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Ex-Freundin(Filipina) mit gemeinsamen Kind(deutsch/filipina) loswerden (Gelesen: 3.583 mal)
Hans124
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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18.01.2022 um 22:38:13
 
Hallo zusammen,

Ich habe derzeit ein größeres Problem und würde hier um Hilfe und tatkräftige Ratschläge bitten. Folgende Problemstellung:

Ich(männlich, deutsch, single) war 8 Jahre mit einer Filipina(weiblich, filipina, verheiratet) leirt. Zusammen haben wir ein inzwischen 4 Jahre altes Kind. Dieses hat nach jahrelanger Vaterschaftsanfechtung durch mich seit letztem Jahr einen deutschen Pass.
Unsere Beziehung ging letztes Jahr im September durch mich auseinander. Bis Anfang Januar war das auch alles in Ordnung.

Dann erhielten meinen Eltern am 2.1.22 ein Foto mit Flugtickets nach Deutschland und der bitte meine ex und unsere Tochter am Flughafen abzuholen. Leider waren meine Eltern so blöd und kamen der Bitte nach. Ich war von Anfang an dagegen, habe sogar die Bundespolizei angerufen um die Einreise zu verbieten, da beide weder die nötigen Mittel noch Krankenversicherung noch ein Rückflugticket haben. Leider hat die Polizei die Einreise nicht verhindert, da erstens Das Kind einen deutschen Pass hat und zweitens das Familienzusammenführungsvisa meiner ex erst am 5.1.22 ausgelaufen wäre.

Seit diesem Tag sitzen nun beide bei meinen Eltern und wollen von mir das ich ihnen deutsche Pässe, Aufenthaltstitel etc. Organisiere. Das lehne ich selbstverständlich ab.

Da ich leider geschäftlich nur unterwegs bin gab es nur ein persönliches Gespräch um sie davon zu überzeugen wieder auf die Philippinen zurückzukehren. Natürlich erfolglos.

Meine Frage ist nun, wie kann ich die zwei auf legalem Wege wieder auf die Philippinen loswerden? Den für die Philippinen gültigen Kindesunterhalt bezahle ich ja, aber mehr wird es nicht geben meinerseits.

Über jeden hilfreichen Vorschlag bin ich sehr dankbar. Falls noch Fragen zum Sachverhalt offen sind bitte melden.

Grüße

Hans
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lottchen
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Antwort #1 - 18.01.2022 um 22:52:48
 
Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
  Seit diesem Tag sitzen nun beide bei meinen Eltern und wollen von mir das ich ihnen deutsche Pässe, Aufenthaltstitel etc. Organisiere. Das lehne ich selbstverständlich ab.


Was heißt hier "selbstverständlich"? Für mich ist es keinesfalls selbstverständlich, dass Du Dich komplett dagegen sperrst Deinen Teil beizutragen Deinem deutschen Kind ein Leben in Deutschland zu ermöglichen.

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
  wie kann ich die zwei auf legalem Wege wieder auf die Philippinen loswerden?

Gar nicht. DU kannst schon gar nichts tun. 

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Den für die Philippinen gültigen Kindesunterhalt bezahle ich ja, aber mehr wird es nicht geben meinerseits.

Wenn Dein Kind in D lebt hast Du auch den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Dann gilt deutsches Unterhaltsrecht.

Sicherung des LU / Krankenversicherung usw. spielen keine Rolle bei einem deutschen Kind und seiner ausländischen Mutter. Das was über den Kindesunterhalt hinaus geht den Du zu zahlen hast zahlt der deutsche Staat, solange Deine Ex-Freundin kein eigenes Geld verdient.

Dass die Bundespolizei nicht eingegriffen hat ist völlig in Ordnung. Das Kind ist deutsch und darf einreisen und die Mutter hatte ein Visum und durfte ebenfalls einreisen. Jetzt hat die Mutter hoffentlich für sich und das Kind eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Wie stehen Deine Eltern nun dazu? Helfen sie ihrem Enkelkind und seiner Mutter? Außer dass sie momentan die Unterkunft stellen?    
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uwe1122
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Antwort #2 - 18.01.2022 um 23:47:05
 
lottchen schrieb am 18.01.2022 um 22:52:48:
Was heißt hier "selbstverständlich"? Für mich ist es keinesfalls     



Man kann auch ohne erhobenen Zeigefinger auf Fragen antwoten.

Wir kennen nicht die ganzen Zusammenhänge .

Erklär doch mal bitte ,welche Mitwirkung der TO zur Erlangung eines

AT für seine Ex hat ?Sie muss doch den Antrag stellen.Es geht doch hier nicht um eine eheliche Gemeinschaft.




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nixwissen
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Antwort #3 - 19.01.2022 um 03:06:04
 
Moin,

komische Vorstellungen hast Du, wenn das nicht gar Fake ist.
Ich nehme an, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht? Ich könnte mir sonst nur schwer vorstellen, wie sie das Visum bekommen hat, ohne daß Du das zumindest mitbekommen hättest. Das spielt aber vermutlich gar keine Rolle.
Das Kind ist deutsch und hat somit ein Recht darauf in D zu leben. Die Mutter dadurch auch, ohne weitere Vorraussetzungen.
Du bist verpflichtet mindestens den Unterhalt für das Kind nach deutschem Maßstab zu zahlen, "aber mehr wird es nicht geben meinerseits" kannst Du gepflegt in die Tonne treten.
Du kannst rein gar nichts dagegen machen und sie schon gar nicht zurückschicken. Die Mutter nicht und das Kind schon gar nicht.
Die Vaterschaft wirst Du auch nie wieder los, dazu ist es viel zu spät.
Die Lage ist zum Glück so klar, daß Dir hier auch niemand einen Tip geben kann, Deine Vorstellungen umzusetzen. Ausser vielleicht den Tip, mal Deine Moralvorstellungen bezüglich Deines Kindes zu überdenken.
Hoffentlich kümmern sich wenigstens Deine Eltern um ihr Enkelkind bzw. helfen der Mutter dabei.

Uwe, welche Zusammenhänge müsste man denn noch wissen um sagen zu können, daß er sein Kind und dessen Mutter nicht ins Ausland loswerden kann?
Er muss den Unterhalt hier zahlen und das war's. Natürlich muss er sich nicht um die AE der Mutter kümmern aber die AE zu bekommen wird für die Mutter ja kein Problem. Genauso hat er aber auch absolut null Einfluss auf den ganzen Rest.

Gruß,
Norbert
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Hans124
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 19.01.2022 um 07:12:50
 
Guten Morgen,

Die Ablehnung des Ganzen kommt daher, da das meiste meines monatlich überwiesenen Geldes (zwischen 2 und 4000 Euro) nicht wie geplant in das Haus auf den Philippinen und für den Lebensunterhalt geflossen ist sondern die halbe Verwandtschaft versorgt hat. Diese Tatsache hat dann auch zum Bruch der Beziehung geführt.

Auf den Philippinen hat sie alles, Familie, Haus, Sprache, Jobmöglichkeiten,...
Hier in Deutschland hat sie nichts. Meiner Meinung ist es klar, dass die Aktion daher nur dazu dient mich bzw den deutschen Staat weiter auszunutzen damit man weiter faul durchs Leben kommt.

Wenn es keine Möglichkeiten gibt dies zu verhindern dann ist es so und ich kann es nicht ändern. Was ja die ursprüngliche Frage war.

Moralpredigten helfen übrigens nicht.

Grüße

Hans

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Antwort #5 - 19.01.2022 um 09:22:52
 
Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Ich(männlich, deutsch, single) war 8 Jahre mit einer Filipina(weiblich, filipina, verheiratet) leirt. Zusammen haben wir ein inzwischen 4 Jahre altes Kind. Dieses hat nach jahrelanger Vaterschaftsanfechtung durch mich seit letztem Jahr einen deutschen Pass.
Unsere Beziehung ging letztes Jahr im September durch mich auseinander. Bis Anfang Januar war das auch alles in Ordnung. 

Es ist auch jetzt noch alles in Ordnung...vielleicht nur nicht für dich

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Dann erhielten meinen Eltern am 2.1.22 ein Foto mit Flugtickets nach Deutschland und der bitte meine ex und unsere Tochter am Flughafen abzuholen. Leider waren meine Eltern so blöd und kamen der Bitte nach. Ich war von Anfang an dagegen, habe sogar die Bundespolizei angerufen um die Einreise zu verbieten, da beide weder die nötigen Mittel noch Krankenversicherung noch ein Rückflugticket haben. Leider hat die Polizei die Einreise nicht verhindert, da erstens Das Kind einen deutschen Pass hat und zweitens das Familienzusammenführungsvisa meiner ex erst am 5.1.22 ausgelaufen wäre.

Warum und aus welchen Gründen soll die Polizei die Einreise eines deutschen Kindes und des dazugehörenden Erziehungsberechtigten mit FZV verhindern? Geht doch überhaupt nicht...egal was du willst!

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Seit diesem Tag sitzen nun beide bei meinen Eltern und wollen von mir das ich ihnen deutsche Pässe, Aufenthaltstitel etc. Organisiere. Das lehne ich selbstverständlich ab. 

Du kannst ablehnen was du willst, verhindern kannst du es nicht! Das Kind hat ja einen deutschen Pass und die Mutter bekommt eine AE zur Personensorge. Die Ämter werden dich zur Mithilfe und vor allem zur Zahlung verpflichten!
Du wirst Unterhalt für Kind & Mutter bezahlen müssen, dazu die KV für die Mutter (Kind kann in deine Familienversicherung, wenn GKV). Also schön das Geld zusammen halten

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Da ich leider geschäftlich nur unterwegs bin gab es nur ein persönliches Gespräch um sie davon zu überzeugen wieder auf die Philippinen zurückzukehren. Natürlich erfolglos.


Wer die Philippinen kennt wird das verstehen!

Hans124 schrieb am 18.01.2022 um 22:38:13:
Meine Frage ist nun, wie kann ich die zwei auf legalem Wege wieder auf die Philippinen loswerden? Den für die Philippinen gültigen Kindesunterhalt bezahle ich ja, aber mehr wird es nicht geben meinerseits. 


Gar nicht und die Gerichte werden dich zwingen weit mehr als den für die Philippinen gültigen Unterhalt zu zahlen. Wie schon gesagt den vollen Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle + Unterhalt für die Mutter.

nixwissen schrieb am 19.01.2022 um 03:06:04:
Ich nehme an, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht? Ich könnte mir sonst nur schwer vorstellen, wie sie das Visum bekommen hat, ohne daß Du das zumindest mitbekommen hättest. Das spielt aber vermutlich gar keine Rolle.

Ja, auf den Philippinen hat die Mutter bis zum alter von 6 das alleinige Sorgerecht



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lottchen
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Antwort #6 - 19.01.2022 um 09:29:57
 
Inwieweit Du für die Mutter tatsächlich Unterhalt zahlen musst weiß ich nicht. Möglich ist es schon. Üblicherweise bis zum dritten Lebensjahr des Kindes wenn die Mutter unterhaltsbedürftig ist. Dein Kind ist aber schon 4.

Ab dem dritten Geburtstag des Kindes ist die Mutter zu einer Vollzeit-Berufstätigkeit verpflichtet, so dass dann kein Unterhaltsanspruch mehr gegeben ist. Allerdings setzt dies voraus, dass es eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Der Unterhaltsanspruch verlängert sich über den dritten Geburtstag hinaus, falls die Mutter keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat und infolgedessen nicht berufstätig sein kann. Diese Umstände muss die Mutter beweisen (BGH FamRZ 2015,1369).
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhalt-der-nichtehelichen-mutter/ni...
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Antwort #7 - 19.01.2022 um 10:52:55
 
Das Visum der Mutter ist seit 5.1.22 abgelaufen. Die Mutter hat sich hoffentlich bei der ABH gemeldet und eine AE für sich (zur Sorge für ihr deutsches Kind) beantragt. ? § 28(1)?
Der deutsche Vater eines deutschen Kindes ist grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes.
Die Mutter ist ebenso unterhaltspflichtig.
Bei der Mutter läuft das wahrscheinlich in die sozialrechtliche Schiene.
Meldebestätigung Wohnadresse, AE, Kindergeld, Sozialleistung ALG2 unter Anrechnung des  Kindergeldes und des väterlichen Unterhalts.
Ob die Mutter sich gleich rechtlichen Beistand sucht, um den Unterhalt für sich zu prüfen bzw. einzuklagen, ist Sache der Mutter.

Zahlt der Vater für das Kind nicht oder muss erst verklagt werden, zahlt das Jugendamt Vorschuss. Der Vater wird nicht um die Rückzahlung herumkommen.
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Antwort #8 - 19.01.2022 um 15:01:53
 
Hans124 schrieb am 19.01.2022 um 07:12:50:
meines monatlich überwiesenen Geldes (zwischen 2 und 4000 Euro)


Ich bin kein Expert aber die Düsseldorfer Tabelle zufolge müsste er keinesfalls zu viel bezahlen. Es kann aus finanziellen Sicht eine Erleichterung werden.
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Antwort #9 - 19.01.2022 um 16:20:51
 
Die 2-4000€ hat er geschickt als er noch mit der Mutter seines Kindes zusammen und eine gemeinsame Zukunft geplant war. Momentan zahlt er den Unterhalt für das Kind der auf den Philippinen gilt. Ich bin auch kein Experte, kann aber garantieren, dass das keine 2-4000€ sind  Zwinkernd
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Antwort #10 - 19.01.2022 um 16:49:46
 
Moin,

laut der "Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2021" des BMF wären das für die Philippinen 1/4 des Unterhalts, der hier in D fällig wird.
Da spart man natürlich ne Menge, je nach Einkommen knapp 3-600€ weniger! Bisher waren das also nur knapp 100 bis knapp 200€ bei einer Nettoverdienstspanne von max. 1900 bis 11.000€.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 19.01.2022 um 16:51:05
 
lottchen schrieb am 19.01.2022 um 09:29:57:
Inwieweit Du für die Mutter tatsächlich Unterhalt zahlen musst weiß ich nicht. Möglich ist es schon. Üblicherweise bis zum dritten Lebensjahr des Kindes wenn die Mutter unterhaltsbedürftig ist. Dein Kind ist aber schon 4.

Ab dem dritten Geburtstag des Kindes ist die Mutter zu einer Vollzeit-Berufstätigkeit verpflichtet, so dass dann kein Unterhaltsanspruch mehr gegeben ist. Allerdings setzt dies voraus, dass es eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Der Unterhaltsanspruch verlängert sich über den dritten Geburtstag hinaus, falls die Mutter keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat und infolgedessen nicht berufstätig sein kann.

Ich kenne 2 ähnliche Verfahren, wo der "Vater" zahlen musste, weil die Mutter sich erstmal integrieren "musste" und nicht sofort ihren LU selbst verdienen musste. Das wurde gerichtlich für 3 Jahre nach einreise durchgesetzt.

lottchen schrieb am 19.01.2022 um 16:20:51:
Die 2-4000€ hat er geschickt als er noch mit der Mutter seines Kindes zusammen und eine gemeinsame Zukunft geplant war. Momentan zahlt er den Unterhalt für das Kind der auf den Philippinen gilt. Ich bin auch kein Experte, kann aber garantieren, dass das keine 2-4000€ sind 

Nein, das ist im UN-Unterhaltsübereinkommen von 1956 geregelt

und nach der Liste des BMF gibt e auf den Philippinen 25% der Düsseldorfer Tabelle....es wird sich für den TE also vervierfachen + vermutlicher Unterhalt für die Mutter über Jahre

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuer...
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Antwort #12 - 21.01.2022 um 09:09:35
 
Ich habe mal einen Fall bearbeitet von einem Deutschen mit 6 Millionen Euro Jahreseinkommen nach Steuer. Der Herr hatte ein uneheliches Kind mit einer Deutschen und Dauerstreit mit der Kindsmutter. Der Herr zog dann, vor dem EU Beitritt, nach Rumänien.

Sein Einkommen waren Patentgebühren. Nach damaligem Steuerrecht in RO waren Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Tantiemen usw, also rein geistiger Leistung, von der gesamten Steuer befreit.

Dazu kam dann ein kurzes Schreiben des Jugendamts. Dort wurde sein Nettoeinkommen aufgeführt und sein neuer Wohnort in RO und damit die Kürzung des monatlichen Unterhalts auf damals - erinnerlich - 1/4 der Tabelle. Der Sachbearbeiter muss sich doch richtig dämlich vorgekommen sein.

An der Situation war jedoch die KM schuld die jeden Umgang verhinderte und den Herrn um Geld zu erpressen versuchte.

Der Herr hatte noch ein weiteres uneheliches Kind bei dem die KM jedoch den Vater einbezog und dieser ein relativ normales Verhältnis zum Kind hatte. Dieses Kind wurd dann vom Vater auch ganz besonders gefördert, ihr komplettes Studium Medizin wurde gezahlt vom Vater sowie später eine millionenschwere Auslöse zur Übernahme einer Arztpraxis in einer Großstadt.

Sein Sohn aus der anderen Beziehung kann sich bei seiner Mutter wirklich bedanken, er schaut mit Sicherheit noch heute dumm aus der Röhre.
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Tippi
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Antwort #13 - 21.01.2022 um 16:46:01
 
@
dyter07

Hilft deine Erfahrung dem TS wirklich weiter?

Bitte keinen Erfahrungsaustausch in den sachlichen Foren -
dazu gibt es das Userforum - nutzt es.

Vielen Dank und Kommentar hierzu nicht erforderlich.
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reinhard
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Antwort #14 - 22.01.2022 um 12:14:27
 
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