Das hängt von Deiner
ABH ab.
Die LU-Sicherung ist nur für bestehende Ehen mit Deutschen irrelevant (völlig andere Sachverhalte außen vor).
Bevor die Eheschließung erfolgt ist, steht sie nicht fest. Es braucht nur einer der Partner nicht vor dem Standesbeamten zu erscheinen oder er sagt dann im entscheidenden Moment nicht das Erwartete.
In diesem negativen Fall muss dann ebenso wie bei Besuchsreisen eine Absicherung für Kosten des Lebensunterhalts (durch öffentliche Kassen) und einer ggf. zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht vorliegen. Das ist der Sinn einer
VE im konkreten Zusammenhang.
Andererseits gab es auch schon
Einzelfälle, in denen
aus gutem Grund von einer
VE abgesehen wurde, weil die Eheschließung in einem anderen Land unmöglich war und - nochmal - aus den Umständen des Einzelfalls geschlossen wurde, dass die Eheschließung sicher schien, das Risiko mithin klein war.
Ob und unter welchen Umständen Deine
ABH auf die Absicherung zu verzichten bereit ist, wirst Du hier im Forum niemals erfahren können.