Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:Ich habe eine afghanische Freundin, die in Indien lebt. Ihr Vater hat in Afghanistan für die afghanische Regierung gearbeitet und versteckt sich nun seit der Machtübernahme vor der Taliban. Meine Freundin hat mich gebeten, ein Besuchervisum für ihn zu beantragen.
Das geht nicht. Er kann ein Visum nur persönlich beantragen. Du könntest ihn höchstens mit einer Bürgschaft unterstützen, also die Verantwortung für die Finanzierung des Besuchs übernehmen. Das heißt Verpflichtungserklärung (VE).
Zitat:1. Wenn ich den Vater meiner Freundin mit Hilfe eines Besuchervisums nach Deutschland holen würde, müsste er nach den 90 Tagen unbedingt zurück nach Afghanistan? Wie ich es verstehe, hat er nicht die Möglichkeit hier einen Asylantrag zu stellen. Gäbe es die Möglichkeit, dass er in ein anderes Land weiterreist? Wenn er mit einem offiziellen Flug zurück nach Afghanistan geschickt wird, kommt mir das so vor, als würde er den Taliban direkt ausgeliefert?
Er muss vor Ablauf des Besuchsvisums zurück. Dass ein Visum für 90 Tage ausgestellt wird, ist sehr unwahrscheinlich. Er muss ja beim Antrag begründen, wen er warum besuchen will, von wann bis wann, und warum er anschließend mit Sicherheit zurückkehren wird – also z.B. wird nach seinem Arbeitsvertrag und Urlaubsantrag gefragt.
Zitat:Er hat einen Termin im Januar in der deutschen Botschaft in Karachi bekommen. Ich habe versucht, mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Deshalb meine zweite Frage:
2. Weiß jemand, ob die deutsche Botschaft in Karachi ebenfalls die Aufgaben der kabuler Botschaft übernommen hat oder wie ich das rausfinden kann?
Ja, die deutschen Botschaften und Kosulate in Pakistan oder Indien sollen die Aufgaben der geschlossenen Botschaft in Kabul übernehmen.