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Ablegen von diakritischen Zeichen/Sonderzeichen (Gelesen: 1.991 mal)
Kiwi33
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablegen von diakritischen Zeichen/Sonderzeichen
11.01.2022 um 19:23:10
 
Hallo zusammen,

TL;DR: ich bin in Deutschland geboren und habe einen asiatischen Namen mit diakritischen Zeichen. Im deutschen Ausweis allerdings bisher eigentlich ohne Zeichen, im nun neuen Ausweis sind sie dabei. Ich möchte die Zeichen jetzt ablegen, da sie verkomplizieren und den Alltag erschweren. Davor war es einfacher und alle Dokumente, Verträge, etc. laufen unter der quasi eingedeutschten Schreibweise. Namensangleichung geht nicht mehr. Habe ich Chancen mit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung?

Ausführliche Version:
Schon seit vielen Jahren wird mein Name ohne die Zeichen auf meinem deutschen Ausweis geführt und natürlich für alle Dokumente, Verträge, Zeugnisse, etc. verwendet. Wie es zum Wegfall kam, weiß ich nicht mehr und es hat mir auch nichts ausgemacht damals. Für mich war es eigentlich nur von Vorteil, da die Schreibweise immer funktioniert mit der üblichen Tastatur. Der Name wurde auch fast immer korrekt geschrieben und war mündlich einfach weiterzugeben. Ansonsten nur die üblichen Aussprachprobleme oder was jetzt Vor- und Nachname ist. Alles aber immer schnell gelöst.

Im neuen Personalausweis steht mein Name nun mit Sonderzeichen und diese Schreibweise ist leider fehleranfällig im Alltag. Die Zeichen sind über die deutsche Tastatur so nicht vorhanden. Sie werden dann entweder nur teilweise oder fehlerhaft dargestellt oder ganz weggelassen bei Karten, Dokumenten oder anderen Papieren. Das führt zu einer inkonsequenten Schreibweise und zu Fehlern, die nachträglich nochmal angepasst werden müssen. Bei Bescheinigungen selbst vom Amt z.B. musste der Sachbearbeiter auch per Hand bei jeder Stelle nachtragen und da sind Fehler reingerutscht. Insgesamt alles ärgerlich für alle Beteiligten und neue unangenehme Situationen, die ich so bisher nicht hatte.

Eine Namensangleichung über Standesamt ist nicht mehr möglich, aber ich wurde auf die behördliche Namensänderung hingewiesen. Kann ich die Zeichen ablegen über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung? Was muss ich dabei beachten?

Danke und viele Grüße
kiwi
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