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Visa für Ukrainer (Gelesen: 2.615 mal)
ryka
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19.02.2022 um 19:51:31
 
Servus,

nachdem die Krise in der Ukraine eher schlimmer wird, würden Bekannte die Mutter gerne nach Deutschland holen. Die Mutter war über Weihnachten 180 Tage da und kann nicht sofort einreisen.

Um die Mutter aus dem Krisengebiet zu holen möchten die Kinder die Mutter einladen und eine vielleicht weiterreichende Verpflichtungserklärung ausstellen. Man möchte der Mutter auf jeden Fall ersparen aus Ukraine flüchten zu müssen.

Ist die Überlegung machbar?

Gruß
Ryka
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reinhard
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Antwort #1 - 19.02.2022 um 20:06:12
 
Visa werden für Besuche nicht vergeben, weil Ukrainerinnen visumfrei sind.

Ein "Visum zur Flucht" gibt es nicht.

Ein Visum zur Einwanderung gibt es für Fachkräfte. Das ist aber abhängig von der Qualifikation, hat mit Verwandten hier nichts zu tun. Familienzusammenführung gäbe es nur zum hier lebenden Ehemann.
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Stuttgarter
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Antwort #2 - 19.02.2022 um 20:09:41
 
Ich gehe mal davon aus, dass die deutsche Auslandsvertretung in der Ukraine für die Erteilung von Visa nicht mehr erreichbar ist. Daher dürfte es schwierig sein - auf "normalem Weg" - wieder nach Deutschland zu kommen.
Auch angesichts der Tatsache, dass die EU-Fluglinien teilweise die Verbindungen in die UA - vorerst zeitweise - aussetzen, wird es immer schwieriger, das Land zu verlassen.
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ryka
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Antwort #3 - 19.02.2022 um 22:56:09
 
reinhard schrieb am 19.02.2022 um 20:06:12:
Visa werden für Besuche nicht vergeben, weil Ukrainerinnen visumfrei sind.


Die Frau ist 72 Jahre alt. Arbeitsaufnahme kommt also nicht in Frage. Sie soll nur vor dem Stress in der Ukraine befreit werden. Die Familie hier kommt für alle Kosten auf.
Wo steht, dass Ukrainerinnen visumfrei sind?

Danke für die Info
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ryka
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Antwort #4 - 19.02.2022 um 23:00:16
 
Stuttgarter schrieb am 19.02.2022 um 20:09:41:
Ich gehe mal davon aus, dass die deutsche Auslandsvertretung in der Ukraine für die Erteilung von Visa nicht mehr erreichbar ist. Daher dürfte es schwierig sein - auf "normalem Weg" - wieder nach Deutschland zu kommen.


Die Tochter hat neben der ukrainischen Staatsangehörigkeit auch die polnische. Der Schwiegersohn ist Pole. Da bietet sich an ein polnisches Visum zu holen. Damit kann man ja nach D kommen?

Oh je, Krieg in unserer Nachbarschaft fehlte uns gerade noch.
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Stuttgarter
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Antwort #5 - 20.02.2022 um 09:10:58
 
ryka schrieb am 19.02.2022 um 23:00:16:
Damit kann man ja nach D kommen


Kommt drauf an, welches Visum sie bekommt!

Und wie soll sie es in der UA bekommen? Denkst Du dass die polnische Auslandsvertretung besser erreichbar ist als die deutsche?
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SimonB
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Antwort #6 - 20.02.2022 um 10:50:33
 
ryka schrieb am 19.02.2022 um 23:00:16:
Da bietet sich an ein polnisches Visum zu holen.

Ein Visum wofür?

ryka schrieb am 19.02.2022 um 22:56:09:
Wo steht, dass Ukrainerinnen visumfrei sind?


So wird man das wohl nicht finden. Aber zur Einreise nach D brauchen ukrainische oder polnische Staatsbürger kein Visum.
Es besteht keine Visumpflicht.

Man kann diese Liste nutzen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-...

Wenn die Ukrainerin aber "über Weihnachten" 180 Tage in D war...
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ryka
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Antwort #7 - 20.02.2022 um 12:01:48
 
Ich verstehe, dass Besuche im Halbjahr 90 Tage möglich sind. Nachdem 2022 diese 90 Tage noch nicht verbraucht worden sein können, ist eine Einreise möglich.
Ist das richtig?
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lottchen
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Antwort #8 - 20.02.2022 um 12:14:50
 
Nein. Die 90 Tage innerhalb 180 Tagen gelten immer. Das hat mit dem Kalenderjahr nichts zu tun. Wenn die Mutter z.B. ab 1.Oktober 90 Tage da war dann kann sie (grob gesagt) Ende März wieder einreisen. Also wenn die nächsten 180 Tage beginnen.   

https://germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944
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ryka
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Antwort #9 - 24.02.2022 um 10:00:09
 
Danke an alle. Hoffen wir mal, dass alles gut geht.
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erne
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Antwort #10 - 25.02.2022 um 11:39:32
 
lottchen schrieb am 20.02.2022 um 12:14:50:
Die 90 Tage innerhalb 180 Tagen gelten immer.

man hört, dass das für die Ukariner ausgesetzt werden soll
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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lottchen
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Antwort #11 - 25.02.2022 um 11:42:39
 
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