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Eheschließung mit einer Georgierin (Gelesen: 1.126 mal)
Kein_Mampf
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit einer Georgierin
13.01.2022 um 11:01:38
 
Frohes Neues allerseits und herzliche Grüße!

Ich habe folgende Frage:

es geht um einen Georgier, der seit ca. 7 Jahren in Deutschland lebt.
Momentan besitzt er eine AE nach 23a (krankheitsbedingt).
Es ist davon auszugehen, dass diese AE immer weiter verlängert wird, da über seinen Fall vor 1-2 Jahren vom Härtefallausschuss positiv entschieden wurde.
Der Georgier bezieht Leistungen vom Sozialamt.
Nun hat er eine Georgierin kennengelernt, die sich visafrei 3 Monate lang in Deutschland aufhält.
Die Beiden möchten heiraten, wissen aber nicht, wie sie das anstellen sollten, bzw. ob die Frau dann auch eine AE bekommen würde.

Sonst wäre sie ja gezwungen alle drei Monate ein- und auszureisen.

LG
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reinhard
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Antwort #1 - 13.01.2022 um 12:03:55
 
Zum Heiraten gehen sie zum Standesamt und bekommen zwei Listen mit den benötigten Unterlagen, die sich dann besorgen, übersetzen lassen und einreichen.

Zum Umziehen der Frau muss der Lebensunterhalt gedeckt sein. Sie kann also unabhängig von der Ehe eine Arbeitsstelle suchen, die Beschäftigungserlaubnis beantragen, die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Danach zieht er in die Stadt um, wo sie die Arbeit gefunden hat. Ähnliches gilt, wenn sie einen Studienplatz mit der nötigen Finanzierung findet, wenn sie eine Stelle im Freiwilligendienst findet und so weiter.

Visumfrei darf sie höchstens 90 Tage pro Halbjahr hier leben, sie muss also jeweils für 91 oder 92 Tage wieder nach Georgien.

Wenn die Bemühungen um die Sicherung des Lebensunterhalts zu anstrengend sind, können sie auch in Georgien zusammen leben. Dann verzichtet er einfach auf seine Aufenthaltserlaubnis hier. Beide dürfen ja (besuchsweise) visumfrei herkommen.

Letzte Möglichkeit: Wenn er wieder gesund wird, sucht er sich Arbeit, verdient genug für zwei und findet eine ausreichende Wohnung. Dann kann sie sechs Monate nach Arbeitsanntritt ein Visum beantragen, sie braucht dazu ein A1-Zertifikat. Mit einem D-Visum einzureisen bedeutet, dass sie bleiben darf.
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Kein_Mampf
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Antwort #2 - 13.01.2022 um 15:46:15
 
reinhard schrieb am 13.01.2022 um 12:03:55:
Wenn die Bemühungen um die Sicherung des Lebensunterhalts zu anstrengend sind, können sie auch in Georgien zusammen leben. Dann verzichtet er einfach auf seine Aufenthaltserlaubnis hier. Beide dürfen ja (besuchsweise) visumfrei herkommen.


Vielen Dank für deine Antwort.

Aber warum dieser herablassende Ton?
Es geht hier um Schicksale von Menschen, die nichts Böses im Sinn haben. Sie wollen einfach nur zusammen sein und können das momentan nicht, zumindest nicht auf Dauer.
Ich will jetzt nicht die ganze Geschichte erzählen, aber es gibt schon einen guten Grund, warum der betroffene Mann beim Härtefallausschuss Erfolg hatte und nicht nach Georgien zurückfährt...

Spielt es eigentlich für die Erfolgsaussichten der Frau auf eine Beschäftigungserlaubnis eine Rolle ob sie diese vor oder nach der Heirat beantragt?
Denn das Zusammentragen der für die Heirat nötigen Unterlagen könnte einige Zeit in Anspruch nehmen.
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reinhard
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Antwort #3 - 13.01.2022 um 16:32:13
 
Es gibt keinen herablassenden Ton.

Das ist einfach nur die rechtliche Situation.

Wegen der Beschäftigungserlaubnis sollen sie sich beide mit allen Unterlagen bei einer Migrationsberatung beraten lassen.
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Petersburger
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Antwort #4 - 14.01.2022 um 06:08:20
 
Kein_Mampf schrieb am 13.01.2022 um 15:46:15:
Es geht hier um Schicksale von Menschen, die nichts Böses im Sinn haben. Sie wollen einfach nur zusammen sein und können das momentan nicht, zumindest nicht auf Dauer.

Es geht dem Staat mit seiner Forderung nach gesichertem Lebensunterhalt darum, den Zuzug in die Sozialsysteme zu begrenzen.

Kein_Mampf schrieb am 13.01.2022 um 15:46:15:
Spielt es eigentlich für die Erfolgsaussichten der Frau auf eine Beschäftigungserlaubnis eine Rolle ob sie diese vor oder nach der Heirat beantragt?

Für ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit spielt die Heirat keine Rolle.
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