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eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung? (Gelesen: 1.526 mal)
taiming
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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05.02.2022 um 22:02:23
 
Hallo,

meiner Frau (Niederlassungserlaubnis) wurde leider ihr eAt gestohlen - der Pass ist jedoch unversehrt zu Hause.

Problematisch ist es als dass wir nächsten Monat aus familiären Gründen dringend reisen müssen. Angenommen man kommt an einen Termin bei der ABH - ist in diesem Falle die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder eine anderweitiger reisetauglicher Nachweis möglich?

Danke und viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT (NE) gestohlen - Gibt es eine Fiktionsbescheinigung?
Antwort #1 - 06.02.2022 um 13:11:47
 
Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigug ist rechtlich nicht geboten, da die einschlägigen Voraussetzungen (Antrag auf Verlängerung oder Erteilung) hierfür nicht vorliegen. Im Übrigen wäre dies bei einer Reise problematisch, da eine Einreise mit einer Fiktionsbescheinigung gleichzeitig die Vorlage des "alten" Aufenthaltstitels erfordern würde.

Die ABH kann aber für die Übergangszeit einen AT in Gestalt eines Klebeettickets in den Pass der Ehefrau kleben. Damit wäre das Problem gelöst.
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taiming
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2022 um 13:30:41
 
Vielen lieben Dank für deine Antwort! Sehr hilfreich.

Dann hoffe ich mal dass die ABH hierzu bereit ist und alles klappt, es wäre zu schade falls nicht.
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