbürger) sind derzeit in Deutschland und kommen aufgrund der Corona Flugstreichungen nicht mehr vor Ablauf des Visums meiner Frau nach China zurück. Das Schengen C Visum gilt 90 Tage und endet in einer Woche. Wir haben bereits eine Grenzübertrittsbescheinigung erhalten und da wir aus beruflichen Gründen schnellstmöglich zurück müssen und einen Flug innerhalb der Ausreisefrist ab Österreich gebucht (Flüge ab Deutschland gibt es laut Lufthansa und Reisebüro erst ab Juli wieder, was für uns viel zu spät ist).

Nach Erhalt der Bescheinigung bin ich mir unsicher, ob es trotzdem zu Problemen bei der Ausreisekontrolle in Wien kommen kann, da das Schengenvisum bereits abgelaufen ist und in der Bescheinigung folgendes steht:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Durchreise durch einen anderen Schengen-Staat für die Erfüllung der dortigen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen selbst verantwortlich sind.
Weder die Verpflichtung zur Ausreise noch die beigefügte Grenzübertrittsbescheinigung vermitteln Ihnen ein Recht zur Einreise oder zum Aufenthalt in einem anderen Schengen-Staat.


Ich will hier nichts ausschließen, jedoch sollte es uns doch möglich sein über Österreich den Schengenraum zu verlassen, anstatt weitere 3 Monate in Deutschland abzuwarten.

Wir sind über jede Hilfe dankbar!
Thomas
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uwe1122
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2022 um 20:19:50
 
Das klappt schon ,denn es geht ja in dem Passus um Einreise und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für Österreich.

Deine Frau will ja den Schengenraum verlassen und nicht in Österreich einreisen oder ähnliches.

Gruß
Uwe

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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 07.03.2022 um 22:26:43
 
uwe1122 schrieb am 07.03.2022 um 20:19:50:
Das klappt schon ,denn es geht ja in dem Passus um Einreise und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für Österreich

Schockiert/Erstaunt Für diese Aussage sehe ich keinerlei Grundlage.

Nach Ablauf des schengenrechtlich zulässigen Aufenthaltszeitraums ist der Aufenthalt im kompletten Schengenraum unerlaubt.

Eine Grenzübertrittsbescheinigung setzt eine Frist für die Ausreise aus Deutschland, ohne am Inhalt des vorigen Satzes etwas zu ändern.

Der fett markierte Satz gibt alles wieder, was zum Thema zu sagen ist: Die Bescheinigung hat für andere Schengenstaaten keinerlei rechtliche Bedeutung.
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thomas20011992
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #3 - 08.03.2022 um 08:36:39
 
Das wäre unsere Hoffnung.. ich würde vermuten, dass uns niemand bei der Ausreise hindern wird, da die (Flug-)Situation mit China bekannt ist und wir nach Hause wollen / raus aus dem Schengenraum. Meine Befürchtung ist, dass es Geldstrafen oder Probleme bei zukünftigen Visaanträgen geben könnte.

Was wäre denn das Schlimmste was passieren könnte?

uwe1122 schrieb am 07.03.2022 um 20:19:50:
Das klappt schon ,denn es geht ja in dem Passus um Einreise und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für Österreich.

Deine Frau will ja den Schengenraum verlassen und nicht in Österreich einreisen oder ähnliches.

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Antwort #4 - 08.03.2022 um 09:38:11
 
Durch die gesetzte Ausreisefrist dürfte Deiner Frau in Deutschland niemand mehr Böses unterstellen.

Jedoch fragt uns hier ein Österreicher, was seiner Frau in Österreich in der gegebenen Situation passieren wird - das ist weder unmittelbares Thema dieses Forums noch finde ich das besonders logisch.


Das hier:
uwe1122 schrieb am 07.03.2022 um 20:19:50:
nicht in Österreich einreisen oder ähnliches

ist einfach nur falsch: Es geht um eine Einreise nach Österreich.
Konkret gemeint ist hier, dass es in den Geltungsbereich österreichischen Rechts geht.
Wir dürfen alle *annehmen*, dass in der gegebenen Situation und unter Berücksichtigung des Flugtickets auch österreichische Grenzbehörden mit Verständnis reagieren werden.

Eine Gewissheit zu vermitteln á la "Das klappt schon" halte ich dagegen nicht für vertretbar.

Ich würde wohl an Deiner Stelle noch während der Gültigkeit des Visums nach Österreich fahren und dort bei der zuständigen Behörde um etwas Analoges zur deutschen Grenzübertrittsbescheinigung nachsuchen.

Damit hättet Ihr dann Sicherheit.
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thomas20011992
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Antwort #5 - 08.03.2022 um 13:21:07
 
Petersburger schrieb am 08.03.2022 um 09:38:11:
Jedoch fragt uns hier ein Österreicher, was seiner Frau in Österreich in der gegebenen Situation passieren wird - das ist weder unmittelbares Thema dieses Forums noch finde ich das besonders logisch.


In der Tat, doch meine Frau hat ein deutsches Schengen Visa, Hauptaufenthalt in Deutschland und unsere Flüge alle ursprünglich nach bzw ab Deutschland. Der Umweg über Österreich jetzt nur eine Notlösung damit wir früher nach Hause kommen.

Meine Frage ist darauf bezogen, ob wir mit einer GÜB bei Ausreise über ein anderes Schengen Land als Deutschland Probleme bekommen, weil wie es scheint kommt es vermutlich auf das Ermessen des Grenzpolizisten an unentschlossen. Einreise nach Österreich ist praktisch gesehen kein Problem, da es ja keine Grenzkontrollen gibt.. was natürlich nicht heißt, dass es rechtens ist.

Werden wohl mal in Österreich anrufen bzw. Vorbeischauen. Smiley Danke für den Tipp.
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Antwort #6 - 08.03.2022 um 13:32:46
 
Das Schengenvisum ist eben für den Schengenraum, den muss sie vor Ablauf verlassen. Die GÜB ist eine "Verlängerung" nur für Deutschland.

Die Österreicher können ein Auge zudrücken. Deshalb: Dort mit jemandem klären.
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Petersburger
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Antwort #7 - 08.03.2022 um 20:54:49
 
thomas20011992 schrieb am 08.03.2022 um 13:21:07:
Meine Frage ist darauf bezogen, ob wir mit einer GÜB bei Ausreise über ein anderes Schengen Land als Deutschland Probleme bekommen,

Die rechtlichen Grundlagen stehen bereits in der GÜB selbst, Du hast sie oben fett markiert genannt.

Ich vermute ganz stark, dass Du von österreichischem Recht viel mehr weißt als die meisten hier im Forum.
Daran ändert sich nichts dadurch, dass wir hier im deutschen Ausländerrecht zu helfen versuchen. Aber eben nur im deutschen.
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thomas20011992
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Antwort #8 - 10.03.2022 um 16:07:54
 
Haben uns jetzt bei der Fremdenpolizei gemeldet und die Situation erklärt. Erfreulicherweise hat man unserem Antrag auf Visa Verlängerung stattgegeben und diesen innerhalb von 2 Tagen abgewickelt. Jedoch ist das ausgestellte Schengen D Visum nur für AT gültig und nicht für den gesamten Schengenraum.

Sind wirklich sehr erleichtert, dass alles gut funktioniert hat.
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Petersburger
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Antwort #9 - 10.03.2022 um 18:58:11
 
Bei D-Visa wird immer der Ausstellerstaat eingetragen; nur in diesem Staat ist ein Aufenthalt erlaubt, der über das schengenrechtlich Erlaubte hinausgeht.

In allen anderen Schengen-Staaten berechtigt ein solches D-Visum zu Aufenthalten wie auch ein C-Visum, ein Schengen-Visum mithin.

In Euerm konkreten Fall kann Deine Frau sich noch so lange in anderen Schengen-Staaten aufhalten, wie sie nicht durch den bisherigen Aufenthalt verbraucht hat.
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