lottchen schrieb am 18.12.2021 um 17:48:48:Die Mutter soll sich entscheiden zwischen ihrem deutschen Kind in D und dem indischen Kind in Indien.
Wieso? Wer verlangt, dass die in D lebende Mutter und ihr in D lebendes Kind sich für oder gegen etwas entscheiden soll? Der FZF-Antrag wurde in 2020 gestellt und abgelehnt. Die
Remonstration läuft noch. Der Vater in Indien ist in 2019 verstorben. Zum Zeitpunkt des Antrags auf FZF/Kindernachzug war die Tochter 17.
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:Sie konnte die auch erst beenden und dann versuchen ein passendes Visum zu beantragen.
Ja, das
könnte sie. So hatte ich das gemeint. Damit hat sie womöglich andere/bessere Voraussetzungen als mit abgebrochener Ausbildung und volljährig und ohne
B1.
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 17:01:21:Stimmt das so?
Nein, so stimmt das nicht.
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 16:37:48:Ich hätte gerne Ideen wie ein konkreter und umsetzbaren Plan aussehen könnte.
Ich habe dir
einen Vorschlag gemacht. Ob der Erfolg bringt, kann ich nicht wissen. Vielleicht haben andere noch andere Vorschläge.
Weiter: Wenn sie die Anerkennung ihres HSA als gleichwertigen zum deutschen hat
und das B1-Zert.
und eine angebotene Ausbildungsstelle/Ausbildungsvertrag--- dann kann man auch damit einen Antrag nach Abschnitt 3
AufenthG stellen (zur Ausbildung).
Nachfrage: In der Ablehnung war tatsächlich das fehlende C1-Zert. ein Punkt? Das widerspricht all meinen Erfahrungen, die aber durchaus lückenhaft sind.
C1 nach GER bedeutet: C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.Solche Sprachkenntnisse müssen Bewerber um einen Studienplatz vorweisen. Diese müssen also iaR auch Abitur haben. Ob sie das Zertifikat in D oder im Ausland gemacht haben, ist nicht relevant. Es muss eins nach GER sein.
JaySim schrieb am 18.12.2021 um 18:30:04:ABH hat Zustimmung im Visumsverfahren auch abgelehnt.
Die
AV entscheidet nicht ohne Rückkopplung zur
ABH.
Ich verstehe durchaus, dass der Grund der 99% anderen Ausländer ein solcher ist. DIESE haben aber eben keine Mutter in D, keinen verstorbenen Vater im Herkunftsland, keinen FZF-Visumsantrag kurz vor 18 gestellt.
Diese haben bei 0 angefangen. Garantiert erhalten auch nicht alle Antragsteller ein Visum.