Einer schrieb am 24.01.2022 um 15:28:51:Meine Freundin wurde ohne Kündigung rausgeschmissen
Nun ist nicht ganz klar, wer und wann die Beschäftigung beendet hat. Die
ABH wird nur erkennen, dass es bei Fam. X nicht bis xx weiter geht. Es wird Nachfragen geben.
Die Gastfamilie hätte wahrscheinlich keinen Rausschmiss veranlasst, wenn deine Freundin VORHER mit ihnen über ihre Pläne gesprochen hätte. Du selbst hast die fahrlässige Handlung schon erkannt.
Einer schrieb am 24.01.2022 um 15:28:51:hat sie keinen Anspruch auf
AT nach 16b mehr?
Sie hat so oder so keinen Anspruch auf einen lückenlos folgenden
AT nach 16b. Du verstehst vielleicht "Anspruch" nicht.
Wäre das so, könnte jede Person mit
AT xyz sich selbst einen anderen Aufenthaltsgrund suchen und dann auch Rechtsanspruch auf einen entspr.
AT haben. Das ist nicht so
Einer schrieb am 24.01.2022 um 15:28:51:Ich bezweifle stark, dass die Familie Recht hatte, das Au-Pair in 2 Stunden ohne schriftliche Beendigung des Vertrags bzw. Nennung des schwerwiegen Grunds einfach so rauszuwerfen...
Hier kennt keiner den Vertragsinhalt, wir können also nur rätseln. Ihr solltet überlegen, was für deine Freundin nun wichtig ist. Der Versuch, trotzdem einen neuen
AT zu erhalten oder gegen die Gastfamilie vorzugehen.
Einer schrieb am 24.01.2022 um 15:28:51:Soll sie dem Sachbearbeiter erklären, was heute passiert ist,
Ich selbst würde das mit etwas früheren Geschehnissen versuchen. Schon länger gab es Diskrepanzen, über die man sich aber wieder gütlich einigen konnte. Offenbar passte man nicht zusammen. Man hat die Chance auf einen Studienplatz gesehen, aber nicht das Procedere und die Bestimmungen im A-Recht berücksichtigt. Man konnte den Beginn des Kollegs nicht ändern. Ich würde zumindest nicht versuchen, den ganzen Schlamassel nun der Gastfamilie zuzuschreiben.
Außerdem weiß niemand, ob die Familie tatsächlich die
ABH informiert hat.