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Krankheitsbedingt arbeitslos gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Ausländer? Unmöglich in der Heimatstadt zu heiraten. (Gelesen: 1.854 mal)
seele89
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankheitsbedingt arbeitslos gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Ausländer? Unmöglich in der Heimatstadt zu heiraten.
26.12.2021 um 17:29:23
 
Hallo,

Ich hatte schon Mal geschrieben.

Es geht um eine gleichgeschlechtliche Ehe zwischen einem deutschen und einem Ausländer aus Marokko.

Da die gleichgeschlechtliche Ehe in Marokko nicht möglich ist wollte ich wissen wie ich vorgehen muss. Bin leider aufgrund von Erkrankungen AU bis auf weiteres.

Wie können wir heiraten ? In Marokko nicht möglich und somit geht eine Familienzusammenführung nicht.

Ich war zuvor schon mit einem Mann verheiratet. Die LP wurde aufgehoben.

Danke
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deerhunter
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Antwort #1 - 27.12.2021 um 03:02:15
 
Hochzeitsvisum mit Deutsch A1 und VE beantragen. Dazu im Vorfeld bei deinem Standesamt fragen, welche Urkunden sie im Vorfeld brauchen.

Das einzige Problem könnte dein "geringer" Verdienst sein, um eine VE zu bekommen. Hier müsste man sich jemanden suchen, der diese unterschreibt und bürgt
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Alana
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Antwort #2 - 27.12.2021 um 16:53:48
 
seele89 schrieb am 26.12.2021 um 17:29:23:
Ich hatte schon Mal geschrieben.

Es geht um eine gleichgeschlechtliche Ehe zwischen einem deutschen und einem Ausländer aus Marokko.

Die Antworten, die dir auf deine Fragen zum Thema "Mann will Mann aus Marokko heiraten? Aber wie?" und "Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?" gegeben wurden, kannst du dir ruhig nochmal anschauen. Dann kannst du konkreter fragen, wo dir wirklich noch Informationen fehlen.

Am prinzipiellen Problem, dass eine Heirat in Marokko nicht möglich ist, hat sich nichts geändert. An der Rechtslage seit 2018 bzw. 2019 auch nichts Entscheidendes.
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seele89
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Antwort #3 - 28.12.2021 um 01:45:43
 
deerhunter schrieb am 27.12.2021 um 03:02:15:
Hochzeitsvisum mit Deutsch A1 und VE beantragen. Dazu im Vorfeld bei deinem Standesamt fragen, welche Urkunden sie im Vorfeld brauchen.

Das einzige Problem könnte dein "geringer" Verdienst sein, um eine VE zu bekommen. Hier müsste man sich jemanden suchen, der diese unterschreibt und bürgt


Ich kann leider nicht mehr verdienen bzw arbeiten. Es sind Gutachten und Atteste vorhanden. Heisst also die Heirat wird daran verhindert?

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seele89
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Antwort #4 - 28.12.2021 um 01:52:50
 
Alana schrieb am 27.12.2021 um 16:53:48:
Die Antworten, die dir auf deine Fragen zum Thema "Mann will Mann aus Marokko heiraten? Aber wie?" und "Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?" gegeben wurden, kannst du dir ruhig nochmal anschauen. Dann kannst du konkreter fragen, wo dir wirklich noch Informationen fehlen.

Am prinzipiellen Problem, dass eine Heirat in Marokko nicht möglich ist, hat sich nichts geändert. An der Rechtslage seit 2018 bzw. 2019 auch nichts Entscheidendes.


Das habe ich. Einzige Frage ist LU. Ich kann es wirklich nicht vertreten. Ich glaube ich werde nächstes Jahr eindeutig ins Sozialamt abgeschoben. Unheilbare chronische Erkrankungen
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Antwort #5 - 28.12.2021 um 06:41:06
 
Ausländerrechtlich geht es hier nur um "Visum zur Eheschließung in DEU ohne Möglichkeit des deutschen Partners, eine VE abzugeben".

Hier im Forum schon ungezählte Male behandelt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #6 - 29.12.2021 um 02:02:44
 
Das heisst also es gibt keine Möglichkeit ausser die VE? Ich kenne leider niemand der es machen würde.
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Antwort #7 - 29.12.2021 um 06:55:08
 
Das hängt von Deiner ABH ab.

Die LU-Sicherung ist nur für bestehende Ehen mit Deutschen irrelevant (völlig andere Sachverhalte außen vor).

Bevor die Eheschließung erfolgt ist, steht sie nicht fest. Es braucht nur einer der Partner nicht vor dem Standesbeamten zu erscheinen oder er sagt dann im entscheidenden Moment nicht das Erwartete.

In diesem negativen Fall muss dann ebenso wie bei Besuchsreisen eine Absicherung für Kosten des Lebensunterhalts (durch öffentliche Kassen) und einer ggf. zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht vorliegen. Das ist der Sinn einer VE im konkreten Zusammenhang.

Andererseits gab es auch schon Einzelfälle, in denen aus gutem Grund von einer VE abgesehen wurde, weil die Eheschließung in einem anderen Land unmöglich war und - nochmal - aus den Umständen des Einzelfalls geschlossen wurde, dass die Eheschließung sicher schien, das Risiko mithin klein war.

Ob und unter welchen Umständen Deine ABH auf die Absicherung zu verzichten bereit ist, wirst Du hier im Forum niemals erfahren können.
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Antwort #8 - 29.12.2021 um 19:29:46
 
Danke für die Antwort. Sind diese Ausnahmefälle nur dir bekannt oder sind es Urteile?
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Antwort #9 - 29.12.2021 um 21:38:20
 
Ich würde "Urteile" schreiben, wenn ich solche meinen würde.

Was habe ich geschrieben?

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