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Ausbildungsvisum Sprachkursvisum Voraussetzungen (Gelesen: 6.508 mal)
Themen Beschreibung: Welche reelen Möglichkeiten hat die Tochter meiner Frau für ein Visum
SimonB
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Antwort #15 - 18.12.2021 um 14:21:09
 
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Das müsste allen doch soweit einleuchten.

Nun liegt der Sachverhalt auch zeitlich vor. Da fehlte vorher einiges. Ja, mit der Kenntnis der Fam-Verhältnisse würde ein Visum-Antrag für Au pair oder FSJ abgelehnt werden.
Der FZF-Visumsantrag könnte nach § 32(2) AufenthG abgelehnt worden sein.
Nach meiner (lückenhaften) Kenntnis wird für einen FZF-Visumsantrag aber kein C1 gefordert.
Die Sicherung des LU könnte gefordert worden sein, weil deine Frau keine dt. Staatsangehörigkeit hat, der Nachzug also zum Ausländer beantragt wurde.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Sie macht Grade in Indien eine OTA Ausbildung im Krankenhaus.

mW würde sie mit dieser abgeschlossenen Ausbildung (OTA= Op-techn.Assistenz?) und einem B1- Zert. und einem Vertragsangebot eines Krankenhauses  eher die Chance auf ein Visum und auf das Aufenthaltsrecht in D haben.

Dann wäre sie eine Fachkraft und könnte nach Abschnitt 4 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Also auch ein Visum zur Einreise.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 12:43:58:
Und ich halte es für völlig.l absurd seinen Wunsch nach D zu ziehen verheimlichen zu müssen. Selbstverständlich reicht das als alleinige Motivation nicht aus. 


Wahrscheinlich machen die dir bekannten AusländerInnen ihre Aupair/FSJ/Ausbildung nicht hier, weil sie bei ihrer Mutter leben wollen, oder?
Deshalb war deren 1.Motivation ausschlaggebend.
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JaySim
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Antwort #16 - 18.12.2021 um 14:53:29
 
Der Halbbruder ist mein Kind und von ihrer Mutter.

Wir haben alle Kraft in die Remonstration gesteckt.
Aber gegen die "Allmacht" des Konsulats und den absurd hohen Anforderungen aus dem Allgemeinen Vorschriften zum AufentG
kann man nichts anrichten. Es ist praktisch unmöglich eine Hârtekonstellation begründbar zu machen. Da müsste sie wohl schwer behindert im Rollstuhl sitzen und von der Pflege ihrer Mutter angewiesen sein, dass dann die Anforderungen hierfür erfüllt werden.
Nach meiner persönlichen Einschätzung nach ist das hier ein Härtefall. Aber die interessiert ja niemanden. Dass das Mädchen jeden Tag weind und einsam ist interessiert die auch nicht. Genauso wenig, dass sie schon mehrfach sexuelle Nötigung erleben muss, weil sie im Grunde ungeschützt dort ist. Menschlich alles nicht verständlich, aber laut geltendem Recht zählt das alles nicht.

Aufgeben ist keine Option. Es muss nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden.
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JaySim
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Antwort #17 - 18.12.2021 um 14:56:04
 
Und du hast völlig Recht. Sie werden immer vermuten, dass der Umzug nach D wegen ihrer Mutter passieren soll. Deshalb bringt es nicht irgendwas zu vertuschen. Ich habe aber die Hoffnung, dass sie das Konsulat überzeugen kann ernsthaft an dieser Ausbildung interessiert zu sein. Was sie ja auch ist.
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JaySim
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Antwort #18 - 18.12.2021 um 15:02:43
 
Zu der OTA Ausbildung: wenn sie diese abschließt und anerkennen lässt wird sie wahrscheinlich nur eine Teilanerkennung bekommen..sie müsste also nachquaifizieren. Das ist auch sehr schwer umsetzbar. Dann doch eher gleich die Ausbildung hier wiederholen. Fasst einfacher
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SimonB
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Antwort #19 - 18.12.2021 um 16:05:16
 
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 14:53:29:
Der Halbbruder ist mein Kind und von ihrer Mutter.

Das spielt keine Rolle.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 14:56:04:
dass sie das Konsulat überzeugen kann ernsthaft an dieser Ausbildung interessiert zu sein. Was sie ja auch ist.
Nun ja, sie hat doch gerade erst in Indien eine qualifizierte Ausbildung begonnen.
Wie lange dauert diese OTA-Ausbildung in Indien?
Sie will der AV nun erklären, dass sie doch lieber in D eine sog. unterstufige Schnellausbildung machen möchte und das Ausbildungsjahr in Indien wegwirft?

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 15:02:43:
Dann doch eher gleich die Ausbildung hier wiederholen

Wen will sie damit überzeugen? Die AV?

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JaySim
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Antwort #20 - 18.12.2021 um 16:37:48
 
Die OTA Ausbildung dauert in Indien 3 Jahre.
Sie konnte die auch erst beenden und dann versuchen ein passendes Visum zu beantragen.
Wir drehen uns hier ein bisschen im Kreis.
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.
Die Karten liegen ja nun auf dem Tisch. Sie möchte gerne einen Ausbildung in Deutschland. Der Grund warum sie diese in Deutschland machen will ist der selbe wie bei 99% der Ausländer, die ein Ausbildungsvisum beantragen: sie wollen gern in Deutschland leben und arbeiten.
Ich verstehe nicht so ganz was problematisch an dieser Sache sein soll? Solange die Motivation belegt wird.
Ja sie ist bereit eine Ausbildung abzubrechen um dann hier neu anzufangen. Halte ich jetzt nicht für unmöglich, dass das völlig selten wäre. Wieso sollte dann die Motivation für diese Ausbildung nicht begründbar sein?
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Antwort #21 - 18.12.2021 um 16:42:14
 
Wenn sie diese OTA Ausbildung nicht anerkannt bekommt und nicht entsprechend nachquaifizieren kann, dann bleibt ja nur der Beginn einer neuen Ausbildung
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JaySim
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Antwort #22 - 18.12.2021 um 17:01:21
 
@SimonB:. Wenn ich jetzt deinen Kommentar Mal bewerte heißt das wir brauchen es gar nicht versuchen. Sie wird nie ein Visum für D bekommen.

Stimmt das so?
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lottchen
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Antwort #23 - 18.12.2021 um 17:48:48
 
SimonB schrieb am 18.12.2021 um 16:05:16:
Das spielt keine Rolle.

Wieso spielt das keine Rolle? Wir reden hier von einem atypischen Fall was den LU betrifft. Die Mutter soll sich entscheiden zwischen ihrem deutschen Kind in D und dem indischen Kind in Indien. Auf die Sicherung des LU müsste hier verzichtet werden.

Sie kann versuchen das Visum zur FZF einzuklagen wenn es endgültig abgelehnt werden sollte. Dann entscheidet nicht die Botschaft in Indien sondern das Verwaltungsgericht. Dauert aber auch seine Zeit. Und ob sie erfolgreich sein wird kann auch niemand garantieren.
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JaySim
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Antwort #24 - 18.12.2021 um 18:30:04
 
@lottchen

Ja, das habe ich auch vermutet. In der Remonstration haben wir das angeführt, dass wegen atypischer Umstände von der LU Sicherung abgesehen werden könnte. Aber selbst wenn wir in dem Punkt Recht bekommen sie hat keinen Rechtsanspruch wegen fehlender C1 Kenntnisse und positive Integratiinsprognose ist auch nicht gegeben. Also bleibt nur der kleine Strohhalm eines besonderen Härtefalls. Da ist die Hürde enorm hoch und selbst wenn der angenommen wird bleibt es im Ermessen des Konsulats.
ABH hat Zustimmung im Visumsverfahren auch abgelehnt.
Es ist hoffnungslos. Den Klageweg wollen wir eigentlich nicht gehen, da eine weitere Enttäuschung nicht verkraftbar wäre für Mutter und Tochter. Die sind beide jetzt schon am Boden zerstört.
Falls sich jemand fragt warum die Mutter alleine nach D gekommen ist. Ja, das war der unverzeihliche Fehler. Sie kam aber "fliehend" per Schengenvisum und stellte einen Asylantrag. Sie bekam dann ein nationales Absvhiebeverbot wegen Re-Traumatisierungsgefahr aufgrund von Gewalterfahrungen in Indien.
Tochter konnte sie da.it aber nicht nachholen
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SimonB
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Antwort #25 - 18.12.2021 um 19:09:22
 
lottchen schrieb am 18.12.2021 um 17:48:48:
Die Mutter soll sich entscheiden zwischen ihrem deutschen Kind in D und dem indischen Kind in Indien. 

Wieso? Wer verlangt, dass die in D lebende Mutter und ihr in D lebendes Kind sich für oder gegen etwas entscheiden soll? Der FZF-Antrag wurde in 2020 gestellt und abgelehnt. Die Remonstration läuft noch. Der Vater in Indien ist in 2019 verstorben. Zum Zeitpunkt des Antrags auf FZF/Kindernachzug war die Tochter 17.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Sie konnte die auch erst beenden und dann versuchen ein passendes Visum zu beantragen.

Ja, das könnte sie. So hatte ich das gemeint. Damit hat sie womöglich andere/bessere Voraussetzungen als mit abgebrochener Ausbildung und volljährig und ohne B1.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 17:01:21:
Stimmt das so?

Nein, so stimmt das nicht.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.

Ich habe dir einen Vorschlag gemacht. Ob der Erfolg bringt, kann ich nicht wissen. Vielleicht haben andere noch andere Vorschläge.
Weiter: Wenn sie die Anerkennung ihres HSA als gleichwertigen zum deutschen hat und das B1-Zert. und eine angebotene Ausbildungsstelle/Ausbildungsvertrag--- dann kann man auch damit einen Antrag nach Abschnitt 3 AufenthG stellen (zur Ausbildung).

Nachfrage: In der Ablehnung war tatsächlich das fehlende C1-Zert. ein Punkt? Das widerspricht all meinen Erfahrungen, die aber durchaus lückenhaft sind.
C1 nach GER bedeutet: C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Solche Sprachkenntnisse müssen Bewerber um einen Studienplatz vorweisen. Diese müssen also iaR auch Abitur haben. Ob sie das Zertifikat in D oder im Ausland gemacht haben, ist nicht relevant. Es muss eins nach GER sein.

JaySim schrieb am 18.12.2021 um 18:30:04:
ABH hat Zustimmung im Visumsverfahren auch abgelehnt.
Die AV entscheidet nicht ohne Rückkopplung zur ABH.

Ich verstehe durchaus, dass der Grund der 99% anderen Ausländer ein solcher ist. DIESE haben aber eben keine Mutter in D, keinen verstorbenen Vater im Herkunftsland, keinen FZF-Visumsantrag kurz vor 18 gestellt.
Diese haben bei 0 angefangen. Garantiert erhalten auch nicht alle Antragsteller ein Visum.

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reinhard
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Antwort #26 - 18.12.2021 um 19:13:01
 
SimonB schrieb am 18.12.2021 um 14:21:09:
Nach meiner (lückenhaften) Kenntnis wird für einen FZF-Visumsantrag aber kein C1 gefordert.


Doch, das wird verlangt, wenn das Kind alleine nachziehen will und zwischen 16 und (unter) 18 Jahre alt ist. Ohne C1, so der Gesetzgeber, kann es nicht mehr als Quereinsteigerin erfolgreich die Schule zu Ende bringen.
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Antwort #27 - 18.12.2021 um 19:17:06
 
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:
Wir drehen uns hier ein bisschen im Kreis.
Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.
Die Karten liegen ja nun auf dem Tisch. Sie möchte gerne einen Ausbildung in Deutschland. Der Grund warum sie diese in Deutschland machen will ist der selbe wie bei 99% der Ausländer, die ein Ausbildungsvisum beantragen: sie wollen gern in Deutschland leben und arbeiten.


Ja, Du drehst Dich permanent im Kreis.

Viele, sehr viele Menschen aus dem Ausland wollen eine Ausbildung in Deutschland machen, um nach der Rückkehr im Herkunftsland bessere Chancen zu haben.

Die Behauptung, 99 Prozent wollten in Deutschland bleiben, stammt offenbar von Dir, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Für die Tochter in Indien wäre es besser, sie würde realitisch beraten.

Wenn sie eine Ausbildung machen will, sollte sie ihre Motivation für diese Ausbildung begründen. Sie sollte klar machen, dass es zweitrangig ist, wo in Deutschland sie einen Ausbildungsplatz findet. Sie sollte klarmachen, dass sie mit diesem Beruf später in vielen Ländern arbeiten kann, da muss sie sich jetzt noch nicht festlegen.
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JaySim
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Antwort #28 - 19.12.2021 um 08:58:17
 
@SimonB


Verstehe ich richtig,.du schlägst vor die OTA Ausbildung zu beenden und sich mit B1 und Beeufsanerkenning dann auf einen OTA Ausbildungsplatz in D zu bewerben? Oder meinst du sie soll sich auf einen OTA Arbeitsplatz in D bewerben als Fachkraft?

Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.
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Antwort #29 - 19.12.2021 um 12:55:30
 
reinhard schrieb am 18.12.2021 um 19:13:01:
Doch, das wird verlangt, wenn das Kind alleine nachziehen will und zwischen 16 und (unter) 18 Jahre alt ist.

Danke für die Erklärung. Das ist natürlich eine heftige Hürde.

JaySim schrieb am 19.12.2021 um 08:58:17:
Oder meinst du sie soll sich auf einen OTA Arbeitsplatz in D bewerben als Fachkraft?

Ja, so hatte ich das gemeint.
Fachkräfte, auch ausländische Fachkräfte werden gesucht.

JaySim schrieb am 19.12.2021 um 08:58:17:
Problem ist dabei sie wird nur eine Teilanerkennung in D der indische Ausbildung bekommen..und Navhqualifizierung ist schwer.
Daher müsste man argumentieren, dass sie deshalb die Ausbildung wiederholen will.

Wenn du das alles so genau weißt und so argumentieren willst, dann mach das so.

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