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Meine Ausländerakte ist weg und ich weiß nicht, was ich am nächsten machen muss (Gelesen: 2.006 mal)
filipedribeiro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Ausländerakte ist weg und ich weiß nicht, was ich am nächsten machen muss
24.12.2021 um 18:59:33
 
Ich komme aus einem Drittstaat und zwischen 2014 und 2015 hatte ich Aufenthalt in Deutschland. Am Ende 2015 bin ich nach Brasilien zurückgezogen.

Letztes Jahr habe ich eine Stelle als BFD im Feldberg gefunden. Seit 03.09.2021 habe ich einen Visumantrag in Freiburg im Breisgau. Da ich schon Aufenthalt in Deutschland hatte, sollte die alte Stadt (Duisburg) der neuen Stadt (Freiburg) meine Akte schicken. Es ist mir informiert worden, die Akte sei seit 19.11.21 unterwegs von Duisburg nach Freiburg und irgendwie ist sie noch nicht angekommen. Also ist die Akte verschwunden.

Ich fragte die ABH Duisburg, ob Sie die Akte nochmal oder elektronisch schicken konnten und sie antworteten „es ist nicht möglich nochmal zu schicken, da es eine Papierakte ist und elektronisch geht es auch nicht". Ich habe vieles Mal gefragt, ob Sie sicher sind, die Akte ist wirklich unterwegs. Die Antwort war immer positiv und die Sachbearbeiterin hat mir sogar die Behördenkennzahl gesagt, wohin die Akte verschickt worden ist, und die Kennzahl entspricht genau mit der ABH Freiburg.

Ich fühle mich verloren, denn ich seit über 100 Tagen warte. Ich verstehe wirklich nicht, wie so ein wichtiges Dokument einfach verschwindet und es gibt keine Sicherheitskopie. Die Stelle, wo ich arbeiten werde, ist bisher sehr geduldig und ich weiß nicht, wie lange mehr werden sie mir warten.

Gibt es so ein Protokoll, dass man folgen muss, wenn die Akte weg ist?
Was soll denn ich jetzt tun?

Ich danke euch für eure Hilfe und frohe Feiertage!
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JaySim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.12.2021 um 09:36:20
 
Mir ist noch nicht klar was genau Stand der Dinge ist.
Du hast einen Visumsantrag gestellt? Verfahren läuft noch?
Teile der ABH deines zukünftigen Wohnortes mit, dass es nicht sein Verschulden ist das die Akte nicht angekommen ist und dass sie deshalb jetzt ohne die Akten über die Zustimmung zum Visumsantrag entscheiden sollen wegen des Zeitdrucks durch Vertragsbeginn.
Hättest du nie in Deutschland gelebt gebe es ja gar keine Akte. Entscheiden können die ja trotzdem.
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filipedribeiro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.12.2021 um 01:57:27
 
JaySim schrieb am 27.12.2021 um 09:36:20:
Teile der ABH deines zukünftigen Wohnortes mit, dass es nicht sein Verschulden ist das die Akte nicht angekommen ist und dass sie deshalb jetzt ohne die Akten über die Zustimmung zum Visumsantrag entscheiden sollen wegen des Zeitdrucks durch Vertragsbeginn.


Es ist leider nicht so einfach. Die neue ABH braucht die Akte um das Visum zuzustimmen
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JaySim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.12.2021 um 10:48:15
 
filipedribeiro schrieb am 29.12.2021 um 01:57:27:
Es ist leider nicht so einfach. Die neue ABH braucht die Akte um das Visum zuzustimmen


Die ABH will die Akte haben. Brauchen tun sie die nicht unbedingt.
Wie ich bereits erwähnte, wärst du nie in Deutschland vorher gewesen dann gebe es gar keine Akte und sie würden dann trotzdem über die Zustimmung entscheiden müssen.
Nach so langer Zeit kann man davon ausgehen, dass die Akte weg ist und auch nicht mehr auftaucht.
Wenn ernsthaft die Gefahr besteht, dass du deshalb deinen Vertrag verlierst dann würde ich jetzt Druck aufbauen und sie dazu drängen zu entscheiden.
Die Zeit zu Warten ist jetzt definitv vorbei.
Haben sie Akte nicht per Einschreiben und Rückschein verschickt? Dann ist nämlich jetzt die Post unter Druck. Dann soll die ABH in Duisburg jetzt sich mal an die Post wenden und einen nachforschungsantrag stellen. Bleibt dieser erfolglos haftet die Post. In dem Fall MUSS die ABH Freiburg dann aber auch ohne Akte entscheiden, wenn es keine Kopien gibt. Alles andere wäre ja ungeheuerlich.
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Antwort #4 - 29.12.2021 um 12:16:56
 
JaySim schrieb am 29.12.2021 um 10:48:15:
Die ABH will die Akte haben. Brauchen tun sie die nicht unbedingt.

Wenn jemand eine Vorgeschichte in Deutschland hat, dann gehört die alte Ausländerakte dazu.

Wenn jedoch die alte Ausländerakte definitiv verschwunden ist, kann man nicht einfach nicht entscheiden.
Auch in diesem Fall gilt § 75 VwGO.

Und es ist nicht Aufgabe des Ausländers, den Verbleib seiner Ausländerakte zu erforschen.

Daher würde ich der "neuen ABH" einen netten Brief schreiben mit der Bitte um unverzügliche Entscheidung, da die in § 75 VwGO genannte Frist bereits verstrichen ist.

[Dies unter der Voraussetzung, dass Du nicht bei einer AV ein Visum beantragt hast (Du schriebst oben "Visum"), sondern im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis. Anderenfalls wäre die AV Adressat des Schreibens.]


Es ist Geschmackssache, dann auch noch eine Untätigkeitsklage in Aussicht zu stellen. Ich hielte den Hinweis auf § 75 VwGO bereits für  ausreichend.
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SimonB
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Antwort #5 - 29.12.2021 um 13:23:50
 
JaySim schrieb am 29.12.2021 um 10:48:15:
Brauchen tun sie die nicht unbedingt.

Ich halte die alte Papierakte der alten ABH durchaus für notwendig.

JaySim schrieb am 29.12.2021 um 10:48:15:
Nach so langer Zeit kann man davon ausgehen, dass die Akte weg ist und auch nicht mehr auftaucht.

Die Akte wurde doch erst am 19.11.21 zur neuen ABH versendet. Das ist keine lange Zeit.

Der TS will jetzt in D einen BFD machen und hat dafür  einen Visumsantrag beim dt. Konsulat seines Herkunftslandes gestellt.

Ich denke, man sollte nun der AV/Auslandsvertretung mitteilen, dass in D leider vom Verlust der versendeten Akte ausgegangen werden muss. Beide ABH behaupten, man habe sie nicht mehr/noch nicht.
(so, wie @Petersburger empfahl).

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Antwort #6 - 29.12.2021 um 21:41:25
 
SimonB schrieb am 29.12.2021 um 13:23:50:
Das ist keine lange Zeit

Für einen Versand innerhalb Deutschlands?

SimonB schrieb am 29.12.2021 um 13:23:50:
hat dafüreinen Visumsantrag beim dt. Konsulat seines Herkunftslandes gestellt.

Steht das irgendwo?

SimonB schrieb am 29.12.2021 um 13:23:50:
(so, wie @Petersburger empfahl)

Meine Empfehlung lautete anders.
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Antwort #7 - 30.12.2021 um 01:39:10
 
JaySim schrieb am 29.12.2021 um 10:48:15:
wärst du nie in Deutschland vorher gewesen dann gebe es gar keine Akte und sie würden dann trotzdem über die Zustimmung entscheiden müssen.

Wäre ich nie in D, würde die ABH meine Akte erstellen

SimonB schrieb am 29.12.2021 um 13:23:50:
Das ist keine lange Zeit

Denkst du so? Was wäre denn eine normale Zeit, die Akte innerhalb D anzukommen?

SimonB schrieb am 29.12.2021 um 13:23:50:
Ich denke, man sollte nun der AV/Auslandsvertretung mitteilen, dass in D leider vom Verlust der versendeten Akte ausgegangen werden muss

Die AV weiß schon und sagt es sei nicht ihre Verantwortung und die beide ABH müssen entscheiden.

Petersburger schrieb am 29.12.2021 um 21:41:25:
Steht das irgendwo?


Das habe ich vielleicht vergessen hinzufügen. Zuerst ging ich ins Konsulat hier in Brasilien, dann hat das Konsulat meinen Antrag an demselben Tag zur ABH Freiburg geschickt(03.09.2021). Nur 2.5 Monate später (am 19.11.2021) hat die alte ABH (Duisburg) meine Akte gesendet. Die Verantwortung des Konsulats endet mit dem Versand meinen Antrag nach D und fängt nochmal mit der Entscheidung der ABH an. Dann wird das Konsulat entweder das Visum auf meinen Pass drücken oder einfach den Pass mir zurückgeben.
Gilt auch § 75 VwGO in diesem Fall?
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Antwort #8 - 30.12.2021 um 06:49:00
 
filipedribeiro schrieb am 30.12.2021 um 01:39:10:
Gilt auch § 75 VwGO in diesem Fall?

Ja.
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