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Mehr als 6 monate im Ausland gewesen (Gelesen: 1.589 mal)
Themen Beschreibung: Mehr als 6 monate im Ausland gewesen
fabian1985m
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25.12.2021 um 21:09:49
 
Eine Freundin war mehr als 6 monate im Ausland wegen der Corona konnte sie mit ihrer Tochter und Partner nicht nach Deutschland fliegen,und die haben keine Ahnung dass es ihre Aufenthalt möglicherweise erloschen kann. Jetzt ist sie wieder nach Deutschland gekommen. Sie weist nicht, ob ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist oder nicht.
Ihre Aufenthaltstitels läuft in 5 Wochen ab. Sie hat in dieser Zeit auch ihre 2. Kind bekommen. Ihr Lebenspartner ist einen deutscher sowie ihres erste Kind und bestimmt auch das zweites Kind.
Aufenthaltstitel nach 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3.

Was kann es nun passieren, sie sind jetzt in einer anderen Stadt angemeldet.

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reinhard
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Antwort #1 - 25.12.2021 um 21:22:23
 
Sie beantragt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Falls die Behörde dann feststellt, dass die Aufenthaltserlaubnis erloschen ist, beantragt sie eine neue. Dann könnte es noch ein Strafverfahren wegen unterlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt geben, sie hätte ja ein Visum beantragen müssen (statt einen erloschen Aufenthaltstitel vorzuzeigen, als ob der noch gilt).
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fabian1985m
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Antwort #2 - 25.12.2021 um 21:37:10
 
Im Antrag auf Verlängerung steht diese Frage:
Haben Sie sich seit der Erteilung bzw. letzten Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels länger als 6 Monate außerhalb der Bundes-republik Deutschland aufgehalten?.


Sie wusste nicht dass ihre alte Aufenthaltserlaubnis nicht gültig ist, sonst hätte sie ein Visum beantragt. Sie hat erst hier in Deutschland erfahren.

Was werden sie in diesem Fall empfehlen zu machen?
Braucht man dafür einen Anwalt?
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reinhard
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Antwort #3 - 26.12.2021 um 12:36:22
 
Erstmal einfach korrekt ausfüllen.
Und auch hier noch auf Tipps warten, vielleicht gibt es ja andere Empfhelungen.

Ein Anwalt ist erst nötig, wenn man nicht mehr zurecht kommt. Die Behörde geht natürlich davon aus, dass sie es wusste – es steht klar im Aufenthaltsgesetz, und sie ist keine Analphabetin.
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Antwort #4 - 26.12.2021 um 13:33:22
 
Die Angaben im Ausgangspost legen ein Erlöschen der AE und damit verbunden eine Straftat durch die Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nahe. In diesem Fall sollte unbedingt ein Anwalt kontaktiert werden.
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fabian1985m
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Antwort #5 - 26.12.2021 um 17:12:14
 
Meinen Sie, muss jeder Ausländer in Deutschland Aufenthaltsgesetz studieren.. Das ist echt lustig und sehr schön.

Kann sie schon jetzt wieder heim fliegen bevor sie Probleme oder Strafe deswegen bekommt.. Und von Ihrer Heimatland beantragt eine neue Aufenthaltserlaubnis.. Oder ist es jetzt schon vorbei und die Ausländerbehörde wissen bescheid durch den Wohnsitz wechseln.. Und wie hoch ist die Strafe im schlimmsten Fall.
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Antwort #6 - 26.12.2021 um 17:38:35
 
fabian1985m schrieb am 26.12.2021 um 17:12:14:
Meinen Sie, muss jeder Ausländer in Deutschland Aufenthaltsgesetz studieren.. Das ist echt lustig und sehr schön.

Nicht unbedingt, aber die wesentlichen Grundsätze sollte man schon aus Eigeninteresse kennen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wenn wir ins Ausland fahren, erwartet man auch von uns, die dort herrschenden Regeln zu beachten und einzuhalten. Ganz gleich wie absurd sie uns vorkommen mögen.

fabian1985m schrieb am 26.12.2021 um 17:12:14:
Und wie hoch ist die Strafe im schlimmsten Fall.

Die Todesstrafe ist hierzuland schon seit längeren abgeschafft und auch eine Prügelstrafe, wie in Deinem Herkunftsland üblich, braucht hier niemand zu befürchten.
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Antwort #7 - 26.12.2021 um 21:43:43
 
fabian1985m schrieb am 26.12.2021 um 17:12:14:
Meinen Sie, muss jeder Ausländer in Deutschland Aufenthaltsgesetz studieren.

Ja, ebenso wie die örtliche Straßenverkehrsordnung, wenn man sich ein Auto mietet.

Wie sonst soll man die Gesetze kennen - zumindest die Teile, die einen unmittelbar betreffen?


Oder meinst Du, dass der Staat jedem Ausländer individuell die Bestimmungen vortragen soll, die diesen betreffen?
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reinhard
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Antwort #8 - 27.12.2021 um 11:08:51
 
fabian1985m schrieb am 26.12.2021 um 17:12:14:
Meinen Sie, muss jeder Ausländer in Deutschland Aufenthaltsgesetz studieren.. Das ist echt lustig und sehr schön.


Nein, lustig ist das nicht, aber wichtig zu wissen. Wenn Du Dich entschließt, in Bolivien zu leben, ist es auch sinnvoll, die Aufenthaltsrechte, Arbeitsrechte und so weiter zu kennen.



Zitat:
Kann sie schon jetzt wieder heim fliegen bevor sie Probleme oder Strafe deswegen bekommt.. Und von Ihrer Heimatland beantragt eine neue Aufenthaltserlaubnis.. Oder ist es jetzt schon vorbei und die Ausländerbehörde wissen bescheid durch den Wohnsitz wechseln.. Und wie hoch ist die Strafe im schlimmsten Fall.


Hier wurde ja von anderen gesagt: Am besten eine Anwältin konsultieren. Man kann dort auch eine einmalige Beratung abmachen und einen Preis dafür vereinbaren. (Danach kann sie überlegen, ob sie sich vertreten lässt oder es alleine hinbekommt.) Mir scheint es sinnvoller, jetzt nicht wieder in Ausland zu fliegen, sondern sich jetzt mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut zu machen, ggf. mit einer Anwältin über die unerlaubte Einreise und den unterlaubten Aufenthalt zu sprechen und dann alles mit der Ausländerbehörde zu diskutieren.

Sowas gibt oft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, mit der sie oder ihre Anwältin dann sprechen kann, und es wird oft gegen Geldauflage eingestellt – heißt, sie bezahlt dann irgendwann "freiwillig" 500 Euro, und die Staatsanwaltschaft verzichtet "freiwillig" auf das Strafverfahren. Aber Genaueres kann ihr eine Anwältin sagen, die das Aufenthaltsrecht kennt und vielleicht auch die örtliche Staatsanwaltschaft und die letzten drei Verfahren von anderen dort kennt.


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