Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis §18c (Gelesen: 765 mal)
sam522
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Germany
München
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: palästinensisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis §18c
26.12.2021 um 07:19:56
 
Hallo zusammen,

Ich hätte kurze Frage und zwar, was der Unterschied zwischen §18c Abs. 2 S. 1 und §18c Abs. 2 S. 3? Natürlich habe ich im Gesetz durchgelesen, jedoch habe ich das nicht verstanden.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis §18c
Antwort #1 - 26.12.2021 um 13:36:08
 
Für Satz 1 reichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 aus, für Satz 3 braucht man B1. Dementsprechend wird die Frist bei Satz 3 auch verkürzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema