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Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 (Gelesen: 936 mal)
Themen Beschreibung: Paragraph wechseln
Mohandas Karamchand Gandhi
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Beiträge: 6

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovaren
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
30.01.2022 um 20:01:57
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte das mich jemand bitte unterstützt.
Ist es die Möglichkeit mein Paragraph zu wechseln.
Zur Zeit ich habe die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 -
mein Aufenthalt zu wechseln. Ich habe nicht die Erwerbstätigkeit.
Ich möchte es selbstständig machen.
Ich brauche eure Hilfe.

Danke für ihre Unterstützung .
LG
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Mohandas Karamchand Gandhi  
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
Antwort #1 - 30.01.2022 um 21:05:50
 
Man kann die Erlaubnis beantragen. Normalerweise verlangt die Ausländerbehörde ein Gutachten der Industie- und Handelskammer, dass Dein Geschäftsplan und Dein Finanzplan in Ordnung sind und Du voraussichtlich Erfolg haben wirst. Vielleicht fängst Du damit an, Deinen Geschäftsplan und Deinen Finanzplan mit der IHK zu diskutieren.

Ansonsten kannst Du auch fünf Jahre lang normal arbeiten, danach die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltesgesetz beantragen. Damit darfst Du Dich selbständig machen.
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