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EINBÜRGERUNG (Gelesen: 1.369 mal)
Rodi
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i4a rocks!


Beiträge: 15
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
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13.02.2022 um 21:52:39
 
Guten Abend zusammen,
Ich bin deutsche Staastbüger, ich bin mit einer marokkanerin seit 2011 verheiratet. Wir haben unsere Ehe in Standesamt 1 in Berlin registriert. Wir haben zwei Kinder und die haben auch deutsche staatsangehörig bekommen. Seit 2017 leben wir in Spanien meine Frau hat einen spanischen Aufenthalterlaubnis für 5 Jahre bekommen und jetzt bei verlängerung der aufenthalt in Spanien bekommt sie 10 Jahre.
Ich möchte fragen, ob Sie das Recht auf einbürgerung hat?
Ob die Zeiten die wir in Spanien verbracht haben, weden in betracht genommen?
Viel dank im voraus


Viele Grüße
Karim
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.02.2022 um 22:53:33
 
Eine Einbürgrung nach § 9 Abs. 1 StAG scheidet mangels eines rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aus. Die Aufenthaltszeiten in Spanien können nicht berücksichtgt werden.

Eine Einbürgerung aus dem Ausland für Ehegatten von Deutschen setzt nach § 14 Satz 2 StAG voraus, dass der Aufenthalt des deutschen Ehegatten im öffentlichen Interesse liegt. Das wäre dann der Fall, wenn eine Entsendung ins Ausland oder eine Tätigkeit für eine internationale Organisiation vorliegen würde. Nicht ausreichend wäre eine bloße Auswanderung.
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.02.2022 um 11:47:49
 
... Aber sie könnte sich erkundigen, ob die Einbürgerung in Spanien möglich ist. Dann wird sie ja auch Unionsbürgerin.
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Rodi
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i4a rocks!


Beiträge: 15
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
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Antwort #3 - 26.02.2022 um 00:08:18
 
Danke sehr für die helfreiche Antworten
Viele Grüße aus Spanien Smiley
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