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Erfolgschancen Eheschließung DK trotz SCHENGEN? (Gelesen: 3.533 mal)
mezzanine
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i4a rocks!


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17.02.2022 um 05:55:14
 
Meine Khmer Verlobte und ich wollten ursprünglich in HK heiraten. Aufgrund der Situation gehen wir nicht davon aus, dass die Grenzen noch in diesem Jahr, wahrscheinlich sogar nicht nächstes geöffnet werden.

Also überlege ich, ob wir es nicht einfach riskieren sollen in DK mit einem Besuchsvisum zu heiraten. So wie ich das verstehe ist das schlimmste was passieren kann, dass sie mit einem nationalem Visum wieder einreisen muss?

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Antwort #1 - 17.02.2022 um 06:21:58
 
Warum nicht gleich in Deutschland heiraten?
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mezzanine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.02.2022 um 07:34:21
 
Meiner Meinung nach zu bürokratisch und außerdem haben wir jetzt das Problem, dass wir ihre Geburtsurkunde abgegeben um den falsch eingetragenen Namen ihrer  Mutter dort korrigieren zu lassen. Das zieht auch schon bald seit einem Jahr und kein Ende in Sicht...

Das heißt im Moment hätten wir nicht mal die Unterlagen dafür, und in DK braucht man die GU nicht...

Allein die Aussage vom Standesamt "alle als aktuell bezeichneten Ukrunden dürfen nicht älter als sechs Monate sein"
aufgeführt: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung usw.

wie soll das in so einer Bananenrepublik gehen...

oder ist damit gemeint, dass die gerichtlich beglaubigte Übersetzung nicht älter als sechs Monate sein darf?
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« Zuletzt geändert: 17.02.2022 um 07:54:56 von mezzanine »  
 
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Antwort #3 - 17.02.2022 um 07:47:19
 
Ich fürchte, Du denkst hierbei zu kurz.

Bei Eheschließung in Dänemark ist für die Erteilung einer AE zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ein nationales Visum Voraussetzung.
Dieses Visum kann nach dem, was hier bekannt ist, nur im Heimatland bei der dortigen deutschen AV beantragt und erteilt werden.
Du darfst davon ausgehen, dass die Prüfungen, die Du durch die DK-Eheschließung umgehen willst, dann im Visumverfahren erledigt werden müssen.

Wollt ihr in Deutschland leben, ist das Durchlaufen der "deutschen Bürokratie" durchaus sinnvoll, weil man anschließend ein für allemal Klarheit hat, dass die Ehe nach den für Deutschland geltenden Kriterien gültig ist.

Es gab da schon böse Überraschungen ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #4 - 17.02.2022 um 08:22:40
 
Wieso darf ich davon ausgehen? Sind diese Heiratsagenturen  nicht gerade deshalb auch so erfolgreich, weil man sich viele Bürokratie spart? Warum müssen dann andere Dokumente geprüft werden, außer den für ein N-Visa aufgeführten. Sobald sie eine Apostille hat, hat sie doch das Recht auf Einreise.
Meine Frage bezieht sich ja darauf, wenn man das Besuchervisa ausnutzt, ob da mit wirklich harten Konsequenzen zu rechnen ist...

Was bleibt uns noch übrig?

Selbst wenn sie ausreist und wir das N-Visa erst danach beantragen kommt doch raus, dass sie das Schengen vorher für die Heirat, anstatt nur für den Besuch genutzt hat.
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Antwort #5 - 17.02.2022 um 08:23:16
 
Na ja, es ändert sich aber nichts an der Bürokratie.
Wenn ihr in Dänemark heiratet, muss sie wieder zurück und bei der Visabeantragung kommt dieselbe "Bürokratie" zum tragen, wie zum Hochzeitsvisum!
Also man gewinnt nichts!

Heiraten in DK = Bürokratie (UP) erfolgt vor Einreise mit FZV...ihr seid dann zwar verheiratet, lebt aber trotzdem erstmal nicht zusammen

Heiraten in D = Bürokratie erfolgt vor Hochzeit, nach Einreise kann sie hier bleiben
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Antwort #6 - 17.02.2022 um 08:26:13
 
mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:22:40:
Warum müssen dann andere Dokumente geprüft werden, außer den für ein N-Visa aufgeführten. Sobald sie eine Apostille hat, hat sie doch das Recht auf Einreise.

Weil das Land, wo sie herkommt vermutlich ein "unsicheres" Urkundenwesen hat und ihre Identität entsprechend überprüft wird. Die Apostille sagt nur das du und "Amanda" verheiratet sind, aber nicht ob "Amanda" auch wirklich "Amanda" ist. Die UP bezieht sich auf die GU und vorher gibt es i.d.R. kein Visum.


Aus welchem Land kommt denn deine Freundin? Du schreibst Khmer, also Cambodia?
Da gibt es inzwischen ja keine UP mehr..also dann auch kein Problem

https://phnom-penh.diplo.de/kh-de/service/legalisation-kambod-urkunden-/1248634
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Antwort #7 - 17.02.2022 um 08:41:55
 
Wieso...Bevor sie das N-Visa stellt muss sie doch durch selbiges Amt die GU legalisieren lassen...

Welche UP sollte dann danach noch stattfinden?

Und wenn wir in Deutschland heiraten wird eine aktuelle GU,aktuelle Ledigkeitsbescheinigung und Meldebescheinigung verlangt. Letztere werden hier nur im Dorf ausgestellt, vor allem wenn ein neues Familienmmitlglied geboren wird. Und was die GU angeht seht ihr ja was wir für ein Problem haben...
Dann darf ich das ganze an das OLG schicken und hoffen, dass die damit zufrieden sind. Und mich würde es wundern, wenn das nicht auch ewig dauert.
Deutschland mit einzubeziehen bedeutet auch Kambodscha miteinzubeziehen und wenn ich das wollen würde, hätte ich schon längst einfach hier geheiratet. Und glaubt mir hier irgendwelche Urkunden zu beantragen ist einfach eine Farce.

Irgendwie wollt ihr mir meine Frage nicht beantworten.

Oder wollt ihr mir sagen, dass bei einem N-Visa Antrag auch Unterlagen im Nachhinein ans OLG geschickt werden müssen, obwohl davon nirgends die Rede ist. Wenn dem so ist, dann ändert das die Sache natürlich entschieden.
Aber solange ich den Kontakt mit irgendwelchen deutschen Gerichten, die Dokumente aus nicht funktionierenden Drittstaaten verlangen, umgehen kann tue ich das doch oder nicht...
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Antwort #8 - 17.02.2022 um 08:51:16
 
deerhunter schrieb am 17.02.2022 um 08:26:13:
Da gibt es inzwischen ja keine UP mehr..also dann auch kein Problem


Ja eben davon rede ich ja...nur von deutscher Seite anscheinend schon wenn ich dort heiraten will, oder warum muss ich dann allles dem OLG schicken...
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Antwort #9 - 17.02.2022 um 09:09:39
 
mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:51:16:
Ja eben davon rede ich ja...nur von deutscher Seite anscheinend schon wenn ich dort heiraten will, oder warum muss ich dann allles dem OLG schicken..

Weil das OLG immer dann zustimmen muss, wenn es ein Land ist wo es kein EFZ gibt.
Das ist doch aber das kleinste Problem...einfach die GU, Ledigkeitsnachweise usw. übersetzen und über das Standesamt zum OLG
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Antwort #10 - 17.02.2022 um 09:16:19
 
mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:41:55:
Wieso...Bevor sie das N-Visa stellt muss sie doch durch selbiges Amt die GU legalisieren lassen...

Was ist ein N- Visa? Ja, einfach die Urkunden legalisieren lassen...viel einfacher als eine UP

mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:41:55:
Welche UP sollte dann danach noch stattfinden?

Gibt keine UP mehr seit 2020, seid froh!


mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:41:55:
Und wenn wir in Deutschland heiraten wird eine aktuelle GU,aktuelle Ledigkeitsbescheinigung und Meldebescheinigung verlangt. Letztere werden hier nur im Dorf ausgestellt, vor allem wenn ein neues Familienmmitlglied geboren wird. Und was die GU angeht seht ihr ja was wir für ein Problem haben...

Ja, das muss man aber alles besorgen. Die Probleme gehen ja nicht weg, wenn man in DK heiratet. Die kommen wieder zum Visum...oder ganz speziell wenn ihr beide ein Kind bekommt. Dann bekommt das Kind keine GU, weil die Papiere der Mutter nicht klar sind. Also fixed das bevor ihr heiratet, ihr habt sonst nur Probleme in der Zukunft

mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:41:55:
Oder wollt ihr mir sagen, dass bei einem N-Visa Antrag auch Unterlagen im Nachhinein ans OLG geschickt werden müssen, obwohl davon nirgends die Rede ist. Wenn dem so ist, dann ändert das die Sache natürlich entschieden. 

Es gibt kein Visum ohne klare Papiere und eine legalisierte GU, also wie ich schon mehrfach sagte...es ist dasselbe ob ihr in DK oder Deutschland heiratet. Ohne saubere Papiere keine AE als Ehefraumezzanine schrieb am 17.02.2022 um 08:41:55:
Aber solange ich den Kontakt mit irgendwelchen deutschen Gerichten, die Dokumente aus nicht funktionierenden Drittstaaten verlangen, umgehen kann tue ich das doch oder nicht... 

Du kannst das nicht umgehen...es verfolgt euch ein Leben lang, bis es geklärt ist
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Antwort #11 - 17.02.2022 um 12:11:07
 
mezzanine schrieb am 17.02.2022 um 05:55:14:
Also überlege ich, ob wir es nicht einfach riskieren sollen in DK mit einem Besuchsvisum zu heiraten. So wie ich das verstehe ist das schlimmste was passieren kann, dass sie mit einem nationalem Visum wieder einreisen muss?


Hallo,

zur Frage konkret:
Das Heiraten selbst in Dänemark als Inhaberin eines Schengenvisums wäre rechtlich unproblematisch und ist zulässig. Das darf sie.
Die Frage ist lediglich eine praktische, nämlich, ob Eure Unterlagen und das Visum in Dänemark als ausreichend angesehen werden.

Die AE als Ehefrau eines Deutschen darf ihr hier im Inland dann nicht allein damit erteilt werden, die Einreise zu diesem Zweck als Inhaberin eines Nationalen Visums ist gesetzlich vorgesehen.

Gruß
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Antwort #12 - 22.02.2022 um 19:55:54
 
Hier mal eine Antwort von jemandem der im Januar erst in Dänemark geheiratet hat.

Eine Heirat in Dänemark wird dir nur bedingt etwas nützen. Heiraten in Dänemark ist hilfreich wenn man einen Partner hat, der bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, zum Studium etwa.

In deinem Fall sehe ich darin kaum Nutzen. Ja, die Geburtsurkunde wird für die Heirat in Dänemark nicht benötigt. Sie wird aber dann später nötig sein um das richtige Einreisevisum nach Deutschland zu bekommen, da deine Frau nach einer Heirat mit Besuchervisum nicht wird hierbleiben dürfen.

Die einzige bürokratische Hürde, die einem eine Heirat in Dänemark nimmt, ist die der Ledigkeitsbescheinigung. Als Solche akzeptiert Dänemark nämlich auch eine deutsche Meldebescheinigung mit entsprechendem Eintrag, sollte jemand schon in Deutschland leben, oder im Ausnahmefall eine eidesstattliche Erklärung.
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Antwort #13 - 23.02.2022 um 13:11:07
 
ein weiterer "Vorteil" kann sein wenn absehbar ist dass das Einkommen für die VE für das Heiratsvisum nicht ausreicht.
Denn wenn bereits verheiratet (z.B. in DK) muss für das FzF Visum keine VE abgegeben werden.
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mezzanine
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Antwort #14 - 07.03.2022 um 13:18:58
 
T.P.2013 schrieb am 17.02.2022 um 12:11:07:
Das Heiraten selbst in Dänemark als Inhaberin eines Schengenvisums wäre rechtlich unproblematisch und ist zulässig. Das darf sie.


Was heißt das konkret?
Muss man das Visa dann unter Angabe der Absicht einer Heirat in Dänemark stellen oder ist es tatsächlich einfach möglich ohne die Behörden darüber zu informieren nach Dänemark zu fahren und dann später wieder auszureisen ohne, dass es einem negativ ausgelegt wird wenn man später den Familiennachzug beantragt?
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Antwort #15 - 07.03.2022 um 16:01:09
 
Wenn Deine Verlobte ein Visum beantragt und erhält was es ihr (auch) ermöglicht, nach Dänemark zu reisen (ein Schengenvisum),  dann kann sie zusammen mit Dir dort hin reisen und heiraten. Sie kann auch wenn sie in D ist hier heiraten, ohne das vorher zu beantragen (wenn sie alle nötigen Unterlagen dabei hat). Wenn Sie sich irgendwo legal aufhält darf sie dort auch heiraten (wenn sie die in diesem Land nötigen Papiere in der benötigten Form dabei hat). Es ist nicht verboten zu heiraten. Wenn die Ehe in gültiger Form nach Ortsrecht geschlossen wurde dann seid ihr verheiratet. Punkt.

Dass sie nicht gleich hier bleiben kann trotzdem sie jetzt die Ehefrau eines Deutschen ist weil Sie nach D nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist ist dann noch eine andere Baustelle.
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Antwort #16 - 08.03.2022 um 13:06:00
 
Zitat:
T.P.2013 schrieb am 17.02.2022 um 12:11:07:
Das Heiraten selbst in Dänemark als Inhaberin eines Schengenvisums wäre rechtlich unproblematisch und ist zulässig. Das darf sie.


mezzanine schrieb am 07.03.2022 um 13:18:58:
Was heißt das konkret?
Muss man das Visa dann unter Angabe der Absicht einer Heirat in Dänemark stellen oder ist es tatsächlich einfach möglich ohne die Behörden darüber zu informieren nach Dänemark zu fahren und dann später wieder auszureisen ohne, dass es einem negativ ausgelegt wird wenn man später den Familiennachzug beantragt?


Hallo,

das heißt konkret genau das, was ich schrieb.

Es ist zulässig und gewollt, mit einem Schengenvisum, das zu einem zulässigen Zweck (bspw. ein Besuch von Verwandten, o.ä.) und üblicherweise mit Geltung für alle Schengenländer ausgestellt wurde, nach DNK zu reisen und dort zu heiraten.

Die Reise nach Dänemark ist zulässig.
Das Heiraten ist zulässig.

Es ist nicht erforderlich, bei Beantragung des "Besuchsvisums" jeden möglichen weiteren, zusätzlichen Zweck oder Aufenthalt anzugeben.
Es ist nicht erforderlich, irgendwelche Behörden über jeden wahrgenommenen weiteren, zusätzlichen Zweck oder Aufenthalt zu informieren.

Da gibt es keinen Anlass keinerlei Grund, irgendetwas negativ auszulegen.

Die bei Erteilung des Schengenvisums vorgesehene Ausreise dann nach Heirat und anschließende Beantragung eines nationalen Visums zur FzF ist dann folgerichtig und auch so vorgesehen.
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