Bayraqiano
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch / irakisch
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In Bayern wird laut Staatsministerium des Inneren mit Schreiben vom 01.03.2022 wie folgt verfahren:
Zunächst sollen alle neuankommenden ukrainischen Flüchtlinge, die (perspektivisch) Leistungen erhalten möchten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit wenden. Dies sind die ANKER-Einrichtungen und in München das Ankunftszentrum, wenn viele Geflüchtete ankommen, zusätzlich auch Bearbeitungsstraßen des Bundes. • Die Geflüchteten müssen nicht im ANKER wohnen oder länger dort bleiben. Sie werden nur registriert und danach befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen. Dies ist notwendig, damit o die Hilfsleistungen des Staates bei Bedarf an die Menschen ausgereicht werden können, o damit geklärt ist, dass es sich um ukrainische Familien handelt und o damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten Aufnahme finden können, auf alle Bundesländer verteilt werden können. • Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen, sie werden formal dorthin zugewiesen. • Diejenigen, die eine Unterkunft brauchen, werden einer Kreisverwaltungsbehörde (also einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt) zugewiesen, die einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft anbietet.
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