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Irakische Staatsangehörigkeitsurkunde beantragen? (Gelesen: 3.771 mal)
shiva77
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Irakisch
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03.02.2022 um 19:52:19
 
Guten Tag,

ich bin 21 Jahre alt und bin in Deutschland geboren meine Eltern sind aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet.

Nun ich möchte meinen Reisepass beantragen damit ich mir ein Bankkonto eröffnen kann weil es langsam wichtig ist.

Um mein Reisepass beantragen zu können beim Rathaus muss ich meine Identität nachweisen das ich aus Irak komme...

Ich war auch bei der Irakischen Botschaft um einen Nachweis der irakischen Staatsbürgerschaft zu bekommen, diese darauf hin meinten ich Papiere aus dem Irak brauche das ich zu dem Land gehöre.

Nun ich bin in Deutschland geboren und habe außer meine Eltern keine Verbindung zu meinem Land außer das ich diese Staatsangehörigkeit habe...

Wie sollen die da drüben wissen das ich existiere wenn ich kein Fuß in dieses Land betreten habe.

Ich bin echt am Verzweifeln, ich würde mich über Tipps etc. freuen.

P.S

achso gerade habe ich eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz bis meine Herkunft festgestellt wurden ist...

Mit freundlichen Grüßen Laut lachend
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.02.2022 um 20:31:03
 
War das Asylverfahren deiner Eltern "erfolgreich"? Nach welchem Paragraphen galt deine AE for Ausstellung der Fiktionsbescheinigung?

Ich nehme mal an, du möchtest die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Ansonsten gilt folgendes:

Damit du für den Irak "existierst" musst du zuerst ins Zivilregister eingetragen werden. Das geht entweder persönlich im Irak (am besten zusammen mit deinen Eltern) oder falls möglich über Verwandte/Bekannte oder einen Anwalt mit entsprechender Vollmacht. Wobei letztere Alternative nicht besonders einfach sein wird.

Erst nach Eintragung ins Zivilregister kann dir eine nationale Identitätskarte ausgestellt werden. Damit kannst du deine Staatsangehörigkeit nachweisen und auch einen irakischen Pass beantragen.

Sollten deine Eltern als Flüchtlinge anerkannt sein und diesbezüglich nicht mitwirken wollen/können, dann müsste man sich insgesamt überlegen, ob eine Registrierung insgesamt zumutbar ist. Das aber als letzte Alternative.

Tut mir leid, dass es doch ein schwieriges Verfahren ist.
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surfman
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 28.07.2022 um 15:03:56
 
Hallo, ich schließe mich hier mal an, da ich gerade einem Bekannten helfe, der in einer ähnlichen Lage ist. Bei unseren Recherchen haben wir heraus gefunden, dass für die Beantragung des irakischen Passes zwei Dokumente benötigt werden:
Irakischer Personalausweises ( Hawitt al-Ahwal Al-Medanie)

Irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie)

Worum handelt es sich bei der Staatsangehörigkeitsurkunde? Mein Bekannter hat etwas vorliegen, dass sieht aber eher aus wie eine Geburtsurkunde. Vielleicht kann jemand dazu Auskunft geben.

@Bayraqiano Oder weisst du, dass der Personalausweis (ich denke damit ist dasselbe gemeint, dass du als nationale Identitätskarte bezeichnest) ausreicht?

Ich beziehe mich auf folgende Webseiten der irakischen Botschaft:
http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/de/anzeige75_de.php

https://mofa.gov.iq/frankfurt/?page_id=390

Viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.07.2022 um 15:59:22
 
Die "Hawiyat al-ahwal al-Madaniya" (هوية الاحوال المدنية) ist eine laminierte Karte und ist (bzw. war) der irakische Personalausweis. Sie wird ausgestellt, wenn die Person im irakischen Zivilregister eingetragen ist.

Die "Shadaht al-Dschinsiya" (شهادة الجنسية) ist ein auf dicker Pappe ausgestelltes Dokument (schwarzer Umschlag), das den Erwerb der irakischen Staatsangehörigkeit verbindlich feststellt.

Beide Dokumente wurden seit 2016 durch die sog. "al Bitaka al-Wataniya al-Muwahada" (البطاقة الوطنية الموحدة; Nationale Identitätskarte), einem Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt. Sie wird wie die Vorgängerdokumente nur im Irak ausgestellt und setzt ebenfalls die Eintragung im Zivilregister voraus.

Für den Reisepass werden entweder die beiden zuerst genannten Dokumente gemeinsam benötigt oder die neue Nationale Identitäskarte falls vorhanden. Nach dem von dir verlinkten Infos des GK Frankfurt, darf die Hawiyat al ahwal al madaniya nicht älter als 15 Jahre alt sein.
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surfman
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 10.08.2022 um 10:04:34
 
Vielen Dank für die Antwort!
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