Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ? (Gelesen: 1.667 mal)
Bebo4545
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Deutschland, Egypt
Deutschland
Egypt

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägypten .
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
11.02.2022 um 07:42:48
 
Guten Morgen
Kann mir jmd helfen? Bitte
Ich bin in einem sehr komplizierte Situation .
und zwar ich bin Ägypterin Und hab Italienische Daueraufenthalt-EU und seit 7monat in Deutschland. Ich hab ein job als Erzieherin(helferin) gefunden und dann hab ich Arbeitserlaubnis beantragt aber die Erlaubnis kam leider nach 2 Monate an und dann der Arbeitgeber wollte mich nicht mehr annehmen weil so lange hat den Arbeitserlaubnis gedauert.
ich hab schon Deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 38a bekommen aber steht drauf ( ich sowie meine Unterhaltsberechtigte person darf keine Sozialleistungen beziehen).
(Nur zum Info: ich hab vorher keine Kinder )
und jetzt bin ich schwanger und mein Freund hat nur Aufenthaltsgestattung im Asyl Verfahren.
leider ich bin noch nicht versichert ((ich hab kein Krankenversicherungskarte)) weil hat mit dem job nicht geklappt
Ich weiss gar nicht was ich machen soll? Soll ich nach Italien zurückkehren? Bekommt das Kind Aufenthaltsrecht in Deutschland? Nach der Geburt werden die mich abschieben? Ich will keinen Anwalt einschalten da ich das nicht leisten kann . ich bin seit ca 7 Monaten und bezahle alles von meiner Tasche.
bitte um eure hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Antwort #1 - 11.02.2022 um 11:19:24
 
Hallo,

so wie ich das sehe, fehlt es bei Dir aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung an der Sicherung des Lebensunterhalts (LU).
Das bedeutet, dass es nach der Geburt, deren Kosten dann ja vermutlich vom Sozialamt übernommen würden, dazu kommen kann, dass Dir die AE nicht verlängert und Du eine Aufforderung zur Ausreise bekommen könntest.
"Abgeschoben" würde man nur letztendlich, sofern man einer solchen Aufforderung nicht nachkäme und nachdem diese angedroht worden ist. Darüber solltest Du Dir im Moment keine Gedanken machen.

Aufgrund der fehlenden Sicherung des LU bei Dir wird Dein Kind erst einmal meiner Meinung nach keinen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen können.

Da aber das Kind ja einen Vater im hier laufenden Asylverfahren hat, bestehen grundsätzlich weitere Erwägungsgründe, die möglicherweise relevant sind.
Das kann ich aber nicht beurteilen.

Ich würde dir aufgrund dieser Gesamtsituation dringend ans Herz legen, eine Migrationsberatung / Beratungsstelle für Migranten in Deinem Ort aufzusuchen und deren Hilfe anzunehmen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Antwort #2 - 11.02.2022 um 12:08:40
 
Am Einfachsten wäre immer noch dass Du Dir einen Job suchst.  Solange die Schwangerschaft nicht sichtbar ist. Und nein, man muss beim Vorstellungsgespräch nicht angeben, dass man schwanger ist oder Kinder plant. Auch nicht auf ausdrückliche Nachfrage, dann darf man auch lügen. Dann wärst Du wenigstens erst mal krankenversichert. Und könntest klären, wie es später weitergehen soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
engelchen+
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Antwort #3 - 11.02.2022 um 17:16:41
 
Bebo4545 schrieb am 11.02.2022 um 07:42:48:
ich hab schon Deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 38a bekommen aber steht drauf ( ich sowie meine Unterhaltsberechtigte person darf keine Sozialleistungen beziehen).

Hast Du eine Krankenversicherung vorgelegt bei der Antragstellung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bebo4545
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Deutschland, Egypt
Deutschland
Egypt

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägypten .
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Antwort #4 - 11.02.2022 um 18:00:22
 
Ja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema