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Als Ausländer in DE bei einer spanischen Firma arbeiten? (Gelesen: 1.870 mal)
Azamat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.02.2022 um 15:26:55
 
Hallo,

ich komme aus Russland und bin Übersetzer/Dolmetscher (Englisch/Deutsch/Russisch) von Beruf. Mein russischer Abschluss ist in DE bewertet und einem deutschen gleichgestellt.

Eine große spanische Firma, die in Deutschland Bau-/reparaturarbeiten führt, will mich als Dolmetscher/Übersetzer anstellen (6 Monate Probezeit und dann unbefristet). Ich soll zwischen Spanisch, Deutsch und Englisch dolmetschen (Kommunakation vor Ort zwischen den spanischen Mitarbeitern und dem deutschen Kunden), sowie einige Unterlagen zwischen den drei Sprachen übersetzen.

Sie wollen unbedingt mich anstellen, da sie einen erfahrenen Übersetzer/Dolmetscher haben wollen, der die drei Sprachen perfekt beherrscht und auch Erfahrung mit technischen Begriffen hat (ich habe schon solche Texte übersetzt).

1. Bekomme ich einen Aufenthaltstitel? Oder darf ich nur bei einer deustchen Firma in Deutschland arbeiten?
2. Ich würde €1800 brutto bekommen. Ich wäre zufrieden, aber ist das nicht für die Agentur für Arbeit zu wenig? Der Einsatzort liegt in Brandenburg.
3. Sie wollen, dass ich jeweils 8 Monate im Jahr in Deutschland arbeite und die restlichen 4 Monate in Spanien (auch als Übersetzer, aber im Büro). Geht das für mich als nicht-EU-Bürger?

Danke im Voraus!
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lottchen
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Antwort #1 - 23.02.2022 um 16:09:27
 
Hallo,

vorab: Deine Fragen wird sicher jemand anderes kompetenter als ich beantworten können.

Aber mal so die praktische Seite betrachtet (selbst wenn alles rein rechtlich so geht) kann ich nur sagen: Das kann nicht Dein Ernst sein. 1800€ bei einer 40h-Woche schätze ich (ist im Osten immer noch üblich) - das wären gerade mal ein paar Cent über dem Mindestlohn pro Stunde. Für einen ausgebildeten Dolmetscher mit Englisch-, Deutsch-, Russisch UND Spanischkenntnissen ist es eine Unverschämtheit Dir sowas anzubieten. Solche Leute wie Dich gibt es nicht in Massen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bei Steuerklasse 1 (unverheiratet und ohne Kinder) würden Dir da gerade mal gut 1.300€ ausgezahlt werden. Wo würdest Du in Spanien (gesetzt Dein AG regelt das mit der Arbeitsgenehmigung für Spanien - Stichwort Vander Elst Visum) wohnen? 4 Monate im Jahr? Sollst Du Dir in Deutschland und in Spanien eine Wohnung nehmen, die Du ganzjährig bezahlen musst, auch wenn Du 4 bzw. 8 Monate gar nicht da bist?

Und noch eine andere Frage: Im Text steht, Du kommst aus Rußland. Im Profil steht ua. Das soll Ukraine heißen? Was hast Du nun für eine Staatsbürgerschaft?
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Petersburger
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Antwort #2 - 24.02.2022 um 07:02:19
 
Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:
1. Bekomme ich einen Aufenthaltstitel? Oder darf ich nur bei einer deustchen Firma in Deutschland arbeiten?

Wenn die Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und dort Arbeitsverträge nach deutschem Recht abschließt, dann ist das "spanische" kein Hinderungsgrund.
Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:
2. Ich würde €1800 brutto bekommen. Ich wäre zufrieden, aber ist das nicht für die Agentur für Arbeit zu wenig? Der Einsatzort liegt in Brandenburg.

Du wirst keinen AT bekommen können, wenn Du deutlich unterhalb des örtlich üblichen Gehalts für eine vergleichbare Stelle bekommen sollst.
Die von Dir genannte Zahl scheint mir eher unverschämt - wieviel zahlt die Firma dem eigenen Sicherheitspersonal? Oder den Reinigungskräften?

Ab Oktober (hört man) liegen dann 1800 unter dem Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche.

Azamat schrieb am 23.02.2022 um 15:26:55:
3. Sie wollen, dass ich jeweils 8 Monate im Jahr in Deutschland arbeite und die restlichen 4 Monate in Spanien (auch als Übersetzer, aber im Büro). Geht das für mich als nicht-EU-Bürger?

Das hängt vom spanischen Recht ab.
Vier Monate am Stück sind ganz sicher nicht möglich, weil Du Dich mit deutscher AE in Spanien nur so lange aufhalten darfst, als hättest Du ein Schengen-Visum.
Zwei Mal zwei Monate, zwischen denen wenigstens 90 Tage in Deutschland liegen, sind als Aufenthalt in Spanien zulässig. Ob auch die Tätigkeit möglich ist --> spanisches Recht.

lottchen schrieb am 23.02.2022 um 16:09:27:
Stichwort Vander Elst Visum

Vergiss dieses Stichwort. Das von Dir Geschilderte hat mit Vander-Elst nichts zu tun.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Azamat
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Antwort #3 - 24.02.2022 um 11:56:37
 
Petersburger schrieb am 24.02.2022 um 07:02:19:
Wenn die Firma eine Niederlassung in Deutschland hat und dort Arbeitsverträge nach deutschem Recht abschließt, dann ist das "spanische" kein Hinderungsgrund.
Du wirst keinen AT bekommen können, wenn Du deutlich unterhalb des örtlich üblichen Gehalts für eine vergleichbare Stelle bekommen sollst.
Die von Dir genannte Zahl scheint mir eher unverschämt - wieviel zahlt die Firma dem eigenen Sicherheitspersonal? Oder den Reinigungskräften?

Ab Oktober (hört man) liegen dann 1800 unter dem Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche.

Das hängt vom spanischen Recht ab.
Vier Monate am Stück sind ganz sicher nicht möglich, weil Du Dich mit deutscher AE in Spanien nur so lange aufhalten darfst, als hättest Du ein Schengen-Visum.
Zwei Mal zwei Monate, zwischen denen wenigstens 90 Tage in Deutschland liegen, sind als Aufenthalt in Spanien zulässig. Ob auch die Tätigkeit möglich ist --> spanisches Recht.

Vergiss dieses Stichwort. Das von Dir Geschilderte hat mit Vander-Elst nichts zu tun.



Danke. Ich habe extra gefragt, es gibt keine Niederlassung in Deutschland. Also der Vertrag wäre mit einer spanischen Firma, aber hier in Deutschland und auf Deutsch. Wie sieht es mit dem AT in diesem Fall aus?

Ich bekomme €1800 + eine kostenlose Unterkunft + kostenlose Mahlzeiten.
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Azamat
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Antwort #4 - 24.02.2022 um 11:57:33
 
lottchen schrieb am 23.02.2022 um 16:09:27:
Hallo,

vorab: Deine Fragen wird sicher jemand anderes kompetenter als ich beantworten können.

Aber mal so die praktische Seite betrachtet (selbst wenn alles rein rechtlich so geht) kann ich nur sagen: Das kann nicht Dein Ernst sein. 1800€ bei einer 40h-Woche schätze ich (ist im Osten immer noch üblich) - das wären gerade mal ein paar Cent über dem Mindestlohn pro Stunde. Für einen ausgebildeten Dolmetscher mit Englisch-, Deutsch-, Russisch UND Spanischkenntnissen ist es eine Unverschämtheit Dir sowas anzubieten. Solche Leute wie Dich gibt es nicht in Massen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bei Steuerklasse 1 (unverheiratet und ohne Kinder) würden Dir da gerade mal gut 1.300€ ausgezahlt werden. Wo würdest Du in Spanien (gesetzt Dein AG regelt das mit der Arbeitsgenehmigung für Spanien - Stichwort Vander Elst Visum) wohnen? 4 Monate im Jahr? Sollst Du Dir in Deutschland und in Spanien eine Wohnung nehmen, die Du ganzjährig bezahlen musst, auch wenn Du 4 bzw. 8 Monate gar nicht da bist?

Und noch eine andere Frage: Im Text steht, Du kommst aus Rußland. Im Profil steht ua. Das soll Ukraine heißen? Was hast Du nun für eine Staatsbürgerschaft?      


Danke für deine Antwort. Also ich bekomme eine kostenlose Unterkunft sowohl in DE, als auch in Spanien. Also in diesem Fall sieht es gar nicht so schlecht aus für Brandenburg.

Ich bin ursprünglich Ukrainer, aber habe einen rusissichen Pass.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 24.02.2022 um 14:34:39
 
Ganz am Rande:
Als Übersetzer für Englisch/Deutsch/Russisch kannst du auch Spanisch?

Wenn im Arbeitsvertrag ein Bruttogehalt von 1.800,- zu lesen ist, wird die Arbeitsagentur nicht zustimmen.
Ob der Arbeitgeber den Vertrag und die Konditionen  umwandeln kann, solltest du fragen.
Ist das Angebot für Vollzeit-Beschäftigung?
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Azamat
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Antwort #6 - 24.02.2022 um 14:57:19
 
SimonB schrieb am 24.02.2022 um 14:34:39:
Ganz am Rande:
Als Übersetzer für Englisch/Deutsch/Russisch kannst du auch Spanisch?

Wenn im Arbeitsvertrag ein Bruttogehalt von 1.800,- zu lesen ist, wird die Arbeitsagentur nicht zustimmen.
Ob der Arbeitgeber den Vertrag und die Konditionen  umwandeln kann, solltest du fragen.
Ist das Angebot für Vollzeit-Beschäftigung?


Ja, Vollzeit. Genau, ich kann noch zusätzlich Spanisch.

Ich kann natürlich mit der Firma sprechen, vielleicht können sie das Gehalt höher machen und dann die keine Unterkunft und Mahlzeiten nicht anbieten oder so...

Die Frage ist natürlich ob es überhaupt mit einer spanischen Firma möglich ist? Steht irgendwo im Gesetz, dass es eine deutsche Firma sein muss oder es mindestens eine Niederlassung in DE geben soll?
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Azamat
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Antwort #7 - 06.03.2022 um 17:41:02
 
Ich habe auf der Webseite vom LEA gefunden:



Arbeitsvertrag
Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.



https://service.berlin.de/dienstleistung/329328/

Im Gesetz steht das nicht... Bedeutet das, dass es nicht klappt? Oder soll dieser Text irgendwo im Gesetz begründet sein, sonst hat er keine Kraft?
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Petersburger
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Antwort #8 - 06.03.2022 um 19:03:56
 
Azamat schrieb am 06.03.2022 um 17:41:02:
Im Gesetz steht das nicht

Steht es.

Wenn Du einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in abhängiger Beschäftigung in Deutschland haben willst, muss es auch eine Erwerbstätigkeit nach den üblichen Regeln sein: Es muss einen Arbeitgeber in Deutschland geben, damit Du dort Arbeitnehmer sein kannst.

Dafür ist der Teil des Aufenthaltsgesetzes gemacht, der abhängige Beschäftigung in Deutschland zum Thema hat.

Andere, inzwischen nicht mehr nur rein theoretische Varianten passen entweder zu anderen gesetzlichen Vorschriften oder gehen nicht.

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Antwort #9 - 06.03.2022 um 21:56:34
 
Warum stellt Dich die spanische Firma nicht in Spanien ein (teilweise sollst Du doch ohnehin in Spanien arbeiten) und kümmert sich dann um Deine zeitweise Arbeitserlaubnis für Deutschland? Es kann ja wohl nicht sein, dass Du für einen Minilohn arbeiten und die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen sollst dass Du als Nicht-EU-Ausländer in Spanien und Deutschland leben und arbeiten darfst!? Wenn Dich der AG unbedingt haben will dann soll er sich mal kümmern.
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