Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:1. Bekomme ich einen Aufenthaltstitel? Oder darf ich nur bei einer deustchen Firma in Deutschland arbeiten?
Wenn die Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und dort Arbeitsverträge nach deutschem Recht abschließt, dann ist das "spanische" kein Hinderungsgrund.
Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:2. Ich würde €1800 brutto bekommen. Ich wäre zufrieden, aber ist das nicht für die Agentur für Arbeit zu wenig? Der Einsatzort liegt in Brandenburg.
Du wirst keinen
AT bekommen können, wenn Du deutlich unterhalb des örtlich üblichen Gehalts für eine vergleichbare Stelle bekommen sollst.
Die von Dir genannte Zahl scheint mir eher unverschämt - wieviel zahlt die Firma dem eigenen Sicherheitspersonal? Oder den Reinigungskräften?
Ab Oktober (hört man) liegen dann 1800 unter dem Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche.
Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:3. Sie wollen, dass ich jeweils 8 Monate im Jahr in Deutschland arbeite und die restlichen 4 Monate in Spanien (auch als Übersetzer, aber im Büro). Geht das für mich als nicht-EU-Bürger?
Das hängt vom spanischen Recht ab.
Vier Monate am Stück sind ganz sicher nicht möglich, weil Du Dich mit deutscher
AE in Spanien nur so lange aufhalten darfst, als hättest Du ein Schengen-Visum.
Zwei Mal zwei Monate, zwischen denen wenigstens 90 Tage in Deutschland liegen, sind als Aufenthalt in Spanien zulässig. Ob auch die Tätigkeit möglich ist --> spanisches Recht.
lottchen schrieb am 23.02.2022 um 16:09:27:Stichwort Vander Elst Visum
Vergiss dieses Stichwort. Das von Dir Geschilderte hat mit Vander-Elst nichts zu tun.