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Besuchervisum sinnvoll bei in Afghanistan verfolgtem afghanischem Staatsbürger? (Gelesen: 1.766 mal)
Sophi11
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20.12.2021 um 18:02:32
 
Hallo liebe Community!

Ich bin neu auf dieser Seite und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt, ich versuche, mich kurz zu halten.


Ich habe eine afghanische Freundin, die in Indien lebt. Ihr Vater hat in Afghanistan für die afghanische Regierung gearbeitet und versteckt sich nun seit der Machtübernahme vor der Taliban. Meine Freundin hat mich gebeten, ein Besuchervisum für ihn zu beantragen.
An sich bin ich auch dazu bereit. Jedoch habe ich Angst, seine Lage damit zu verschlimmern. Deshalb meine wichtigste Frage:

1. Wenn ich den Vater meiner Freundin mit Hilfe eines Besuchervisums nach Deutschland holen würde, müsste er nach den 90 Tagen unbedingt zurück nach Afghanistan? Wie ich es verstehe, hat er nicht die Möglichkeit hier einen Asylantrag zu stellen.  Gäbe es die Möglichkeit, dass er in ein anderes Land weiterreist? Wenn er mit einem offiziellen Flug zurück nach Afghanistan geschickt wird, kommt mir das so vor, als würde er den Taliban direkt ausgeliefert?


Falls es trotzdem sinnvoll wäre, das Besuchsvisum zu stellen ist da noch das Problem, überhaupt so weit zu kommen. Er bräuchte einen Termin in der deutschen Botschaft in Kabul, welche momentan geschlossen ist. Die Botschaften in Islamabad und Neu-Delhi haben wohl die Aufgaben der kabuler Botschaft übernommen, jedoch scheint es dort unmöglich, einen Termin zu bekommen. Er hat einen Termin im Januar in der deutschen Botschaft in Karachi bekommen. Ich habe versucht, mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Deshalb meine zweite Frage:

2. Weiß jemand, ob die deutsche Botschaft in Karachi ebenfalls die Aufgaben der kabuler Botschaft übernommen hat oder wie ich das rausfinden kann?


Meine letzten Fragen wäre bezüglich der rechtlichen Konsequenzen, die das Ausstellen eines solchen Visums für mich hätte. Aber die anderen Fragen müssten zuerst beantwortet werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir damit helfen könnte!


Ich wünsche eine schöne Weihnachtszeit und im Voraus schonmal danke für jegliche Antworten!
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lottchen
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Antwort #1 - 20.12.2021 um 19:02:57
 
Die letzte Frage sollte aber die Erste sein, die Du Dir stellst. Möchtest Du im Extremfall tausende von Euro zahlen müssen wegen diesem Mann? Bist Du in der Lage eine VE für ihn abzugeben? Verdienst Du dafür ausreichend? Du solltest Dich als Erstes mal damit befassen was Du alles unterschreiben musst damit er auch nur das Visum beantragen kann? Wofür Du alles haftest.

Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Wenn ich den Vater meiner Freundin mit Hilfe eines Besuchervisums nach Deutschland holen würde, müsste er nach den 90 Tagen unbedingt zurück nach Afghanistan?

Er muss den Schengenraum verlassen. Wenn er von hier aus in irgendein anderes Land ausreisen kann kann er das tun. Ich habe keine Ahnung welches Land das sein könnte (wo er kein Visum braucht oder ob er ein Visum für ein andere Land bekommt).

Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Wenn er mit einem offiziellen Flug zurück nach Afghanistan geschickt wird ....

Er wird nirgendwohin geschickt, er ist ein Gast, der wieder in seine Heimat reist. Und wenn er dies einfach nicht tut sondern hier bleibt und einen Asylantrag stellt dann sind wir wieder bei Deiner VE und den finanziellen Folgen davon (für Dich).

Wo er den Visumsantrag momentan stellen kann/muss weiß ich nicht. Bitte auch Corona im Auge behalten, nicht jeder aus jedem Land darf momentan (am Besten noch ohne Impfung oder mit einer Impfung mit einem hier nicht anerkannten Mittel) nach D einreisen. Und inwieweit er überhaupt irgendeine Chance auf ein Besuchsvisum hat - dazu müsste man noch mehr Informationen haben. So auf den ersten Blick würde ich die Chancen als minimal ansehen.

Ich schlage Dir vor, Dich mal quer durch dieses Forum zu lesen. Vor allem die Themen Schengen-Visum und Asyl.

Und mal eine Nebenfrage: Warum lädt Deine Freundin ihren Vater nicht nach Indien ein? 


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SimonB
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Antwort #2 - 20.12.2021 um 19:10:12
 
Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Meine Freundin hat mich gebeten, ein Besuchervisum für ihn zu beantragen.

Das dürfte nicht gelingen.
Einen Antrag auf ein Visum zur Einreise nach D. müsste der Vater in Pakistan bei der dt.AV (GK in Karachi) stellen.

1. wenn die dt. AV (Generalkonsulat in Karachi) in Pakistan ein Visum zu Besuchszwecken erteilt, muss er nach Pakistan zurück.
Warum meinst du, er hätte in D nicht die Möglichkeit für einen Asylantrag?
Warum sollte er weiterreisen, wenn er zu Besuch in D ist?

2. Es ist nicht verständlich, warum die dt. AV oder Botschaft in Pakistan auch für Afghanistan tätig sein soll.
Die dt. Botschaft in Kabul ist ganz einfach geschlossen.

Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Die Botschaften in Islamabad und Neu-Delhi haben wohl die Aufgaben der kabuler Botschaft übernommen, 

Für welche Aufgaben denn?

Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Er hat einen Termin im Januar in der deutschen Botschaft in Karachi bekommen.

Das klingt doch positiv.

Wo lebt der Vater denn jetzt? Schon in Pakistan?

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reinhard
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Antwort #3 - 21.12.2021 um 10:59:43
 
Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Ich habe eine afghanische Freundin, die in Indien lebt. Ihr Vater hat in Afghanistan für die afghanische Regierung gearbeitet und versteckt sich nun seit der Machtübernahme vor der Taliban. Meine Freundin hat mich gebeten, ein Besuchervisum für ihn zu beantragen.


Das geht nicht. Er kann ein Visum nur persönlich beantragen. Du könntest ihn höchstens mit einer Bürgschaft unterstützen, also die Verantwortung für die Finanzierung des Besuchs übernehmen. Das heißt Verpflichtungserklärung (VE).

Zitat:
1. Wenn ich den Vater meiner Freundin mit Hilfe eines Besuchervisums nach Deutschland holen würde, müsste er nach den 90 Tagen unbedingt zurück nach Afghanistan? Wie ich es verstehe, hat er nicht die Möglichkeit hier einen Asylantrag zu stellen.  Gäbe es die Möglichkeit, dass er in ein anderes Land weiterreist? Wenn er mit einem offiziellen Flug zurück nach Afghanistan geschickt wird, kommt mir das so vor, als würde er den Taliban direkt ausgeliefert?


Er muss vor Ablauf des Besuchsvisums zurück. Dass ein Visum für 90 Tage ausgestellt wird, ist sehr unwahrscheinlich. Er muss ja beim Antrag begründen, wen er warum besuchen will, von wann bis wann, und warum er anschließend mit Sicherheit zurückkehren wird – also z.B. wird nach seinem Arbeitsvertrag und Urlaubsantrag gefragt.


Zitat:
Er hat einen Termin im Januar in der deutschen Botschaft in Karachi bekommen. Ich habe versucht, mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Deshalb meine zweite Frage:

2. Weiß jemand, ob die deutsche Botschaft in Karachi ebenfalls die Aufgaben der kabuler Botschaft übernommen hat oder wie ich das rausfinden kann?


Ja, die deutschen Botschaften und Kosulate in Pakistan oder Indien sollen die Aufgaben der geschlossenen Botschaft in Kabul übernehmen.


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nixwissen
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Antwort #4 - 02.01.2022 um 06:05:22
 
Moin,

also ich halte ein Besuchsvisum in der beschriebenen Situation für nahezu ausgeschlossen. Wie sollte er denn die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen? Ohne die gibt es kein Besuchsvisum. Ich kann mir nur sehr wenige Szenarien vorstellen, bei denen eine deutsche AV die Rückkehrbereitschaft einem Afghanen im mittleren Alter abkauft.
Dann eben noch die praktischen Gründe. Wenn er sich momentan in Afghanistan versteckt, wird er kaum legal nach Karachi kommen. Und selbst wenn das alles klappt und er hier wäre (aufgrund u.A. der VE Deinerseits), dann hast Du ganz erhebliche Kosten an der Backe denn er wird ja hierbleiben wollen.
Aber wie gesagt, wie er ein Besuchsvisum bekommen sollte wäre mir schleierhaft. Für was hat er denn den Termin bei der AV in Karachi und wie kommt er da hin, wenn er sich aktuell verstecken muss?

Wenn Du helfen willst, dann suche mal nach den Möglichkeiten, wie D Afghanen, die in Gefahr sind, von dort rausholt. Das gilt zwar eher für ehemalige MA der Deutschen (BW oder deren zivile Kontrakte) aber das würde ich auf jeden Fall versuchen. Kommt eben auch auf seine tatsächliche Situation und/oder Vergangenheit an.

Gruß,
Norbert
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