JaySim schrieb am 18.12.2021 um 15:02:43:Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.
Niveau und Inhalte der Ausbildung in Indien kann hier natürlich niemand aus der hohlen Hand beurteilen. Hierfür müsstet ihr euch mit den Regularien, der Ausbildungsordnung für die entsprechende Ausbildung in Deutschland beschäftigen. Wenn eine Ausbildung hier in Deutschland anerkannt wird, gibt man dadurch zukünftigen Arbeitgebern eine Garantie, dass bestimmte Ausbildungsinhalte auf einem bestimmten Niveau mit der Prüfung nachgewiesen wurden. Das kann man nicht leichtfertig machen (auch um andere Bewerber auf eine Stelle nicht zu benachteiligen).
Auch wenn keine Teilanerkennung möglich sein sollte, dann hätte deine Stieftochter mit einer abgeschlossenen indischen Ausbildung zwei Vorteile:
1. Selbst wenn man die konkreten Ausbildungsmodule nicht anerkennen kann, so hat sie im fraglichen Bereich Wissen erworben. Das kann ihr dabei helfen, einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu finden. Denn evtl. absehbare Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich könnte sie durch vorhandene Fachkenntnisse kompensieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses.
2. Durch eine absolvierte Ausbildung beweist sie Durchhaltefähigkeit. Das kann helfen, wenn Ausbildungsträger zu überzeugen. Aber auch beim Visumsantrag würde das neben Durchhaltewillen auch unterstreichen, dass man nicht nach dem nicht erfolgreichen FZF-Antrag nicht einfach auf irgendetwas umsteigt, ohne es wirklich ernst zu meinen.
JaySim schrieb am 17.12.2021 um 15:50:12:Geplante Ausbildung in Deutschland: Altenpflegehelferin
Das ist meines Wissens keine duale Ausbildung als Arbeitnehmer, sondern eine Art schulische Ausbildung. Das müsstet ihr bei der Prüfung der Finanzierung berücksichtigen. Die Voraussetzungen können da regional sehr unterschiedlich sein. Auch beim Plan mit dem Sprachkurs solltet ihr die Finanzierbarkeit im Vorhinein prüfen. Es kann hier einen Unterschied machen, ob der Sprachkurs in Vorbereitung auf einen bestimmten Ausbildungsplatz (der bereits vertraglich garantiert ist) absolviert wird oder ob ein Sprachkurs erst die Voraussetzung für die Ausbildungsbewerbung schaffen soll.
Generell kann man noch zum Thema "in Deutschland leben wollen" sagen: Natürlich kann jeder Visumsbewerber sich zum Interesse bekennen, langfristig in Deutschland leben zu wollen. Aber der ernsthafte Wille, den eigentlichen Visumsgrund zu erfüllen, muss deutlich werden und sollte im Vordergrund stehen. Wenn verschiedene Anträge mit unterschiedlichen Begründungen gestellt werden, kann das den Verdacht erregen, der nun genannte Grund sei nur vorgeschoben. Umso deutlicher sollte man die Ernsthaftigkeit betonen und nachweisen, dass die Voraussetzungen für einen Erfolg gegeben sind (ob für FSJ, vorbereitenden Sprachkurs oder Ausbildung).
Hier kann es auch helfen, wenn ihr euch bei der Wahl für das FSJ oder die Ausbildung nicht auf die Wohnmöglichkeit bei euch beschränkt. Wichtig ist, dass ihr eine Stelle findet, die möglichst gut zu den Voraussetzungen deiner Stieftochter passt. Wenn das gegeben ist, schadet es nicht, wenn die Wohnmöglichkeit bei euch hilft, das Projekt sicher zu finanzieren.