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Integrationskurs Verpflichtung (Gelesen: 1.245 mal)
wielandtchrs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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18.01.2022 um 22:11:27
 
Hallo liebe Community.

Heute wende ich mich an euch, da meine Frau ein  Schreiben der ABH mit der verpflichteten Teilnahme an einem integrationskurs erhalten hat. Die Anmeldung hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen.

Vorweg: Es ist absolut in unserem Interesse diesen zu besuchen, doch vom Zeitpunkt einfach nicht umsetzbar.

Zur Situation:
Ich voll berufstätig in einer Leitungs und Führungsfunktion mit keinen festen Arbeitszeiten (also nicht planbar). Ich Alleinverdiener.

Meine Frau (wir sind verheiratet) seit letztem Jahr in Deutschland aufgrund von Familiennachzug zu ungeborenen deutschen Kind.
Kein Einkommen Hausfrau. Hat aber studiert im Ausland (Master) und wir benötigen keine staatliche Unterstützung.

Wir haben im September Zwillinge bekommen und ziehen im April um. Nun stellt sich die Frage, wie wir innerhalb von ein paar Wochen das managen sollen?

Es gibt an dem neuen Wohnort weder eine Kinderkrippe unter 1 Jahr, noch ein integrationskurs mit Kinderbetreuung unter 2 Jahren. Wer sollte die Kinder während des Kurses betreuen? Auch so sind die Kursorte mehr als 1 Stunde vom neuen Wohnort entfernt. Kinderbetreuung also nicht möglich.

Nun die Frage an euch. Sollten wir Einspruch einlegen?
Kann man den Kurs nicht schieben und sobald die kleinen in den Kindergarten gehen können,kann meine Frau am Kurs teilnehmen.
Das wäre das einfachste und auch ohne Probleme möglich.
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« Zuletzt geändert: 18.01.2022 um 22:21:28 von wielandtchrs »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 18.01.2022 um 22:39:48
 
wielandtchrs schrieb am 18.01.2022 um 22:11:27:
Nun die Frage an euch. Sollten wir Einspruch einlegen? Kann man den Kurs nicht schieben und sobald die kleinen in den Kindergarten gehen können,kann meine Frau am Kurs teilnehmen. Das wäre das einfachste und auch ohne Probleme möglich.


Dann macht das doch. Teilt der ABH das mit, was Du hier geschrieben hast. Und bittet um Verschiebung des geforderten Anmeldetermins. Es macht ja nun auch wenig Sinn sich jetzt anzumelden, wenn man kurz darauf ohnehin umziehen wird (es sei denn man zieht um die Ecke).

Wird dann zukünftig (nach dem Umzug) eine andere ABH zuständig sein? 
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wielandtchrs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.01.2022 um 22:49:27
 
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Es wird in Zukunft eine andere ABH zuständig sein.
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nixwissen
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Antwort #3 - 19.01.2022 um 03:23:45
 
Moin,

wielandtchrs schrieb am 18.01.2022 um 22:11:27:
Die Anmeldung hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen.

Entweder Du erklärst das der ABH wie lottchen geschrieben hat oder sie meldet sich eben an und sagt am nächsten Tag wieder ab.
Scherz beiseite, das wird bei weitem nicht so heiss gegessen wie gekocht. Da gibt es nahezu keine Sanktionen, erst recht nicht, wenn Du das so plausibel erklären kannst wie hier. Mit Zwillingen unter einem Jahr sollte es da grundsätzlich keine Probleme geben, selbst wenn es eine Betreuungsmöglichkeit gäbe. Einen besseren Grund den Kurs zu verschieben kann ich mir gar nicht vorstellen.
Also rede mit der ABH, das wird kein Problem sein.

Gruß,
Norbert
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wielandtchrs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.01.2022 um 07:06:59
 
Besteht den rechtlich überhaupt die Möglichkeit, der Ablehnung einer Verlängerung der AE ?

Den das GG schützt ja Familien besonders und in diesem Falle sticht das GG doch das Einwanderungsgesetz.

Bei deutschen Zwillingen, verheiratet und gemeinsamer Fürsorge, kann ich mir das nicht vorstellen.
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nixwissen
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Antwort #5 - 19.01.2022 um 07:09:27
 
Jein, Ablehnung nicht aber immer nur für 1 Jahr ist möglich und wird dann irgendwann auch gemacht.
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