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Fragen zur Ermessenseinbürgerung als Schweizer + EU Bürger in Deutschland (Gelesen: 2.129 mal)
Sip2201
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Schweiz, Kroatien
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21.01.2022 um 14:50:51
 
Liebes Forum

Ich wende mich an euch, weil ich mich in Deutschland einbürgern lassen möchte, ich jedoch nicht weiss, ob ich alle Voraussetzungen erfülle und was es sonst noch zu beachten gibt. Wie im Titel beschrieben bin ich Schweizer Staatsbürger und zudem bin ich noch Staatsbürger Kroatiens und somit ein EU Bürger. Meine Fragen beziehen sich im wesentlichen auf zwei Punkte:

1. Aufenthalt. Da ich Schweizer bin und sowohl in der Deutschschweiz geboren, aufgewachsen und auch dort eingebürgert wurde, kann ich bei Ermessenseinbürgerungen meine Aufenthaltsdauer auf 4 Jahre verkürzen. Ich habe bis Dezember 2021 etwas mehr als 5 Jahre in Deutschland gelebt, habe mich aber im Dezember 21 abgemeldet und bin zurück in die Schweiz gekommen. Ich werde jedoch schon im Februar wieder nach Deutschland zurückziehen. Somit wären wir bei der ersten Frage: Wie wirkt sich dieser kurze Auslandsaufenthalt auf mein Einbürgerungsverfahren aus? Ich habe gelesen, dass Auslandsaufenthalte von unter 6 Monaten keine Rolle bei der Einbürgerung spielen würden aber stimmt das auch? Gilt das auch für Einbürgerungswillige, die nach Ermessen eingebürgert werden wollen? Falls nicht: Muss ich dann wieder volle 4 Jahre warten, bis ich mich wieder einbürgern lassen kann?

2. Arbeit und Geld. Als ich nach Deutschland gekommen bin, habe ich ein Studium an einer deutschen Universität und in deutscher Sprache erfolgreich absolviert. In dieser Zeit wurde ich finanziell von meinen Eltern unterstützt und habe nicht gearbeitet. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Bafög, ALG I oder II, ein Stipendium oder sonst irgendeine Staatliche Zuwendung beantragt oder erhalten. Wird sich der Umstand, dass ich in dieser Zeit nicht für mich gesorgt habe, sondern dass meine Eltern für mich aufgekommen sind, negativ auf meinen Einbürgerungsantrag auswirken? Ferner habe ich jetzt einen Arbeitsplatz gefunden. hierbei handelt es sich um einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag  und der Arbeitsort ist in der Schweiz, gleich hinter der Grenze. Der Lohn ist mehr als ausreichend, um sich alleine ein Leben in Deutschland zu finanzieren und zudem habe ich über 10'000€ Ersparnisse auf einem deutschen Sparkonto und meine Eltern könnten mich erneut unterstützen, falls ich in finanzielle Schieflage kommen würde. Meine Fragen lauten jetzt: Wird sich der befristete Arbeitsvertrag oder die Tatsache, dass ich in der Schweiz und nicht in Deutschland arbeite, negativ auf meinen Einbürgerungsantrag auswirken? Ich weiss, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland sein muss aber reicht es da, wenn man "nur" in Deutschland gemeldet ist und in Deutschland lebt?

Ich bin euch allen dankbar, die sich das nur schon durchlesen und die mir helfen können. Auch wenn ihr nur einen Link zu einer guten Beratungsstelle für meine Probleme oder für eine gute Anwaltskanzlei hinterlässt, bin ich auch schon mehr als dankbar dafür!

Ach ja, bevor ich es vergesse: Was genau bedeutet eigentlich "Ermessenseinbürgerung"? Das klingt für mich erstmal so als würde ich nach dem Ermessen - also nach dem Gutdünken eines Beamten - eingebürgert werden und dass ich bei einer Ablehnung wohl keine Möglichkeit hätte, diese Entscheidung anzufechten. Ist das tatsächlich so? Besten dank für alle Antworten nochmals.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.01.2022 um 17:15:42
 
zu 1.) Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen, § 12b Abs. 1 Satz 1 StAG. Das gilt auch für Einbürgerungen nach § 8 StAG. Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts dürfte auch gegeben sein.

zu 2.) Das dürfte in der Tat ein Problem werden, da eine prognostische Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich wäre und alleine ein befristeter Vertrag hierfür nicht ausreichend sein dürfte. Unterhaltszahlungen von den Eltern würde ich auch als nicht ausreichend erachten, da wohl hier kein Anspruch darauf bestehen würde. Näheres müsste ohnehin mit der zuständigen Behörde besprochen werden.

zum Ermessen: Ermessen ist kein Gutdünken der Behörde. Sie muss deinen Fall sorgfältig prüfen, alles abwägen und zu einer rechtlich vertretbaren Entscheidung kommen. Insoweit hast du Anspruch auf eine Entscheidung, welche frei von Ermessensfehlern ist. Du kannst auch dagegen Rechtsmittel einlegen, das Gericht kann aber nur die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüfen; nicht aber eine neue (eigene) Ermessensentscheidung.
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Sip2201
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Schweiz, Kroatien
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Antwort #2 - 21.01.2022 um 22:41:45
 
Besten Dank für deine Antwort!

Schade, dass Punkt 2) wohl ein grösseres Problem darstellen dürfte. Ich habe mal nachgeschaut und gesehen, dass es wohl auch da einige wenige Ausnahmen gibt, besonders wenn befristete Verträge branchenüblich sind. Ich frage mich auch, ob man nicht berücksichtigt, dass ich frisch von der Uni komme und gerade meinen ersten Job bekommen habe, gleich nach erfolgreichem Abschluss. Ich habe mich nichtmal (in der Schweiz) auf dem Arbeitsamt melden können, so schnell ging es und bei Uni-Abgängern ist es eher die Regel, dass man erstmal einen befristeten Vertrag kriegt und nicht sofort unbefristet. Ob befristete Verträge in meiner Branche üblich sind, ist fraglich. Aber würde man bei mir die Umstände (frischer Uni-Abgänger, noch keine Berufserfahrung, dafür aber auf Anhieb einen Job gefunden, welcher womöglich sogar als Teil der Ausbildung gesehen werden könnte) berücksichtigen oder wird das eher nicht berücksichtigt und ich muss erstmal warten, bis ich einen unbefristeten Vertrag habe?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.01.2022 um 18:29:33
 
Natürlich ist die bisherige Biographie ein Bestandteil der Prüfung, auch mit Blick darauf, dass man als Akademiker in der Regel einem geringeren Risiko von Arbeitslosigkeit und dauerndem Bezug von Sozialleistungen ausgesetzt ist. Es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung der Behörde, deshalb kann man hier keine eindeutige Antwort geben. Deshalb solltest du dich mit der Einbürgerungsbehörde in Verbindung setzen.
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Sip2201
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 06.07.2022 um 20:58:15
 
Update: Ich habe endlich meinen Antrag auf Einbürgerung stellen können.

Der Beamte, der meinen Antrag entgegengenommen hatte, war sehr nett mir gegenüber. Er hat mir u.a. auch gesagt, dass der Antrag in ca 8-9 Monaten bearbeitet sein wird. Ferner ist er mir sehr entgegengekommen: Er hat mir gesagt, dass mein Antrag automatisch von einer Ermessens- zu einer Anspruchseinbürgerung gewechselt wird, da ich in der Bearbeitungszeit die 6 Jahre Aufenthalt, die für eine Anspruchseinbürgerung erforderlich sind, erfüllen werde. Natürlich wird der Antrag erst dann "umgewandelt", wenn ich mich vorher nicht abmelde. Er hat mir auch gesagt, dass, in meinem Fall im speziellen, der einzige Unterschied zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerung der Bezug von Hartz-IV darstellt. Wenn ich kein ALG-II in Anspruch nehme oder genommen habe, werde mein Antrag durchgehen, solange alle anderen Dokumente in Ordnung sind.

Da war ich sehr überrascht, da ich eine solche Kulanz und ein solches entgegenkommen seitens der Behörde nicht erwartet hätte. Aber stimmt das denn auch? Kann die Behörde so "nett" mit mir umgehen oder hat die Behörde gar nicht das Recht, so grosszügig zu sein? Ich meine, ich habe nichts dagegen aber was ich hier und im Internet gelesen habe ist, dass es schon bei zahlreichen kleinen Details zu einem negativen Bescheid kommen kann. Habe ich jetzt einfach Glück, dass in meiner Ausländerbehörde man mir so sehr entgegenkommt?
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Antwort #5 - 06.07.2022 um 21:31:53
 
Das ist nichts Außergewöhnliches. Wenn du die Einbürgerung beantragst, werden alle in Frage kommenden Rechtsgrundlagen geprüft.
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Antwort #6 - 07.07.2022 um 01:26:47
 
Das stimmt so nicht. Bspw. Auf dem Einbürgerungsantrag in NRW kannst du oben ankreuzen aufgrund welcher Rechtsgrundlage du eingebürgert werden willst. Also § 8, 9 oder 10. Der Witz ist, dass du alle ankreuzen kannst. Oder eben keine. Denn es gibt auch weitere Einbürgerungsgrundlagen. Bspw. Staatenlose die in Deutschland geboren wurden haben den ANSPRUCH unter den Bedingungen des Artikel 2 StaatenlMindG eingebürgert zu werden. Der Artikel fehlt auf dem Einbürgerungsantrag. Darum ist es eigentlich besser garnix anzukreuzen und eben nicht den Antrag unnötig einzuschränken. Aber es kann sein, dass ein Einbürgerungsbewerber glaubt er müsse seinen Einbürgerungsantrag einschränken oder beim Antragstermin sagen die "bei ihnen passt § 10 StAG, kreuzen wir das doch an" und dann hast du unabsichtlich deine Chancen verringert, weil vielleicht doch eine Ermessenseinbürgerung besser ist oder gar wie im Fall der in Deutschland geborenen Staatenlosen Kinder sogar noch ne bessere Rechtsgrundlage gibt.

Bspw. In Deutschland geborener Staatenloser stellt nen Antrag und der Sachbearbeiter sagt bei der Antragstellung, hey bei Ihnen passt § 10, kreuzen sie das an. Und dann wird abgelehnt weil er 6 Monate im Gefängnis war. Aber hätte er garnix angekreuzt hätte der Sachbearbeiter § 8 auch checken müssen und ggf. auch Artikel 2 StaatenlMindG wo geschrieben steht, dass sogar eine 5 Jährige Gefängnisstrafe unschädlich ist.

Da kann man eigentlich nur sagen, dass man unter die Checkboxen schreibt: "alle moglichen Rechtsgrundlagen".
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Sip2201
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Antwort #7 - 07.07.2022 um 12:20:19
 
Der Einbürgerungsantrag hatte keine Kästchen zum ankreuzen aber ich weiss, was du meinst. Der Beamte sagte mir nur, er werde sich einen Vermerk machen. Leider beantwortet das nicht wirklich meine Frage
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Antwort #8 - 07.07.2022 um 12:28:07
 
Die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde sind ja keine Unmenschen. Außerdem heißt es ja nicht, dass die Person, die deinen Antrag annimmt auch die Person ist, die darüber entscheidet.

Z.b. die die den Antrag in Düsseldorf annehmen sind idR nett und nehmen gerne deinen Antrag entgegen. Aber was hilft das, wenn jeder Antrag von der Teamleiterin abgesegnet werden muss. Da stapeln sich die Akten. Glaub 3000 Akten hat jeder Mitarbeiter derzeit offen.

Also ich sehe jetzt auch nicht wo die Großzügigkeit sein soll.

Zumal Schweizer auch leichter eingebürgert werden sollten.
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Antwort #9 - 07.07.2022 um 13:31:57
 
Sip2201 schrieb am 06.07.2022 um 20:58:15:
werde mein Antrag durchgehen, solange alle anderen Dokumente in Ordnung sind.

Ja, so ist das. Mit sehr viel Glück ist der Antrag in 8-9 Monaten durch und du erhältst die Zusicherung.

Sip2201 schrieb am 06.07.2022 um 20:58:15:
dass es schon bei zahlreichen kleinen Details zu einem negativen Bescheid kommen kann. 

Das habe ich zB schon seit langem nicht im Netz gelesen.
Es wird in aller Regel alles geprüft, es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auch ruhend gestellt werden kann, bis relevante Unterlagen nachgewiesen sind. Auch auf die Möglichkeit, einen Antrag zurückzuziehen, wird hingewiesen.

Sip2201 schrieb am 07.07.2022 um 12:20:19:
Der Beamte sagte mir nur, er werde sich einen Vermerk machen. 

Das darf er.
Ob du Glück mit einem besonders netten Mitarbeiter hattest, kann niemand beantworten. Aber nette Auskünfte sind nichts besonders Großzügiges.

Sip2201 schrieb am 21.01.2022 um 22:41:45:
ob man nicht berücksichtigt, dass ich frisch von der Uni komme

Könnte ein frischer Uni-Absolvent seinen LU denn dauerhaft besser sichern als ein zB Fließbandarbeiter bei X? Vielleicht oder auch nicht.

Sip2201 schrieb am 21.01.2022 um 22:41:45:
und ich muss erstmal warten, bis ich einen unbefristeten Vertrag habe?

Das empfiehlt dir evtl. ein netter Mitarbeiter nach deiner Antragstellung. Ruhendstellung, d.h. auf den "Wartestapel" bei der EBH.
Das ist "netter" als eine kostenpflichtige Ablehnung.
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