Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zum Ablauf und Kosten bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei Zuzug zum dt. Ehepartner.
Wir haben heute eine Email der
ABH bekommen, dass über unseren Antrag entschieden wurde und dass nicht ersichtlich ist, ob wir bereits die Bearbeitungsgebühren von 100 Euro bezahlt hätten. Dann die Bitte dies zu überweisen und die Info, dass ein Versenden des Aufenthaltstitels erst nach Nachweis über die Bezahlung der Gebühr möglich ist.
Jetzt bin ich verwirrt.
Sind die 100 Euro Bearbeitungsgebühren für den Antrag/die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis oder 100 Euro Gebühr, die für die Erteilung des EAts fällig werden. Im Internet bin ich hierzu nicht klar fündig geworden. Dort werden keine Bearbeitungsgebühren erwähnt, sondern nur Gebühren, die anfallen, wenn der AET erteilt und gedruckt wird.
Alos die Frage: Werden für den Antrag und dessen Bearbeitung auf Aufenthaltserlaubnis bei Zuzug zm dt. Ehepartner Gebühren erhoben ( unabhängig von der Entscheidung)? Oder handelt es sich bei den 100 Euro um die Gebühren, die für den Eat fällig werden?
Gleichsam können wir nicht herauslesen, ob der Antrag jetzt positiv oder negativ entschieden wurde. Wir haben zwar eine Email zurückgesendet, allerdings hoffe ich, dass hier evtl. jemand vorher schon Licht ins Dunkeln bringen kann. Wir sind sehr aufgeregt.
Danke und viele Grüße