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Pass Restgültigkeitsdauer bei Aufenthaltsgenehmigungsantrag (Gelesen: 1.445 mal)
Carsten12345
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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16.01.2022 um 17:30:14
 
Hallo,
bin neu hier und hätte gleich eine Frage: meine Ehefrau wird bald nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und dann einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen. Der Reisepass wird aber ein paar Monate später bereits ablaufen. Den neuen Pass wollten wir dann aber nach Ankunft in Deutschland bei der Botschaft in Deutschland beantragen, weil das deutlich einfacher ist als an ihrem bisherigen Wohnort.
Gibt es denn irgendwelche Vorschriften, wie lange der Pass bei Antragstellung noch gültig sein muss? Habe da nichts finden können, und das Ausländeramt antwortet nicht auf Anfragen.
Dankeschön!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.01.2022 um 17:43:45
 
Die AE ist erstmalig für mindestens ein Jahr zu erteilen, § 27 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (bei Deutschverheirateten in der Regel sogar für drei Jahre nach der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG). Stellt euch aber drauf ein, dass die ABH nach dem Motto "das haben wir schon immer so gemacht" für die Restgültigkeitsdauer des Passes erteilt.

Falls das eine Option sein sollte, könntet ihr euch mit der ABH darauf verständigen, einen Antrag zu stellen und bis zur Vorlage eines neuen Passes die Zeit mit einer Fiktonsbescheinigung zu überbrücken - Voraussetzung ist aber die Einreise deiner Ehefrau mit einem nationalen Visum.
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Carsten12345
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 16.01.2022 um 18:08:18
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mit der Gültigkeit nur bis zum Ablauf des Passes könnten wir leben; das sollte zeitlich für die Beantragung des neuen Passes ausreichen, und danach könnten wir dann eine Verlängerung beantragen.
Wichtig ist halt nur, dass der Antrag nicht schon von vornherein aufgrund der geringen Restlaufzeit (ungefähr 4 Monate) abgelehnt wird. In dem Fall müssten wir wohl doch jetzt schon den neuen Pass im Ausland beantragen, was aber ziemlich mühsam wäre.
Also so eine feste Grenze (Pass muss noch mindestens 3 Monate gültig sein oder so was) gibt es nicht?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.01.2022 um 18:39:00
 
Carsten12345 schrieb am 16.01.2022 um 18:08:18:
Wichtig ist halt nur, dass der Antrag nicht schon von vornherein aufgrund der geringen Restlaufzeit (ungefähr 4 Monate) abgelehnt wird. In dem Fall müssten wir wohl doch jetzt schon den neuen Pass im Ausland beantragen, was aber ziemlich mühsam wäre.
Also so eine feste Grenze (Pass muss noch mindestens 3 Monate gültig sein oder so was) gibt es nicht?


Nein, sowas gibt es nicht. Nur die generelle Regel, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht länger gegeben wird als der Pass gültig ist – die in diesem Falle aber nicht gilt, oft aber trotzdem angewendet wird.

Eine 4-Monats-Erlaubnis und danach eine 3-Jahres-Erlaubnis heißt zweimal Gebühren. Da muss man immer gucken, ob das Grund für eine Diskussion mit der Behörde ist oder nicht.
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Carsten12345
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 16.01.2022 um 22:53:09
 
Optimal! Dann können wir dem Antrag ja (zumindest in der Hinsicht) beruhigt entgegensehen.
Vielen Dank euch beiden; ihr habt mir sehr geholfen!
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