Durch die gesetzte Ausreisefrist dürfte Deiner Frau in Deutschland niemand mehr Böses unterstellen.
Jedoch fragt uns hier ein Österreicher, was seiner Frau in Österreich in der gegebenen Situation passieren wird - das ist weder unmittelbares Thema dieses Forums noch finde ich das besonders logisch.
Das hier:
uwe1122 schrieb am 07.03.2022 um 20:19:50:nicht in Österreich einreisen oder ähnliches
ist einfach nur falsch: Es geht um eine Einreise nach Österreich.
Konkret gemeint ist hier, dass es in den Geltungsbereich österreichischen Rechts geht.
Wir dürfen alle *annehmen*, dass in der gegebenen Situation und unter Berücksichtigung des Flugtickets auch österreichische Grenzbehörden mit Verständnis reagieren werden.
Eine Gewissheit zu vermitteln á la "Das klappt schon" halte ich dagegen nicht für vertretbar.
Ich würde wohl an Deiner Stelle noch während der Gültigkeit des Visums nach Österreich fahren und dort bei der zuständigen Behörde um etwas Analoges zur deutschen Grenzübertrittsbescheinigung nachsuchen.
Damit hättet Ihr dann Sicherheit.