Ich habe mittlerweile viele Fragen und Antworten gelesen und damit einiges mehr verstanden zu der Frage "Abschieberisiko" Ehefrau bei fehlender
KV. Sorry, dass diese Fragen sicher schon ähnlich gestellt worden sind. Ist halt auch nicht einfach sich durch soviel Content hier durchzuwühlen.
Zu einer anderen Frage der
KV habe ich leider aber noch nichts gefunden. Vielleicht kann die auch jemand hier beantworten, auch wenn die Frage nicht direkt Ausländerrecht ist:
Wird eine Schengen Reiseversicherung mit der Wohnsitzanmeldung "wirkungslos" , also nicht mehr verpflichtet zur Zahlung, auch wenn sie formal für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde ? Habe sowas mal in einem anderen Blog gelesen, aber der Blog ist eher sehr allgemein, nicht so fundierte Aussagen wie hier bei 4alien. Daher meine Hoffnung das es hier bei 4Alien auch jemand gibt der sich zu der Frage auskennt.
Kernfrage dahinter. Wenn ich aktuell noch Probleme habe meine Frau in die PKV zu kommen, ist dann Verlängerung der Reiseversicherung (bei mir konkret ADAC) eine denkbare Notlösung, oder hilft das eh nicht, weil die nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist nach Wohnsitzannahme.