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Einresise Aufenthalt wegen Arbeit (Gelesen: 1.105 mal)
maikside30
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einresise Aufenthalt wegen Arbeit
28.12.2021 um 15:55:43
 
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,  İch habe das neue Fachkräfteeinwanderungsgezetzt gelesen nach dem neuen Gezetz dürfen nicht nur Drittsstaatsangehörige mit Hochschulabschluss einreisen sondern auch  Drittsstaatsangehörige die einen Berufsabschluss besitzen und man muss nicht nur in dem Beruf tätig sein für den er eingereist ist sondern auch in dem ähnlichen Berufen was er gelernt hat.  Dazu muss man Deutschesprachkenntnisse bis zu niewue B1 mitbringen oder sprachkurs betretten und man muss das nachweisen können durch Documente.

Nun meine Fragen hierzu wären;
Welche Berufsqualificitionen zählen hier zu?
Zählt zum beispiel der Besitzt vom Führerschein alte klasse 3
Heute glaube ich C1 klasse mit 7,5 tonen Fahrerlaubnis als Berufqualification als LKW Fahrer oder
Einen Beruf wie Kälner,  Barkeeper,  Hotelunterhalter den man mehrere Jahre gemacht hat aber keinen Zertifikat für besitzt als Fachkraftsberuf?
Dann habe ich gelesen dass man seinen Beruf anerkennen lassen müsste wie und wo macht die Anerkennung?
Zum Thema Deutschkentnisse when die Sprache wie seine Muttersprache beherrscht braucht man trotzdem einen Papierliches Nachweiss für?

Danke im Voraus für alle Antworten.
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Antwort #1 - 28.12.2021 um 16:57:25
 
maikside30 schrieb am 28.12.2021 um 15:55:43:
Zählt zum beispiel der Besitzt vom Führerschein alte klasse 3
Heute glaube ich C1 klasse mit 7,5 tonen Fahrerlaubnis als Berufqualification als LKW Fahrer oder
Einen Beruf wie Kälner,  Barkeeper,  Hotelunterhalter den man mehrere Jahre gemacht hat aber keinen Zertifikat für besitzt als Fachkraftsberuf?

nein, das bringt nichts
Führerschein für PKW ist keine Qualifikation fpr Berufskraftfahrer.
die anderen Beispiele sind keine Fachkräfte, dafür gibt es eben auch keine Zertifikate (Barkeeper ausgenommen)
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blubb


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Antwort #2 - 28.12.2021 um 19:17:07
 
maikside30 schrieb am 28.12.2021 um 15:55:43:
Dann habe ich gelesen dass man seinen Beruf anerkennen lassen müsste wie und wo macht die Anerkennung? 


Hallo,

Du könntest Dich hier einmal beraten und auf Deinem Weg begleiten lassen: ZSBA.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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SimonB
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Antwort #3 - 28.12.2021 um 20:19:13
 
maikside30 schrieb am 28.12.2021 um 15:55:43:
Einen Beruf wie Kälner,  Barkeeper,  Hotelunterhalter den man mehrere Jahre gemacht hat aber keinen Zertifikat für besitzt als Fachkraftsberuf?

Dafür besteht wahrscheinlich kein Fachkräftemangel in Deutschland.

maikside30 schrieb am 28.12.2021 um 15:55:43:
Zum Thema Deutschkentnisse when die Sprache wie seine Muttersprache beherrscht braucht man trotzdem einen Papierliches Nachweiss für?

Welche Sprache beherrschst du denn wie deine Muttersprache?

Ganz allgemein:
In Deutschland brauchen nicht nur Ausländer für alles mögliche immer Nachweise von anerkannten Stellen.
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